Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Prof. Max Otte neuer Vorsitzender der WerteUnion in Deutschland

Prof. Max Otte neuer Vorsitzender der WerteUnion in Deutschland

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Die Bundesversammlung der konservativen Basisbewegung WerteUnion hat den Unternehmer und Bestsellerautor Prof. Dr. Max Otte zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Otte setzte sich mit 115 gegen 103 Stimmen gegen die Finanzbeamtin Juliane Ried aus Bayern durch.  Max Otte wurde am Samstag zum neuen Bundesvorsitzenden der WerteUnion gewählt. Während die WerteUnion Brandenburg Otte gratulierte, zeigt sich die […]

Prof. Bhakdi zu Impfungen: Wir steuern auf eine Katastrophe zu

Prof. Bhakdi zu Impfungen: Wir steuern auf eine Katastrophe zu

(Unbeantworteter?) Brief von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Kollegen an die EMA – Verdacht Blutgerinnungsstörungen durch Covid-Impfstoffe

Anfang März 2021 skizzierte Prof. Bhakdi gemeinsam mit zehn anderen Wissenschaftlern und Medizinern in einem Offenen Brief an die Europäische Arzneimittelagentur EMA potentielle Gefahren der genbasierten Corona-Impfstoffe. Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass die Thematik der Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit genbasierten Corona-Impfstoffen nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Sie forderten die Vorlage der entsprechenden Nachweise zum Ausschluss entsprechender Risiken. Andernfalls, bei Nichtexistenz dieser Nachweise, sei die Zulassung für die Verwendung der Impfstoffe zurückzuziehen, bis alle sich aus Gründen der Sorgfaltspflicht ergebenden Fragen geklärt sind – Report24.news berichtete.

Der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren!

ZUR DRINGENDEN PERSÖNLICHEN KENNTNISNAHME VON: EMER COOKE, EXEKUTIVDIREKTORIN DER EUROPÄISCHEN ARZNEIMITTELAGENTUR

Als Ärzte und Wissenschaftler unterstützen wir prinzipiell den Einsatz neuer medizinischer Interventionen, die in angemessener Weise entwickelt und eingesetzt werden, nachdem die informierte Zustimmung des Patienten eingeholt wurde. Diese Haltung schließt Impfstoffe genauso ein wie Therapeutika.

Wir stellen fest, dass nach der Impfung von zuvor gesunden, jüngeren Menschen mit den genbasierten COVID-19-Impfstoffen über ein breites Spektrum von Nebenwirkungen berichtet wird. Darüber hinaus gab es zahlreiche Medienberichte aus der ganzen Welt über Pflegeheime, die innerhalb weniger Tage nach der Impfung von Bewohnern von COVID-19 befallen wurden. Wir erkennen zwar an, dass es sich bei diesen Vorkommnissen jeweils um unglückliche Zufälle gehandelt haben könnte, sind aber besorgt darüber, dass die möglichen Krankheits- und Todesursachen unter diesen Umständen nicht ausreichend untersucht wurden und werden, vor allem, da keine Obduktionen durchgeführt wurden.

Insbesondere stellen wir in Frage, ob kardinale Fragen zur Sicherheit der Impfstoffe vor ihrer Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) adäquat behandelt wurden.

Mit großer Dringlichkeit fordern wir die EMA hiermit auf, uns Antworten auf folgende Fragen zu geben

