Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Aufwachsen vor Millionenpublikum

Es sind bunte, lustige oder niedliche Beiträge in sozialen Netzwerken, die regelmäßig viral gehen – und dabei die Grenzen von Privatsphäre und Jugendarbeitsschutz überschreiten. Es gibt Gesetze, die die Kinder schützen könnten. Doch Eltern, Behörden und Plattformen schauen oft weg.

Ein achtjähriges Mädchen hüpft fröhlich im Garten herum, springt im Bikini in den Pool, erzählt ihren YouTube-Fans im Badezimmer, welches Shampoo sie benutzt, und wickelt sich in ein Handtuch. Das Video zu ihrer „Abendroutine“ ist schon fünf Jahre alt, inzwischen hat es 2,5 Millionen Aufrufe. Das jetzt 13-jährige Mädchen mit den langen blonden Haaren tanzt mittlerweile auch bei TikTok vor ihren 82.000 Abonnent:innen. Bei einem elfjährigen Jungen sind es gar 240.000 Abonnent:innen, die

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Beihilfe zum Flüchtlingsmord

Amnesty International prangert EU wegen Zuarbeit für Menschenrechtsverbrechen an Flüchtlingen in Libyen an. Wahlvorbereitungen in Tripolis stehen vor dem Scheitern.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) erhebt schwere Vorwürfe gegen die EU wegen ihrer Zuarbeit bei Ergreifung und Internierung von Flüchtlingen in Libyen. Demnach sorgen EU-Stellen und Einrichtungen der Mitgliedstaaten dafür, dass Bootsflüchtlinge auf dem Mittelmeer nicht von Seeleuten aus Europa gerettet, sondern von der sogenannten libyschen Küstenwache aufgegriffen werden. Diese beschießt die Boote zuweilen oder bringt sie zum Kentern. Flüchtlinge, die sie ergreift, werden oft in Flüchtlingslager gebracht. In den Flüchtlingslagern wiederum sind sie schwersten Misshandlungen ausgesetzt; auch Morde sind dokumentiert. Tausende von der „Küstenwache“ aufgegriffene Flüchtlinge sind spurlos verschwunden. Am heutigen Donnerstag befasst sich der UN-Sicherheitsrat mit Libyen – freilich nicht mit der Lage der Flüchtlinge, sondern mit dem drohenden Scheitern

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Schweiz: Was haben sie zu verstecken? Finanzdepartement verweigert dem Datenschützer Zugang zu Unterlagen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte und das Finanzdepartement sind heftig aneinander geraten.

Übersetzung und Zusammenfassung eines Artikels von bonpourlatete.com.

Das Fernsehen SRF hat aufgedeckt,
dass Bundesrat Ueli Maurer sich weigert, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Dokumente zur Gesundheitspolitik der Schweiz auszuhändigen. Um was zu verstecken?

Auf der Website des deutschsprachigen Fernsehens (SRF) findet sich eine Geschichte, die Bände über die Sitten der Verwaltung spricht. Im vergangenen November sagte Bundesrat Ueli Maurer im Radio, die Gesundheitspolitik sei das Ergebnis einer faktenbasierten Interessenabwägung. Ein Bürger wollte mehr wissen. Er wandte sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wie es das Gesetz zur Transparenz in der Verwaltung erlaubt.

Der Datenschützer forderte die Dokumente an, um zu entscheiden, ob sie freigegeben werden sollten oder nicht. Doch Ueli Maurer lehnte ab. Alles müsse streng geheim bleiben. Adrian Lobsiger, der Datenschutzbeauftragte, sagte, er sei schockiert.

«Wenn ein Bundesorgan die Elemente nicht aushändigt

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Wem dient Macron? Oft wird Präsident Macron als ein Rothschild Boy bezeichnet aber er ist auch mit KKR verbandelt.

Das ist richtig, aber nicht alles. Thierry Meyssan zeigt, dass er seinen Wahlkampf hauptsächlich Henry Kravis, Chef einer der größten globalen Finanz-Unternehmen, und der NATO verdankt; eine schwere Schuld, die heute die Lösung der Krise der „Gelben Jacken“ belastet.

Emmanuel Macron wollte sich nicht der Politik widmen. Als junger Mann hoffte er ein Philosoph zu werden, dann ein hoher Beamter, und dann ein Investment-Bankier. Um seine Ziele zu erreichen, suchte er bei den Glücksfeen von Uncle Sam nach: die French-American Foundation und den German Marshall Fund of the United States.

In diesem Zusammenhang traf er Henry und Marie-Josée Kravis, in ihrer Residenz von Park Avenue, in New York [1].

Die Kravis, unerschütterliche Unterstützer der US-republikanischen Partei, gehören zu den großen globalen Vermögen, die Politik außerhalb des Blickfeldes der Kamera machen. Ihr Unternehmen, KKR, ist mit Blackstone und der Carlyle Group, einer der wichtigsten Investmentfonds der Welt.

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Die Vierte Gewalt im Staat hat sich entblößt

(Anm.d.Ü.: Eigentlich sollte ja die Presse die Vierte Gewalt sein, aber die ist schon vor einiger Zeit gestorben, und niemand hat es bemerkt. Und jetzt muss ein Karikaturist das zusammenfassen, was die „Experten“, Komiker und Presstituierten über die letzten Jahrzehnte versäumt haben.)

