Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Spanischer Radiosender «Cadena SER» verändert bereits veröffentlichten Artikel im Nachhinein

Spanischer Radiosender «Cadena SER» verändert bereits veröffentlichten Artikel im Nachhinein

21.05.2021, 00:05 Uhr. Corona Transition – https: – Diese Meldung ist explosiv. Am 19. Mai titelte das spanische Medienportal El Diestro: «Die SER manipuliert einen Artikel, in dem sie den Mangel an Mikrochips in einer Firma darauf zurückführt, dass diese ‹für Impfstoffe› verwendet werden.» Kurze Information aus der Wikipedia für alle, die in der spanischen Medienwelt nicht zu Hause sind: «Cadena…

Die Plünderung der Löhne in der Pandemie

Im Jahr 2008 stürzte die Wirtschaft in den USA ab, weil Manager auf der Jagd nach grossen Gehältern waren. Diese Krise liess Millionen von Amerikanern obdachlos und arbeitslos zurück. Heute durchleben wir eine Zeit noch grösseren nationalen Leids.

Im Verlauf der Pandemie wurde uns immer wieder vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeiterschaft an der vordersten Front ist. Dennoch müssen wir in unserem 27. Jahresbericht des Institute for Policy Studies Executive Excess Report festhalten, wie Aufsichtsräte an enormen Löhnen und Boni für die Unternehmensspitzen festhalten.



Mehr als die Hälfte der grössten US-amerikanischen Arbeitgeber im Niedriglohnbereich hat sich die Regeln zurechtgebogen
, um die Gehälter der CEOs im letzten Jahr zu erhöhen. Und das, obwohl es nicht sie waren, die die grössten Risiken auf sich nahmen, um die Wirtschaft am Laufen zu halten, sondern diejenigen, die lebensnotwendige Arbeit verrichten.

Diese Art von Gier machte Familien der Arbeiterschaft schon vor der Covid-Krise das Leben schwer: Fast 40 Prozent der US-Amerikaner konnten bei einem Notfall keine 400 Dollar aufbringen. Während der Pandemie hat sich dieses Problem für die Durchschnittsfamilie zu einer Katastrophe entwickelt.

Seit Beginn der Pandemie haben es die Firmenchefs in den Vereinigten Staaten geschafft, den Reichtum der Milliardäre um mehr als eine Billion Dollar aufzublähen. Die Vergütungspraktiken der Unternehmen haben Wohlstand für einige wenige und Unsicherheit für viele gebracht.

Wir brauchen ein neues Modell für die amerikanische Wirtschaft. Steuerliche Anreize und andere politische Massnahmen könnten dabei helfen.

Unsere wichtigsten Erkenntnisse

Von den 100 S&P 500-Firmen (die 500 grössten börsennotierten US-Unternehmen) mit den niedrigsten Durchschnittslöhnen haben 51 im Jahr 2020 ihre eigenen Regeln zurechtgebogen, um die Gehälter der Führungskräfte in die Höhe zu treiben.

Zu den häufigen Manipulationen gehörten das Absenken von Leistungsgrenzen, um das Erreichen von Bonuszielen zu erleichtern; die Gewährung spezieller Boni; das Ausklammern schlechter Ergebnisse im zweiten Bewertungs-Quartal; und das Ersetzen leistungsbezogener Vergütung durch zeitbasierte Prämien.

Unter diesen 51 Unternehmen

  • Lag die durchschnittliche CEO-Vergütung bei 15,3 Millionen Dollar, der Anstieg gegenüber 2019 beträgt 29 Prozent.
  • Das Lohnverhältnis zwischen CEOs und Arbeitern betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 830 : 1.
  • Der Median der Mitarbeitervergütung lag 2020 bei durchschnittlich 28’187 Dollar, 2 Prozent niedriger als im Jahr 2019.
  • Sechzehn Firmen schlossen 2020 mit roten Zahlen ab. Unter den Firmen, die ihre Bonus-Regeln frisierten, weisen diejenigen mit Verlusten ausgerechnet das höchste durchschnittliche CEO-Gehalt auf: 17.5 Mio. Dollar.
  • Da Frauen und people of color einen grossen Anteil der Niedriglohnempfänger, aber einen winzigen Anteil der Unternehmensführer ausmachen, verstärken extreme Gehaltsunterschiede zwischen CEOs und Arbeitnehmern geschlechts- und ethnisch bedingte Ungleichheiten.