  1. Nach intramuskulärer Injektion muss damit gerechnet werden, dass die genbasierten Impfstoffe in die Blutbahn gelangen und sich im Körper verbreiten [1]. Wir bitten um den Nachweis, dass diese Möglichkeit in präklinischen Tiermodellen mit allen drei Impfstoffen vor ihrer Zulassung für die Anwendung am Menschen durch die EMA ausgeschlossen wurde.
  2. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, muss damit gerechnet werden, dass die Impfstoffe in der Zirkulation verbleiben und von Endothelzellen aufgenommen werden. Es ist anzunehmen, dass dies insbesondere an Stellen mit langsamem Blutfluss, also in kleinen Gefäßen und Kapillaren, geschieht [2]. Wir bitten um den Nachweis, dass diese Wahrscheinlichkeit in präklinischen Tiermodellen mit allen drei Impfstoffen vor ihrer Zulassung zur Anwendung am Menschen durch die EMA ausgeschlossen wurde.
  3. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, muss damit gerechnet werden, dass bei der Expression der Nukleinsäuren der Impfstoffe vom Spike-Protein abgeleitete Peptide über den MHC I – Weg an der luminalen Oberfläche der Zellen präsentiert werden. Viele gesunde Personen haben CD8-Lymphozyten, die solche Peptide erkennen, was auf eine frühere COVID-Infektion, aber auch auf Kreuzreaktionen mit anderen Coronavirus-Typen zurückzuführen sein kann [3; 4] [5]. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Lymphozyten einen Angriff auf die entsprechenden Zellen starten. Wir bitten um den Nachweis, dass diese Wahrscheinlichkeit in präklinischen Tiermodellen mit allen drei Impfstoffen vor ihrer Zulassung durch die EMA für den Einsatz am Menschen ausgeschlossen wurde.
  4. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, muss damit gerechnet werden, dass es an unzähligen Stellen im Körper zu einer Endothelschädigung mit anschließender Auslösung der Blutgerinnung durch Thrombozytenaktivierung kommt. Wir fordern den Nachweis, dass diese Wahrscheinlichkeit in präklinischen Tiermodellen mit allen drei Impfstoffen vor deren Zulassung zur Anwendung am Menschen durch die EMA ausgeschlossen wurde.
  5. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, muss damit gerechnet werden, dass es zu einem Abfall der Thrombozytenzahl, zum Auftreten von D‑Dimeren im Blut und zu unzähligen ischämischen Läsionen im ganzen Körper, einschließlich im Gehirn, Rückenmark und Herz, kommt. Im Gefolge dieses neuartigen DIC-Syndroms kann es zu Blutungsstörungen kommen, u.a. zu starken Blutungen und hämorrhagischen Schlaganfällen. Wir fordern den Nachweis, dass alle diese Möglichkeiten in präklinischen Tiermodellen mit allen drei Impfstoffen vor ihrer Zulassung für den Einsatz am Menschen durch die EMA ausgeschlossen wurden.
  6. Das SARS-CoV-2-Spike-Protein bindet an den ACE2-Rezeptor auf Thrombozyten, was zu deren Aktivierung führt [6]. Thrombozytopenie wurde in schweren Fällen von SARS-CoV-2-Infektionen berichtet [7]. Auch bei geimpften Personen wurde über Thrombozytopenie berichtet [8]. Wir bitten um den Nachweis, dass die potenzielle Gefahr einer Thrombozytenaktivierung, die auch zu einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC) führen würde, bei allen drei Impfstoffen vor ihrer Zulassung zur Anwendung am Menschen durch die EMA ausgeschlossen wurde.
  7. Die Ausbreitung von SARS-CoV‑2 über den gesamten Globus führte zu einer Pandemie mit vielen Todesfällen. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Zulassung der Impfstoffe waren die Gesundheitssysteme der meisten Länder jedoch nicht mehr unmittelbar von einer Überlastung bedroht, da ein wachsender Teil der Welt bereits infiziert war und das Schlimmste der Pandemie bereits abgeklungen war. Wir fordern daher schlüssige Beweise dafür, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der bedingten Marktzulassung durch die EMA an die Hersteller aller drei Impfstoffe ein tatsächlicher Notfall vorlag, um deren Zulassung zur Verwendung am Menschen durch die EMA zu rechtfertigen, angeblich aufgrund eines solchen Notfalls.

Sollten all diese Beweise nicht vorliegen, fordern wir, dass die Zulassung für die Verwendung der genbasierten Impfstoffe zurückgezogen wird, bis alle oben genannten Fragen durch die Ausübung der Sorgfaltspflicht durch die EMA ordnungsgemäß geklärt sind.

Es bestehen schwerwiegende Bedenken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben genannten, dass die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe durch die EMA voreilig und rücksichtslos war, und dass die Verabreichung der Impfstoffe einen „Menschenversuch“ darstellte und darstellt, was ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex war und ist.

In Anbetracht der Dringlichkeit der Situation bitten wir Sie, innerhalb von sieben Tagen auf diese E‑Mail zu antworten und auf alle unsere Bedenken inhaltlich einzugehen. Sollten Sie dieser angemessenen Bitte nicht nachkommen, werden wir diesen Brief veröffentlichen.