Every breath you take,

Every move you make,

They’ll be watching you…

Schlimm genug, dass keine der „Sicherheit“-Agenturen aus der Buchstabensuppe in unsere Verfassung geschrieben wurde. Jetzt sind sie auch noch politisiert worden. Sie halten sich nicht mehr an irgendeine Rechtsstaatlichkeit. Sie SIND das Gesetz und können tun und lassen was sie wollen. Vor allem sind sie sind dem amerikanischen Volk keinerlei Rechenschaft schuldig.

Wir haben gesehen, wie der ehemalige NSA-Direktor James Clapper den Kongress über das Sammeln von Daten von Hunderten von Millionen von Amerikanern und über das Durchsickern der Steele-Dossier-Informationen belogen hat. Wir haben gesehen, wie Ex-CIA-Direktor und Ex-Kommunist John Brennan über das Ausspionieren des Kongresses gelogen hat. Ihnen ist nichts passiert. Sie stehen über dem Gesetz.

Die CIA erlaubt und billigt Folter. Sie nennen es „erweiterte Verhörmethoden“. Yep, eine Schurken-Agentur, die Folter betreibt.

Wir haben gesehen, wie das FBI illegale FISA -Anordnungen durchsetzte, um Präsident Trump während dem Quatsch mit der gefälschten

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Lasst die Milliardäre im Weltraum

Milliardäre wie Richard Branson, Jeff Bezos und Elon Musk liefern sich einen Wettlauf ins All. Mit diesem kindischen PR-Spektakel lenken sie von den Katastrophen ab, die der Kapitalismus auf der Erde verursacht.

Am 7. Juni kündigte Jeff Bezos an, er würde am 20. Juli in den Weltraum fliegen – nur 15 Tage nach seinem Ausscheiden als CEO von Amazon. Dargestellt wurde dieses Unterfangen als kühner nächster Schritt im milliardenschweren und seit Jahren an Fahrt aufnehmenden Wettlauf ins All. Doch es dauerte nicht lange, bis sich der wahre Charakter dieses Wettstreits offenbarte: Kurz nachdem sich Bezos auf einen Termin festgelegt hatte, beschloss der Chef von Virgin Galactic, Richard Branson – ein Mann, der für seine Marketing-Stunts bekannt ist –, dass er versuchen würde, den reichsten Mann der Welt im Orbit zu schlagen. Also setzte er seinen eigenen Weltraumflug für den 11. Juli an.

Während diese Milliardäre zu den Sternen blicken und die Medien sie mit den gewünschten Schlagzeilen überhäufen, verdichten sich die Hinweise darauf, dass sich das Klima unseres Planeten rasch in einer Weise verändert, die lebensfeindlich ist –

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EXKLUSIV: “Extreme Grausamkeit” – OKKULT-MORDE & FAKTEN (2)

Niemand kann mehr sagen, dass Menschen keine okkult-satanistischen, rituellen oder kultisch-religiös motivierten Kapitalverbrechen verüben, dass Ritualmorde gar ein »Fake« seien! Diejenigen, die das behaupten, sind die eigentlichen »Verschwörungstheoretiker« und »Verharmloser!« 1998, Italien: Mitglieder der Le Bestie di Satana (Die Bestien des Satans) ermorden bei einer Schwarzen Messe in einem abgelegenen Wald bei Varese ein junges Paar. Die jugendlichen […]

Neue Anti-Ungarn-Kampagne gegen Hotel-Projekt in Kroisbach (Fertőrakos)

Von Elmar Forster

Rassistische, anti-ungarische Ressentimets

Etwa: Double-Measures, sowie eine Art post-kolonisatorische Überheblichkeit aus dem benachbarten Österreich, wo man sich wohl einen mittlerweile überlegenen gesundheits-touristischen Konkurrenten diskreditiert…

Natürlich wird weiterhin das Feindbild der sogenannten „Orbán-Korruption“ bedient, trotz der peinlichen Tatsache, dass „die Korruption in Österreich einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Das gibt es in keinen anderen zivilisierten Land“ (Verfassungsjurist Mayer zum Antikorruptions-Volksbegehren, kurier). Ganz zu schweigen von der Parteibuch-Misswirtschaft, etwa im Schulbereich (fuf „Österreichs Schulpolitik ist im Würgegriff der Parteien.“, kurier)

Linkes Hass-Feindbild: Der „Fidesz-Unternehmer“ Lőrinc

Sogar der „Bau eines Luxus-Jagdschlosses im Herzen des Waasen (Hanság) Nationalparks, angeblich für Jäger mit dicken Portemonnaies“ (24.hu), wird skandalisiert. Bei näherem Hinsehen freilich entpuppt sich das „Luxus-Jagd-Schloss“ aber als mittlerweile üblicher 4‑Sterne-Hotel-Standard. Das Anwesen befindet sich auch nicht innerhalb eines „der schönsten Teile des Nationalparks, sondern steht knapp 3 km Luftlinie von der Autobahn Wien-Budapest entfernt, umgeben von ökologisch minderwertigen Hybrid-Baum-Monokulturen. (view)

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„Ungarische Luxus-Jagd-Schloss in unmittelbarer Auobahnnähe“

Idyllische Pfahlbauten müssen Mega-Hotelprojekt weichen

(Standard)