Extreme Gehaltsunterschiede verringern auch die Effektivität von Unternehmen. Jahrzehntelange Forschung untermauert die «Fair Wage-Effort Theory» von Finanzministerin Janet Yellen aus dem Jahr 1990, wonach grosse Gehaltsunterschiede die Arbeitsmoral und Produktivität der Mitarbeiter untergraben.

im Folgenden einige Beispiele:

Carnival

Carnival, dem weltgrössten Kreuzfahrt-Anbieter , warf die Federal Reserve im April 2020 einen Rettungsring in Form von 6 Milliarden Dollar kostengünstiger Finanzierung zu. Aber im August sassen einige seiner Mitarbeiter immer noch auf Schiffen fest.

Noch im selben Monat gewährte der Vorstand von Carnival seinem CEO Arnold Donald eine Pandemie-spezifische «retention and incentive»-Aktienzuwendungen im Wert von über 5 Millionen Dollar.

Arnolds Gesamtvergütung für das Jahr 2020 belief sich auf 13,3 Millionen Dollar — das ist das 490-fache des Durchschnittslohns der Firmenmitarbeiter (27’151 Dollar).

Hilton Worldwide

Hilton-CEO Christopher J. Nassetta erhielt für 2020 ein Vergütungspaket von 55,9 Millionen Dollar — die höchste Kompensation unter den 100 S&P 500-Firmen mit den niedrigsten Medianlöhnen.

Nachdem Nassetta seine Leistungsziele nicht erreicht hatte, blähte der Hilton-Vorstand seinen Gehaltsscheck auf, indem er die beschränkten Aktienzuteilungen «modifizierte».

In der Zwischenzeit reduzierte Hilton seine weltweite Belegschaft von 173’000 auf 141’000 Mitarbeitende. Der Gehaltsscheck des CEO betrug indessen das 1953-fache des Durchschnittslohns der Mitarbeiter des Unternehmens (28’608 Dollar).

Coca-Cola

Keiner der Top-Manager des Softdrink-Herstellers erreichte im letzten Jahr seine Bonusziele, aber der Coca-Cola-Aufsichtsrat hat ihnen trotzdem sämtliche Boni gewährt.

Der Bonus von CEO James Quincey in Höhe von 960’000 Dollar, kombiniert mit neuen aktienbasierten Prämien, trieb sein Gesamtvergütungspaket auf über 18 Millionen Dollar — mehr als das 1600-fache des typischen Arbeiterlohns des Unternehmens.

Im Dezember 2020 kündigte Coca-Cola Pläne an, rund 2200 Stellen zu streichen, das sind 17 Prozent der Belegschaft. Der Gewinn von Coke sank im vergangenen Jahr um 13 Prozent. Etwa 1200 der Entlassungen werden US-Arbeiter treffen.

weiterlesen (auf englisch)

Impfstoff-Förderprogramm des Bundesrates – für eine nächste Pandemie

Der Bundesrat will die Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln fördern. An der Sitzung vom 19. Mai hat er einem bis 2022 befristeten Förderprogramm im Umfang von 50 Millionen Franken zugestimmt. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion von «innovativen Impfstoff-Technologien» verbessert werden, schreibt der Bundesrat in seiner Pressemitteilung.

Der Bund soll für die Investitionen eine Gegenleistung erhalten (z.B. vorrangige Belieferung). Förderanträge sollen unter transparenten, wissenschaftlichen Kriterien geprüft werden. Die Details des Förderprogramms sollen ab Juli 2021 veröffentlicht werden.