Unterzeichnet wurde das Schreiben von:

  • Dr. Sucharit Bhakdi,
  • Dr. Marco Chiesa,
  • Dr. C Stephen Frost,
  • Dr. Margareta Griesz-Brisson,
  • Dr. Martin Haditsch,
  • Dr. Stefan Hockertz,
  • Dr. Lissa Johnson,
  • Dr. Ulrike Kämmerer,
  • Dr. Michael Palmer,
  • Dr. Karina Reiss,
  • Dr. Michael Yeadon.

Zur englischen Version des Schreibens an Dr. Emer Cooke, Direktorin der EMA, welches in Kopie an Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, sowie Charles Michel, Präsident des Europarats, zugestellt wurde, gelangen Interessierte hier:

www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2021/03/2021–03-10-Presse-EMA-Brief-deutsch.pdf

Die deutschsprachigen Übersetzung findet sich hier:

Brief von Prof. Bhakdi und Kollegen an die EMA – Verdacht Blutgerinnungsstörungen durch Covid Impfstoffe

Politologe: Milliardentschädigung für Namibia ein großer Fehler

Politologe: Milliardentschädigung für Namibia ein großer Fehler

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Die deutsche Bundesregierung hat die Kampagne gegen die Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904-1908 als „Völkermord“ bezeichnet und eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. In seinem neuerschienenen  Buch „Verteidigung des deutschen Kolonialismus“ argumentiert der US-Politologe Prof. Bruce Gilley, die Kampagne gegen die Herero und Nama sei jedoch ein Kriegsverbrechen eines […]

FPÖ-Politiker angeklagt: Er wollte Landsleute vor kriminellen Asylwerbern schützen

FPÖ-Politiker angeklagt: Er wollte Landsleute vor kriminellen Asylwerbern schützen

Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl ist mit einer Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauch konfrontiert. Er hätte 16 jugendlichen Asylwerbern „ohne entsprechende Rechtsgrundlage die Freiheit entzogen“, als er sie im November 2018 in ein Quartier im beschaulichen Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) verlegen lies. Im April 2019 wurde die Unterkunft geschlossen.

  • 2018 wurden „auffällige“, vermeintlich minderjährige Migranten in Drasenhofen einquartiert.
  • Ein mobiler Bau-Zaun mit Stacheldraht wurde um die Unterkunft errichtet und ein Security-Dienst mit dem Objektschutz beauftragt.
  • Seither läuft eine Hetzkampagne von Medien, politischen Gegnern und NGOs gegen Waldhäusl.
  • Ins Rollen kamen die Ermittlungen der WKStA 2019. Vorausgegangen war eine Anzeige durch den Anwalt Georg Zanger und Recherchen der NGO „Asylkoordination“.
  • Landesrat Waldhäusl sieht dem Verfahren gelassen entgegen und geht von einem Freispruch aus. Er wollte die Bevölkerung und die Bewohner gleichermaßen schützen.

Unterkunft für „Verhaltensauffällige“

Die Unterkunft in einem ehemaligen Gebäude der Grenzpolizei wurde damals geschaffen, um renitente und teils straffällig gewordene Asylwerber unterzubringen, die in anderen Quartieren aufgrund ihrer permanenten Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr erwünscht waren. Aufgrund der hiesigen Gesetzeslage konnten sie als Minderjährige kurz vor der Volljährigkeit jedoch nicht abgeschoben werden.

Minderjährig oder doch Erwachsen?

Und genau hier liegt ein grundsätzliches Problem: Wie Wochenblick berichtete, ist das Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, da ein beträchtlicher Teil ohne Dokumente nach Österreich kommt und in diesem Fall einfach der 1. Jänner des jeweils vom Flüchtling angegebenen Geburtsjahres sozusagen zum neuen Geburtsdatum wird. Dass man den Angaben der angeblichen Minderjährigen oft keinen Glauben schenken darf, darüber hat Wochenblick ebenfalls berichtet. So haben forensische Altersüberprüfungen in Deutschland gezeigt, dass zumindest ca. 40 Prozent der Migranten nachweislich falsche Angaben gemacht hatten. Mittels Analyse von Zahn- und Handröntgen und zusätzlichen Schlüsselbein-Analysen wurde das tatsächliche Alter bestimmt. Nicht immer lässt sich das alter zweifelsfrei feststellen, weswegen man davon ausgehen muss, dass auch unter den restlichen 60 Prozent noch einige Erwachsene sind.