In Wirklichkeit freilich waren diese aber überdimensionierte Protz-Beton-Wochenend-Häuser – großteils im Besitz von wohlbetuchten Österreichern. Zudem war das ganze Arsenal ein verschlamptes, extrem herunter gekommenes Strandbad mit Gulasch-Kommunismus-Flair, welches schon lange einer Erneuerung bedurfte…

Tunlichst verschwiegen werden auch die „auf österreichischer Seite geplanten oder bereits fertiggestellten Tourismusprojekte, die das Unesco-Welterbe bedrohen“: In Oggau ein Villenpark (Gesamtfläche 63.800 Quadratmeter); in Breitenbrunn: der Ausbau des Seebades durch eine Marina, Lodges und ein Wassersportzentrum; in Jois: die Vergrößerung einer künstlichen „Inselwelt“ (um 11 Villen auf insgesamt 81); in Neusiedl: 23 private Seehäuser inklusive Seehotel; in Weiden: ein zweigeschoßiges Restaurant direkt am Seeufer.“ (Wiener Zeitung)

Double-Measures, Vertuschung aufgrund Medien-„Bestechung“

Warum also schreiben die so „unabhängigen“ österreichischen Medien also nur gegen das ungarische Hotelprojekt Sturm ? Der österreichische Journalist Andreas Unterberger spricht (exemplarisch für die Gemeinde Wien) gar von „Bestechung“.

Entlarvend auch: Der burgenländische Landtag bekannte sich erst (Mitte November 2019, auf Druck einer NGO-Öko-Resolution) „zum Schutz des Neusiedler Sees vor weiterer Verbauung mit Forderung nach einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung“. Aus „gutem“ Grund: Jener „würden dann eventuell auch die österreichischen Tourismusprojekte unterzogen.“ (Wiener Zeitung)

Ungarisches Seeufer bleibt im Besitz der Öffentlichkeit

Und noch etwas für die Österreicher Unangenehmes spricht der ungarische Hotel-Projektleiter, Béla Kárpáti, an: „Es wird hier kein Privateigentum geben. Und wir werden viel mehr Wert auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft und die umweltfreundliche Nachhaltigkeit legen.“ (UngarnHeute)

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Die St.- Martinstherme bei Frauenkrichen

Österreichs Landschafts-Zerstörung seit 50 Jahren

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Neusiedler Gewerbegebiet zwischen Donnerskirchen und Schützen

So befindet sich z.B. innerhalb des UNESCO-Weltkulturerbes Neusiedler-See (zwischen den Orten Donnerskirchen und Schützen) ein hässliches Gewerbegebiet (Billig-Hotel, Tankstelle, Billa-Shop EKZ, view). Nicht zu vergessen die vielen protzigen „Designer“-Weingüter sowie die totale Zersiedelung (durch Möchtegern-Gewerbe- und Shopping-Malls) in den Einfallstraßen der meisten Dörfer durch überdreht-überforderte Provinz-Bürgermeister.

Als Kompensation dazu gibt es dann eine der weltweit kleinsten Fußgängerzonen in Frauenkrichen, in der Heimatgemeinde von Ex-Landeshauptmann Niessl. Oder die St.-Martinstherme bei Frauenkirchen („Meeresurlaub im Burgenland“); unökologisch zudem: Weil es gar kein Thermalbad ist, sondern nur erhitztes Wasser hochgepumpt wird. Oder die mittlerweile schon etwas kitschig wirkende Villa-Vita mit pannonischem Disneyworld-Ambiente, „unser Hotel & Feriendorf im Nationalpark“ (Werbeslogan).

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Villa Vita in unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Seewinkel

Zynische Replik der ungarischen Planungsgesellschaft: „Das Entwicklungskonzept folgt dem Muster der benachbarten österreichischen Freizeitanlagen.“ (standard) Und: Auf ungarischer Seite des Nationalparks gibt es bis dato keine einziges Hotel-Projekt.

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Burgenländischer Windpark am Neusiedler See

Verschwiegen werden auch die landschaftszerstörenden und unökologischen Monster-Windräder-Parks des österreichischen Nationalparks im Luftlinien-Einfallsbereich etwa für seltenste Greifvögel. Diese (welche in letzter Zeit immer mehr explodieren) lobte Ex-LH-Niessl immer wieder als „Burgendlands Energieautonomie“.

Double-Measures forewarded

1) „Rechtswidriges“ burgenländisches „Photovoltaik-Gesetz“

Der Vorwurf lautet: „Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols“ durch „Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit ergeben.“ (Verfassungsjurist Mayer, APA)

2) Geplantes Mega-Gemüse-Glashaus

2016 war sogar ein Mega-Gemüse-Glashaus geplant, und zwar von „noch nie dagewesen Dimensionen“ (15 Hektar groß, 29 Millionen EUR teuer, mitten im Wasserschutzgebiet): Und zwar vor den Toren des österreichischen UNESCO-Weltkulturerbes (zwischen Frauenkirchen und der Tourismusgemeinde Podersdorf). (ORFbvz) Diesem stellte Wirtschaftskammerpräsident Nemeth sogar noch ein Öko-Zertifikat aus: „Green Economy im besten Sinne“.

Eine Bürgerinitiative kritisierte „Haarsträubende“ Expertengutachten, standen doch die Gutachter entweder mit dem „Projekt in Verbindung, oder waren Angestellte der Landesregierung“ (Grüne Landessprecherin Petrik). Projektbefürworter war Ex-Landeshauptmann Niessl.