Alain Berset, der Vorsteher des Departements des Innern (EDI), habe dem Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) ein Aussprachepapier zur Förderung von Covid-19-Arzneimitteln und Impfstoffen unterbreitet. Der Bundesrat werde auch «über das Jahr 2022 hinaus» auf «Reservations- und Pandemieverträge» setzen. Er werde zu diesem Zweck den Kontakt zu Herstellern von mRNA-Impfstoffen weiter vertiefen.

Technologie- und Herstellungsrisiken könnten so minimiert werden, da aufgrund der «sich rasch entwickelnden neuen Corona-Mutanten» eine flexible Beschaffungsstrategie notwendig sei, heisst es. Man wolle in der Schweiz für «eine nächste Pandemie» so gut wie möglich aufgestellt sein.

Kommentar der Redaktion

Der Bundesrat geht davon aus, dass es auch im nächsten Jahr und darüber hinaus noch viele Impfstoffe brauchen wird. Damit werden jährliche Impfungen immer wahrscheinlicher (wir berichteten).

Woran Menschen sterben, die nach einer Impfung positiv getestet wurden, ist für die Swissmedic unklar

Seit dem 1. Januar hätten sich in der Schweiz 134 Personen trotz einer vollständigen Gen-Impfung angesteckt, berichtet die Onlineausgabe der Gratiszeitung 20Minuten. Bei den über 80-Jährigen sei die Quote am höchsten. Es handle sich um 46 Frauen und 29 Männer. Bei den jüngeren Altersklassen liege die Zahl derer, die sich trotz einer Impfung angesteckt hätten (neuerdings «Impfdurchbrüche» genannt), deutlich tiefer.

Das BAG registriere vollständig geimpfte Personen, die im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben seien, nur in wenigen Fällen, heisst es. Fünf Frauen und sieben Männer über 80 Jahre seien verstorben. Ob diese Menschen tatsächlich wegen der Covid-19-Erkrankung gestorben seien, wisse das BAG allerdings nicht. Nach einer Impfung seien auch Hospitalisationen «im Zusammenhang mit dem Virus» nicht ausgeschlossen. Vor allem die über 80-Jährigen müssten sich in Spitalpflege begeben.

Abschliessend kommt der «Impfexperte» Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF, zu Wort: «Eine von 100’000 Personen hat sich trotz Impfung mit dem Virus angesteckt – das ist extrem wenig». Diese Zahlen würden bestätigen, dass die Impfung sehr gut wirksam und ein grosser Erfolg sei. Jeder Todesfall trotz Impfung sei eine Tragödie, aber: «Wir hätten ohne Impfung noch viel mehr Todesfälle zu beklagen», wird Berger zitiert.

Kommentar der Redaktion:

Erstaunlich: Stirbt jemand, der vorher positiv auf SARS-CoV-2 getestet, aber nicht geimpft wurde, ist er in jedem Fall an Covid-19 gestorben – in der Statistik und auch in den Hauptmedien. Stirbt hingegen jemand nach einer Gen-Impfung, ist es unklar, an was er gestorben ist. Unklar auch dann, wenn er nach der Impfung positiv getestet wurde. Ebenso erstaunlich, aber nicht verwunderlich: Das BAG registriert vollständig geimpfte Personen, die nach einer Impfung sterben, nur selten.

Die Möglichkeit, dass die genannten Todesfälle im Zusammenhang mit der Gen-Impfung stehen könnten, wird von 20Minuten nicht in Betracht gezogen. Christoph Berger, der im 20Minuten-Artikel genannte «Impfexperte», ist zudem Mitglied bei der Swiss National Covid-19 Science Task Force, gegen die kürzlich eine Strafanzeige wegen Schreckung der Bevölkerung eingereicht wurde (wir berichteten).

Wegen einer «Glaubensfrage» der Kantonsärztin wurde das Café Diexer bei Winterthur erneut geschlossen

Mitte März eröffnete der Wirt des kleinen Café Diexer in Räterschen bei Winterthur trotz Lockdowns seine Türen. Der Österreicher Günter Diexer deklarierte seinen Betrieb klar sichtbar als privates Treffen der Glaubensgemeinschaft «Wahrheit macht Frei». Trotzdem wurden auf Anordnung der Gesundheitsdirektion kurzerhand die Schlösser des Cafés ausgewechselt und die Türe polizeilich versiegelt (wir berichteten).