Gewalt-, Drogen und Sex-Delikte

Das nächste Problem ist, dass viele dieser vermeintlich Minderjährigen straffällig geworden sind. 13 der 16 angeblich Minderjährigen in Drasenhofen seien dabei „bereits gerichtlich rechtskräftig wegen Gewalt-, Drogen- bzw. Sex-Delikten verurteilt“, schreibt Waldhäusl dazu selbst in einem Kommentar auf Facebook. Im Mainstream wird diese Tatsache allerdings beharrlich verschwiegen.

Hetze gegen FPÖ-Landesrat läuft seit Jahren

Eine wahre Hetzkampagne läuft gegen Waldhäusl seit der Unterbringung im November 2018 von Seiten des Mainstream, politischer Gegner und NGOs, wie der NGO „Asylkoordination“. Die Errichtung eines Zauns um die Unterkunft ist dabei Stein des Anstoßes. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezeichnete die Unterkunft sogar als „Gefängnis“, wobei Waldhäusl immer wieder betonte, dass der mobile Bau-Zaun auch zum Schutz der Bewohner aufgestellt wurde, um zu verhindern, dass von außen in das Gelände eingedrungen wird. Die WKStA sieht darin eine gesetzwidrige und „menschenunwürdige“ Unterbringung.

Anklage politisch motiviert?

Der Anwalt Georg Zanger, er ging schon mehrfach gegen FPÖ-Politiker juristisch vor, erstattete damals Anzeige, laut Bericht des ORF. Er gehe, laut Bericht im Standard, davon aus, dass Mikl-Leitner im Falle einer Verurteilung den Dienstvertrag beende. Bei einer Strafe von mehr als einem Jahr würde er sein Amt automatisch verlieren. Die Ermittlungen wurden 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA aufgenommen. Der Vorwurf: „Freiheitsentzug ohne entsprechende Rechtsgrundlage“. Nachdem die türkis-grüne Regierung ganz Österreich mit den Lockdowns eingesperrt hat, klingt das fast höhnisch. Bedenkt man weiter, wie zum Teil Senioren in den Alten- und Pflegeheimen gegen ihren Willen weggesperrt wurden (Wochenblick berichtete hier und hier), muss man fragen dürfen, ob hier nicht eindeutig mit zweierlei Maß gemessen wird und womöglich politische Interessen hinter der Anklage stehen könnten.

Rücktrittsforderungen der Opposition – in diesem Fall auch von den Grünen

Aufforderungen zum Rücktritt Waldhäusls kamen von allen Oppositionsparteien, auch von den Grünen, die bekanntermaßen bei ihren zahlreichen türkisen Regierungsfreunden, gegen die von der Justiz ermittelt wird, die Sache lockerer sehen. Landesrat Waldhäusl, der von einem Freispruch ausgeht, sieht dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. Es habe sich abgezeichnet, dass diese Schritte kommen werden und er sei froh, dass die Untersuchungen und Einvernahmen endlich erledigt seien.

Zum Schutz der Bevölkerung

„Es ging mir mit dem Probebetrieb der Unterkunft Drasenhofen um den Schutz der Bevölkerung, der Betreuer im Asylquartier und um den jener Migranten, die ihre Dankbarkeit für ihre Unterbringung in unserem Land durch Anpassung beweisen. In diesem Sinne sehe ich der Verhandlung gefasst entgegen, stehe nach wie vor dazu, dass unsere Bevölkerung und unser Land zuerst kommen müssen.