3) Verlobte als geplante Büro-Referentin vom und beim Landeshauptmann Doskozil

Man stelle sich dann ferner noch vor: Der jetzige ungarische Ministerpräsident ließe sich scheiden, bandelt dann mit einer Neuen an und verspricht dieser dann einen höchstbezahlten Job als Referentin in seinem Büro… Die EU würde wohl schnurstracks eine Korruptions-Rechtstaatsverfahren auf den juristischen Weg schicken.

„EU-Parlament will Orban schaden und aus dem Amt entfernen“ – Ungarn und Polen: Größeres Feindbild als Nordkorea

(Arnold Vaatz)

Der Grund für diesen irrationalen Ostrassismus-Hass ist vulgär: Narzisstische Kränkung…

„Lange Zeit nach dem Zusammenbruch des Sozialismus prahlte der Westen mit seiner Eitelkeit. Später aber wandten sich die (mittel-osteuropäischen) Länder von der westlichen Lebensauffassung ab“. Indem sie etwa „die moralische Dominanz über die ganze Welt als lächerlich empfanden. Von diesem Punkt an erlitt der Westen eine große narzisstische Wunde. Es waren die Polen, die Ungarn, die Tschechen und die Ostdeutschen, die in Frage stellten, ob Westler überhaupt normal sind, wenn sie über – sagen wir – dreißig Geschlechter sprechen… Orbán ist die personifizierte Antithese des aktuellen Modetrends im westeuropäischen politischen Denken.“

Und noch etwas…: „Der Zusammenbruch des östlichen Sozialismus war die schwerste Niederlage, die die westeuropäische Linke je erlitten hat. Und (deshalb) haben sie einen Hass auf Orbán und Kaczyński. Jene werden grundsätzlich verurteilender oder aggressiver behandelt als Kim Jong Un. Sie werden derart dämonisiert, dass man das Gefühl hat, dass das Selbstwertgefühl dieser Klasse westeuropäischer Intellektueller bis ins Mark beschädigt wird.“ (Vaatz)

Quelle: Fisch+Fleisch


Warschau sagt, dass nationales Recht Vorrang haben soll

Nicht nur Ungarn, sondern auch Polen gerät zunehmend unter Beschuss der EU-Institutionen, weil es angeblich gegen EU-Werte und rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Doch die nationalkonservative Regierung in Warschau scheint nicht gewillt zu sein, sich dem Willen der EU zu beugen. Die jüngste Kontroverse wurde durch Maßnahmen zur Justizreform in Polen ausgelöst.

 

In seinem Urteil vom Mittwoch bestätigte das polnische Verfassungsgericht den Vorrang des nationalen Rechts vor dem EU-Recht. Das Urteil ist das Ergebnis eines Verfahrens, das von der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) angestrengt wurde. Die Partei hatte die Frage der Reform des polnischen Rechtssystems und ihre scharfe Kritik durch die EU an das Verfassungsgericht verwiesen, das entschied, dass

das nationale Recht Vorrang vor dem EU-Recht haben soll.

Nach der Bekanntgabe des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts sagte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro, dass die polnische Verfassung und die Rechtmäßigkeit Vorrang vor Versuchen haben, EU-Gremien politisch zu benutzen, um sich in die inneren Angelegenheiten von Mitgliedsstaaten, in diesem Fall Polen, einzumischen. Ziobro erklärte auch, dass die polnische Verfassung das wichtigste Rechtsdokument des Landes ist. Polens Entscheidung, dem nationalen Recht Vorrang zu geben, ist nicht ohne Präzedenzfall, zuletzt im letzten Jahr, als das deutsche Verfassungsgericht ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aufhob.

„Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts bestätigt die Besorgnis der EU über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen“, sagte die Kommission in einer Erklärung am Donnerstag und erinnerte daran, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat. Der polnische Menschenrechtsbeauftragte Adam Bodnar kommentierte das Urteil mit den Worten, die Entscheidung sei ein weiterer Schritt in Richtung einer Abkehr Polens vom EU-Recht und einer faktischen Abkopplung von der europäischen Legalität. Der ehemalige polnische Premierminister Donald Tusk, der kürzlich zurückgekehrte Vorsitzende der Mitte-Rechts-liberalen Oppositionspartei Bürgerplattform, sagte, „PiS würde die EU verlassen und es liege an den Polen, dies zu verhindern.“ Auch Manfred Weber, der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei, der größten Parteienfamilie im Europaparlament, warnte, die Warschauer Regierung sei auf dem Weg zum „Polexit“.

Was steckt hinter der Debatte?

Die polnische Entscheidung fiel, nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet und nach der Feststellung, dass Warschau die Empfehlungen aus Brüssel nicht berücksichtigt hat, den Fall, an dem polnische Richter beteiligt sind, an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen hat.

Im vergangenen Januar verabschiedete das Warschauer Parlament einen Gesetzesentwurf, nach dem

Richter zu bestrafen seien, die sich politisch betätigen oder die Ernennung ihrer Richterkollegen öffentlich kritisieren.

Die Bestrafung kann Geldstrafen, Gehaltskürzungen oder Entlassung umfassen. Der Schritt wurde durch die Begründung der Regierung notwendig, da die Arbeitskammer des Obersten Gerichtshofs die Existenz eines anderen Organs in derselben Institution, der neuen Disziplinarkammer, in Frage stellte. Nach Ansicht der Arbeiterkammer sind die Mitglieder der Disziplinarkammer nicht unabhängig von der Regierung, da sie vom Staatsoberhaupt auf der Grundlage der Stellungnahme des polnischen Justizrates der PiS ernannt wurden. Der Rat selbst sei nicht eindeutig unabhängig von den Behörden, so die Richter.

Die Europäische Kommission stellte außerdem fest, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer nicht gewährleistet war. Das Disziplinarsystem der EU erlaubt es, den Inhalt von Entscheidungen, die von Richtern an ordentlichen Gerichten getroffen werden, als Disziplinarvergehen zu qualifizieren. Dementsprechend könnte die Entscheidung zur politischen Kontrolle von gerichtlichen Entscheidungen oder zur Ausübung von Druck auf Richter genutzt werden, um so deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen“, heißt es.

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte zuvor Kritiker beschuldigt, vom kommunistischen Staatsrat ernannte Richter zu akzeptieren und gleichzeitig den Status von Richtern in Frage zu stellen, die legal und in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung gewählt wurden.

Quelle: Magyar Nemzet


Ordo Iuris: EuGH versagt beim Test der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Rechts auf einen Prozess

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union hat es abgelehnt, die Beschwerde des Instituts Ordo Iuris gegen die Resolution des Europäischen Parlaments „zum faktischen Verbot der Abtreibung in Polen“ zu prüfen.
  • Nach Ansicht von Ordo Iuris verletzte die Resolution die Rechtsstaatlichkeit und die persönlichen Interessen des Instituts.
  • Nach Ansicht der Anwälte des Instituts stellt die Entscheidung des Gerichts eine Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren dar.
  • Ordo Iuris kündigt an, dass es gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen wird.

Am 26. November 2020 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution „zum De-facto-Verbot von Abtreibungen in Polen“. Die Entschließung wirft ernste Bedenken auf, nicht nur rechtlicher Natur. Sie betreffen die fehlende Kompetenz der EU, sich mit der Bewertung des Gesetzes zum Schutz des Lebens in einem Mitgliedstaat zu befassen, die zahlreichen darin enthaltenen Aussagen ideologischer Natur und die darin dargelegten Meinungen, die von einem völligen Mangel an Verständnis nicht nur für die politische, sondern auch für die rechtliche Situation in Polen zeugen.

Darüber hinaus enthält die Entschließung einen Satz, der sich direkt auf das Institut Ordo Iuris bezieht. Es wurde als „fundamentalistische Organisation“ bezeichnet, die „eng mit der Regierungskoalition verbunden ist“ und „die treibende Kraft hinter Kampagnen sein soll, die darauf abzielen, die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter in Polen zu untergraben“ und die Schaffung von „LGBTI-freien Zonen“ zu fordern.

Ordo Iuris-Beschwerde beim EuGH

Daraufhin focht das Institut die Entschließung vor dem EuGH an und wies darauf hin, dass das Europäische Parlament seine eigenen Kompetenzen und die der Europäischen Union, wie sie von den Mitgliedstaaten in den Gründungsverträgen übertragen wurden, überschritten und gegen die Bestimmungen dieser Verträge, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip, verstoßen habe. Es liege nicht in der Kompetenz der EU, über die „Verfügbarkeit“ des Schwangerschaftsabbruchs in den Mitgliedstaaten zu entscheiden, den Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht anzuerkennen und zu überprüfen, ob die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten dieses „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ in den Institutionen der Rechtsstaatlichkeit garantieren. Das Institut behauptete auch, dass die Resolution die Normen des internationalen Rechts unzuverlässig wiedergibt, indem sie davon ausgeht, dass das Recht auf Abtreibung oder sexuelle und reproduktive Rechte zu den Menschenrechten gehören und als solche von den dafür geschaffenen Rechtsinstitutionen geschützt werden.

Ordo Iuris betonte in seiner Beschwerde auch, dass die Resolution gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstoße, das im Vertrag über die Europäische Union in Artikel 2 als einer der Grundwerte, auf denen die Union beruht, anerkannt wird. Dieser Verstoß bestehe in der Aufnahme unwahrer und schädigender Behauptungen gegen das Institut Ordo Iuris, die die persönlichen Interessen des Instituts als Stiftung und juristische Person verletzen, was in einem Rechtssystem der Union, das die Rechtsstaatlichkeit garantiert, nicht hinnehmbar sein sollte.

Ein Test für die Europäische Union

Das Institut war sich bewusst, dass die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss im Hinblick auf Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Rechtsgrundlage für die Beschwerde war, umstritten sein könnte. Die Frage, ob der EuGH die Beschwerde zulässt und sich inhaltlich mit den darin erhobenen Vorwürfen auseinandersetzt, sollte nach Ansicht von Ordo Iuris für die Europäische Union ein Prüfstein für die Rechtsstaatlichkeit und das Grundrecht auf ein faires Verfahren sein, das durch das EU-Recht in Artikel 47 der Charta der Grundrechte geschützt ist.