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Neueste peer-reviewte Forschung: Sofortiger weltweiter Einsatz von Ivermectin kann COVID-19-Pandemie jetzt beenden

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29.05.2021, 22:47 Uhr. >b’s weblog – https: – Peer reviewed by medical experts that included three U.S. government senior scientists and published in the American Journal of Therapeutics, the research is the most comprehensive review of the available data taken from clinical, in vitro, animal, and real-world studies. Led by the Front Line COVID-19 Critical Care Alliance (FLCCC), a group of medical…

Die rote Linie ist überschritten – Wenn Landesmedienanstalten Medien öffentlich an den Pranger stellen

Die rote Linie ist überschritten

29.05.2021, 01:46 Uhr. >b’s weblog – https: – Die alternative Medienplattform KenFM wird nun vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet. Dies meldete gestern tagesschau.de. Der deutsche Inlandsgeheimdienst überwacht nun also ganz offiziell kritische Medien. Liest man sich die Begründung durch, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. „Ein Teil der sogenannten alternativen Medien“ würde…

Wenn Landesmedienanstalten Medien öffentlich an den Pranger stellen

29.05.2021, 00:30 Uhr. >b’s weblog – https: – Wie weit gehen mittlerweile Zensurmaßnahmen im Netz? Die alternative Medienplattform KenFM wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet und der Medienstaatsvertrag, der seit November 2020 in Kraft ist, erlaubt es Landesmedienanstalten, Online-Medien zu beaufsichtigen. Verfahren laufen bereits. Der Anwalt Markus Kompa vertritt einen Blogger, gegen den…

Der DFB hat Angst um seine Mannschaft: Keine Impfungen während der EM

Der DFB hat Angst um seine Mannschaft: Keine Impfungen während der EM

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Von wegen harmlose Covid-Impfungen: Keine zwei Wochen vor Beginn der UEFA Euro 2020, die zwischen dem 11. Juni bis 11. Juli in zehn europäischen und einer asiatischen Stadt stattfindet, gibt ausgerechnet der Teamarzt der deutschen Auswahl ein aufsehenerregendes Statement zu den Covid-Impfungen ab: Während der EM sollen Spieler des deutschen Kaders ausdrücklich NICHT geimpft werden […]

Auf Stuttgarts arabischstämmige Eventszene ist Verlass: Flaschenwürfe, „ACAB“-Rufe, Vandalismus!

Auf Stuttgarts arabischstämmige Eventszene ist Verlass: Flaschenwürfe, „ACAB“-Rufe, Vandalismus!

(Michael van Laack) „Wir alle“ sind täglich aufs Neue dankbar für die kulturelle Bereicherung, die Deutschlands Asyl- und Migrationspolitik in den vergangenen fünfzehn Jahren in unser Vaterland gespült hat. Wer das kritisch sieht, ist total Rääächts! Weshalb sich auch nur Buntheitsfeinde über Bilder der vergangenen Nacht wie die aus Stuttgart oder dem Hamburger Schanzenviertel empören. […]

Der Beitrag Auf Stuttgarts arabischstämmige Eventszene ist Verlass: Flaschenwürfe, „ACAB“-Rufe, Vandalismus! erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

Nicht das NSU-Trio erschoss am 25. April 2007 die Polizistin Kiesewetter

Nicht das NSU-Trio erschoss am 25. April 2007 die Polizistin Kiesewetter

30.05.2021, 07:45 Uhr. Wahlempfehlung für die Partei „dieBasis“ – unsere Freiheit braucht eine neue Basis – friedensblick.de – Vor vierzehn Jahren ereignete sich in Heilbronn, am 25. April 2007, um 14:00 Uhr, ein brutales Verbrechen:  Die sogenannten „NSU-Rechtsterroristen“ Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten zwei jungen Bereitschaftspolizisten in die Köpfe geschossen, am hellichten Tag, auf dem belebten Festplatz namens Theresienwiese. Danach beraubten sie die Opfer…

Dazu auch:

Mordanschlag in Solingen 1993: Wie war der Verfassungsschutz verstrickt?

29.05.2021, 13:45 Uhr. >b’s weblog – https: – Am heutigen 29. Mai jährt sich der Terroranschlag in der rheinischen Stadt. Die Rolle des Inlandsgeheimdienstes wirft bis heute Fragen aufDen Bericht gibt’s hier. Siehe dazu auch: Liebe Neue Antifa, hier ein paar Worte von der alten Antifa….

Dazu auch: Angela Merkels Nazis

NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„:

„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“

„Der Fall Temme“:

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„:

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Temme wurde in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt:

„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)

Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)

Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses „kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn“ gegeben.“

„Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“:

„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“

»Bouffier müsste zurücktreten« Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke

„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche »rückhaltlose Aufklärung« versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?

Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.“