Der oben erwähnte Artikel 263 AEUV legt nicht eindeutig fest, welche Handlungen von EU-Organen oder ‑Einrichtungen vor dem Gerichtshof auf Nichtigerklärung angefochten werden können. Die Mitgliedstaaten haben in den aufeinanderfolgenden Verträgen zur Änderung der Gründungsverträge und der EuGH in seiner Rechtsprechung das Spektrum der Handlungen, die auf diese Weise angefochten werden können, und das Spektrum der Einrichtungen, die eine Beschwerde einreichen können, erweitert. Dies wurde gerade durch das Recht auf ein Gerichtsverfahren motiviert.

Die EU-Rechtslehre und die Schlussanträge der Generalanwälte des Gerichtshofs haben ein Spannungsverhältnis erkannt zwischen der Tatsache, dass zahlreiche Rechtsakte verschiedener EU-Institutionen unterschiedliche Rechtswirkungen entfalten und in die Rechtssphäre Einzelner (natürlicher und juristischer Personen) eingreifen, und der Tatsache, dass die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf ein Gerichtsverfahren als Grundrecht erfordern, dass ein Einzelner, der sich von einem solchen Rechtsakt betroffen fühlt, über einen wirksamen Rechtsbehelf verfügen muss, um dessen Rechtmäßigkeit anzufechten. Aus diesem Grund werden nach wie vor Forderungen laut, und zwar nicht aus euroskeptischen Kreisen, die Möglichkeiten der Anfechtung von Handlungen der EU-Institutionen zu erweitern.

Eine solche Erweiterung könnte durch eine Änderung der EU-Verträge oder, wie bereits geschehen, durch eine Änderung der Rechtsprechung des EuGH erreicht werden. Daher war der Zweck der von Ordo Iuris eingereichten Beschwerde, abgesehen von der Anfechtung der Entschließung des Europäischen Parlaments (die aus vielen Gründen als fehlerhaft angesehen werden sollte) und der indirekten Verteidigung der Rechte des Instituts selbst, dessen Persönlichkeitsrechte in der Entschließung verletzt wurden, genau der, den EU-Bürgern einen breiteren Weg zur Anfechtung von Handlungen ihrer Organe zu eröffnen.

Die Prüfung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren hat die Europäische Union nicht bestanden. Der Gerichtshof hat sich mit der Beschwerde überhaupt nicht befasst. Er hat jedoch nicht – wie zu erwarten gewesen wäre, wenn der Gerichtshof sich nicht zu einer Änderung seiner bisherigen Vorgehensweise entschlossen hätte – entschieden, dass das Institut nicht zu einer Beschwerde nach Art. 263 AEUV berechtigt sei oder dass ein Rechtsakt wie der angefochtene Beschluss nicht der Kontrolle durch den EuGH unterliege, sondern hat eine rein prozessuale Lösung gewählt.

Die Frage der Unabhängigkeit des Vertreters

Das Gericht stellte fest, dass der Vertreter (Rechtsberater), der die Beschwerde im Namen des Instituts einreichte, „nicht den Status eines unabhängigen Dritten in Bezug auf den Beschwerdeführer [das Institut] hat“. Dies erlaubte es dem Gericht, „die Beschwerde als unzulässig abzuweisen, ohne zu prüfen, ob die angefochtene Handlung eine anfechtbare Handlung ist“.

Auf diese willkürliche Art und Weise hat das Gericht die ohnehin schon hohen Anforderungen in seiner Rechtsprechung an den Status von Vertretern, die im Namen von Beschwerdeführern Beschwerden einreichen, stark erweitert. Bislang hat er entschieden, dass ein solcher Vertreter (Anwalt oder Rechtsberater) nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags beim Beschwerdeführer angestellt sein darf und keine Positionen mit erheblicher administrativer und finanzieller Macht auf Managementebene innehaben darf. Aus diesem Grund hat das Institut den Fall und die Vertretung (zusätzlich zu dem Rechtsanwalt und dem Rechtsberater, die Mitglieder des Vorstands sind) einem Rechtsberater anvertraut, der innerhalb einer mit dem Institut kooperierenden Anwaltskanzlei unabhängig Rechtsdienstleistungen erbringt.

In Bezug auf die Ordo Iuris-Beschwerde stellte das Gericht fest, dass es Verbindungen zwischen eben diesem Vertreter (Rechtsberater), der die Beschwerde im Namen des Instituts eingereicht hatte, und dem Institut gab, die seine [des Vertreters] Fähigkeit, „die Interessen des Beschwerdeführers mit völliger Unabhängigkeit zu verteidigen“, „eindeutig beeinträchtigten“. In dieser Hinsicht betrachtete es das Fehlen einer Anstellung des Vertreters beim Institut, das Fehlen einer Funktion innerhalb seiner Struktur und die Unabhängigkeit, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Beruf des öffentlichen Vertrauens ergibt, als unzureichende Garantien. Stattdessen, so das Gericht, wurde die disqualifizierende Beziehung des Vertreters zum Ordo Iuris durch die Tatsache bestimmt, dass „eine faktische Verbindung in Form einer beruflichen Zusammenarbeit“ zwischen ihm und dem Institut besteht. Diese besteht darin, dass er als Rechtsanwalt den Begünstigten des Instituts im Rahmen des Prozessinterventionsprogramms Rechtsbeistand leistet und mit einer Anwaltskanzlei zusammenarbeitet, deren Partner der Präsident der Stiftung ist.

Folgen des Urteils

Diese Auslegung ist zum ersten Mal in der Rechtsprechung des Gerichtshofs erschienen. Sie führt zu mindestens drei wichtigen Konsequenzen. Erstens kann sich nun jeder Rechtsanwalt, der mit einem Mandanten zusammenarbeitet (auch wenn er gleichzeitig für mehrere Unternehmen tätig ist), als nicht ausreichend unabhängig erweisen, um für diesen Mandanten ein Verfahren vor dem Gericht zu führen, da eine „faktische Verbindung in Form einer beruflichen Zusammenarbeit“ besteht. Zweitens gibt es keine klaren und spezifischen Kriterien in den Bestimmungen oder in der Rechtsprechung des Gerichts, um zu beurteilen, ob diese faktische Verbindung die Fähigkeit des Vertreters beeinträchtigt, „in voller Unabhängigkeit die besten Interessen“ seines Mandanten zu verteidigen. Drittens ist die Entscheidung des Gerichts darüber, ob ein bestimmter Vertreter diese Fähigkeit besitzt, völlig ermessensabhängig und in der Praxis nicht nachprüfbar.

Dieses weitreichende Anliegen des Gerichts, sicherzustellen, dass das Institut Ordo Iuris in dem vor ihm anhängigen Verfahren von einem Vertreter vertreten wird, der in der Lage ist, „die besten Interessen des Instituts mit voller Unabhängigkeit zu verteidigen (…)“, hat das Gericht dazu veranlasst, die Beschwerde des Instituts als „eindeutig unzulässig“ zurückzuweisen und sich überhaupt nicht mit der Begründetheit der Rechtssache zu befassen.

Nach Ansicht des Instituts stellt dies eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren als Grundrecht und des Rechtsstaatsprinzips dar. Das Gericht hat neue Bedingungen für die „Unabhängigkeit“ der Vertreter geschaffen, die rein willkürlich und durch die Bestimmungen des Gesetzes und seine bisherige Rechtsprechung nicht gerechtfertigt sind. Auf diese Weise hat es dem Institut das Recht genommen, die eingereichte Beschwerde zu prüfen. Ordo Iuris beabsichtigt daher, gegen das erlassene Urteil Berufung einzulegen (es handelt sich vorerst um ein erstinstanzliches Urteil).

Ungeachtet dessen beabsichtigt Ordo Iuris, den EuGH in einem anderen zur Verfügung stehenden Verfahren anzurufen, nämlich gemäß Artikel 340 AEUV, der es der Europäischen Union ermöglicht, den durch ihre Organe verursachten Schaden geltend zu machen. In diesem Fall würde es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten gehen, die durch den Erlass einer Entschließung des Europäischen Parlaments verletzt wurden, die unwahre und schädigende Aussagen über Ordo Iuris enthält. Dies wird ein weiterer Test für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sein – ob sie einen Schutz der Persönlichkeitsrechte auf einem Niveau zulässt, das mindestens dem entspricht, das z.B. im polnischen Zivilrecht in Kraft ist.

Quelle: Ordo Iuris


Polen: „HALT der sanitären Segregation“

Am 7. Juli gab die PiS-Fraktion bekannt, dass sie dank der Rückkehr eines der drei Abgeordneten, die Ende Juni ausgetreten waren, wieder über eine Mehrheit im Sejm verfügt. Die von der Koalition der Vereinigten Rechten gebildete Regierung kann nun auf 231 Abgeordnete zählen, einen mehr als die Mehrheit. Doch gleichzeitig berichtete die Tageszeitung Rzeczpospolita am 6. Juli, dass elf PiS-Abgeordnete einen Gesetzentwurf der nationalistischen und libertarischen Rechten gegen die Segregation der Polen nach sanitären Kriterien unterstützt haben.

„Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, weil er gegen Covid-19 geimpft ist oder nicht“, heißt es in der ersten Bestimmung des Gesetzentwurfs mit dem Titel „HALT der sanitären Segregation“.

Die zweite Bestimmung würde es verbieten, von Menschen zu verlangen, dass sie erklären, ob sie geimpft sind oder nicht, bevor sie Zugang zu Kultur‑, Sport‑, Bildungs- oder anderen Veranstaltungen haben, öffentliche Versorgungsgebäude betreten oder irgendwelche Leistungen erhalten können.  Um einen solchen Entwurf einzubringen, sind mindestens 15 Abgeordnete erforderlich. Die Konfederacja, die das Gesetz gegen die sanitäre Segregation initiiert hat, hat jedoch nur 11 Mandatare im Sejm. Die anderen elf Abgeordneten, die es möglich machten, diesen Entworf im Sejm einzubringen, kommen alle aus der PiS-Fraktion (in der die Abgeordneten der vier Parteien der Koalition der Vereinigten Rechten sitzen). Während die Namen dieser Abgeordneten von der Konfederacja vertraulich behandelt werden, behauptet die Zeitung Rzeczpospolita, dass sich unter ihnen die PiS-Abgeordnete Anna Maria Siarkowska befinde, die an der Spitze der Anti-Sanitarismus-Bewegung innerhalb ihrer Fraktion steht. Im Mai gründete Siarkowska eine parlamentarische Gruppe gegen Sanitarismus, der sieben Abgeordnete angehören.

Der Begriff „Sanitarismus“ (poln. sanitaryzm) wurde in Polen von Dr. Paweł Basiukiewicz popularisiert. Wie viele andere Ärzte, die der Massenimpfkampagne oder der Gesundheitspolitik angesichts der Pandemie kritisch gegenüberstehen, wird Dr. Basiukiewicz von der Ärztekammer angegriffen, die von Gesundheitsminister Adam Niedzielski zu dieser Reaktion ermutigt wurde.

Aber nicht nur Ärzte, die sich der offiziellen Politik der Regierung im Kampf gegen Covid widersetzen, werden angegriffen.

Bis heute ist die Sendung Warto Rozmawiać („Reden lohnt sich“) des konservativen Journalisten Jan Pospieszalski, die im April wegen ihrer Kritik an der Gesundheitspolitik gegenüber dem Covid vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen suspendiert wurde, noch nicht wieder auf den Bildschirmen zu sehen. Diese Fernsehzensur kommt zu der sehr effektiven Zensur des Internets durch die sozialen Netzwerke in den USA hinzu.

Gleichzeitig erhöht die Regierung von Mateusz Morawiecki den Druck auf die Polen, sich impfen zu lassen. Angesichts von Ländern, die versuchen, Touristen anzulocken, indem sie von Anreisenden keinen Impfnachweis oder negativen Test verlangen, hat Polen die Verpflichtung eingeführt, allen nicht geimpften Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, einen negativen Test vorzulegen – auch Kindern. Wer aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums zurückkehrt, muss sich ebenfalls einer obligatorischen Quarantäne unterziehen. Diese Maßnahme hat viele ungeimpfte polnische Touristen dazu veranlasst, auf ihren Urlaub außerhalb Polens zu verzichten.

Plakat der großen landesweiten Lotterie, die organisiert wurde, um die Polen zu ermutigen, sich impfen zu lassen. Nur geimpfte Personen können daran teilnehmen · Bild: www.facebook.com/MZGOVPL

Während die Zahl der Menschen, die einen Termin zur Impfung vereinbaren, stark rückläufig ist, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums Anfang des Monats, dass die Regierung darüber diskutiert, wie lange der Covid-19-Impfstoff kostenlos sein wird. Die Behörden machen keinen Hehl daraus, dass das Ziel dieser Mitteilung darin besteht, die Polen dazu zu bringen, sich schnell impfen zu lassen, bevor sie dafür zahlen müssen. Außerdem gilt die Begrenzung der Anzahl von Gästen bei Hochzeiten, Hotels, Restaurants, Theatern, Kinos, Konzerten, Schwimmbädern usw. nicht für Geimpfte, auch wenn dies in der Realität sehr kompliziert zu überprüfen ist. Da dies aber immer noch nicht ausreicht, kündigte Adam Niedzielski an, dass sein Ministerium eine Reihe von Maßnahmen vorbereitet, um Menschen, auch Minderjährige, zur Impfung zu bewegen.

Bildungsminister Przemysław Czarnek seinerseits deutete im Mai an, dass ungeimpften Kindern die Rückkehr in den Präsenzunterricht im September verwehrt werden könnte, wenn dies die Entscheidung des Gesundheitsministers sei.

Und das, obwohl die polnischen Kinder im Schuljahr 2020–21 bereits zu denjenigen in der EU gehören, die am längsten zu Hause bleiben mussten.

Doch während sich die EU-Gremien seit den PiS-Reformen ständig über die angeblich fehlende Unabhängigkeit der Justiz in Polen sorgen, häufen sich gleichzeitig die Gerichtsurteile, die die sanitären Einschränkungen und die während der Lockdowns verhängten Geldstrafen wieder aufheben. Am 1. Juli entschied der Oberste Gerichtshof (Kassationsgerichtshof), dass das per Regierungsdekret eingeführte Versammlungsverbot ungültig sei und dass ein Ausnahmezustand oder ein Sondergesetz hätte erlassen werden müssen, um ein solches Verbot einzuführen.

So wurden zwei Bürgern, die im vergangenen Oktober an einer Demonstration vor dem Büro eines Abgeordneten teilgenommen hatten, die Bußgelder erlassen, die gegen sie unter anderem mit der Begründung verhängt wurden, dass sie keine Maske getragen hatten. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird sicherlich einen Präzedenzfall schaffen.

Am Tag zuvor hatte ein Gericht in Kattowitz Sanktionen gegen Restaurantbesitzer aufgehoben, die während der Lockdowns Kunden empfangen hatten, als Restaurants und Bars offiziell keine Kunden in ihren Räumlichkeiten bedienen durften. Der Richter entschied, dass die Verfassung und das aktuelle polnische Recht es der Regierung nicht erlauben, einem Restaurantbesitzer den Betrieb zu verbieten. Was die Krafttraining- und Fitnessclubs betrifft, so haben sie gerade eine Sammelklage gegen die Regierung Morawiecki eingereicht, um Schadenersatz für die seit Beginn der Covid-Pandemie angeordneten Schließungen zu erhalten. Etwa 150 Unternehmen, die etwa 450 Fitnessclubs besitzen, haben sich der Sammelklage angeschlossen. Wenn sie gewinnen, wird die polnische Regierung etwas zu befürchten haben, da andere geschädigte Sektoren in den Startlöchern stehen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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