Diexer erhob gegen die Zwangsschliessung Beschwerde, und reichte zudem eine Strafanzeige gegen die Kantonsärztin Meier bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein. Meier begründete die Zwangsverfügung vor allem damit, dass die Glaubensgemeinschaft «Wahrheit macht Frei» in der Schweiz keine anerkannte Religionsgemeinschaft sei. Gegenüber Corona-Transition sagt Diexer:

Seit wann kann eine Kantonsärztin über Glaubensfragen entscheiden? Das ist doch völlig absurd. Wenn die Anwesenden alle der katholischen Kirche angehörten, wäre die Veranstaltung dann erlaubt gewesen?

Als am 19. April die Restaurantterrassen schweizweit wieder öffnen durften, wurden auch die Schlösser des Café Diexer wieder entfernt. Doch in derselben Woche sei plötzlich der Lebensmittelinspektor aufgekreuzt:

Der Lebensmittelinspektor kommt normalerweise zweimal pro Jahr. Doch dieser besuchte mich ausgerechnet wenige Tage nach meiner Strafanzeige gegen die Kantonsärztin. Das ist doch kein Zufall.

Am Samstag, dem 15. Mai, hätten sich rund 20 Menschen der privaten Glaubensgemeinschaft «Wahrheit macht Frei» wieder im Café Diexer eingefunden. Durch den Anruf eines Denunzianten sei gleichentags die Polizei erschienen und habe Fotos vom Innenbereich des Cafés gemacht.

Am darauffolgenden Montag seien die Eingangsschlösser durch die Kantonspolizei Zürich wieder ausgewechselt worden. Diexer hat nun abermals keinen Zugang zu seinem eigenen Café und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Zwangsschliessung erfolgte mit einer neuen Verfügung der Gesundheitsdirektion – mit derselben Begründung: «Die Glaubensgemeinschaft ‹Wahrheit macht Frei› ist in der Schweiz, gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. d der Covid-19 Verordnung, keine in der Schweiz anerkannte Religionsgemeinschaft.»

Doch eine «in der Schweiz anerkannte Religionsgemeinschaft» schreibt der Bundesrat in der Covid-19 Verordnung gar nicht vor. Im Artikel 6 der Covid-Verordnung heisst es:



Die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist verboten. Diese Einschränkung gilt nicht für:

d. religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen.

Zudem ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 15 der Bundesverfassung gewährleistet:

  • Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
  • Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzuge­hören und religiösem Unterricht zu folgen.

Im September 2019 eröffnete Günter Diexer sein Café in Räterschen mit 31 Plätzen. Der Break-even war für den Sommer 2021 geplant, doch die rigorosen Massnahmen machten ihm einen Strich durch die Rechnung. Weil es in der Buchhaltung noch nicht genug Zahlen gibt, erhält Diexer nur Fr. 1.60 pro Tag. Diexer: «Das ist keine Unterstützung, sondern eine Ohrfeige.»

Der Bundesrat konkretisiert den Einsatz des «Covid-Zertifikats» – der indirekte Test- und Impfzwang würde damit zur Realität

An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat den Einsatz des sogenannten «Covid-Zertifikats» konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden. Doch wer sich nicht regelmässig testen oder impfen lassen will, wird viele Orte nicht mehr besuchen können.

Der Bundesrat unterscheidet für den Einsatz des Covid-Zertifikats drei Bereiche:

Der grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, öffentlicher Verkehr, Läden, Arbeitsplatz oder Schulen.

Der orange Bereich umfasse Orte, «die nicht ganz alltäglich» sind. Als Beispiele nennt der Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder den Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich aber die epidemiologische Lage verschlechtern und eine «Überlastung des Gesundheitswesens» drohen, dann soll der Zugang nur noch mit dem Covid-Zertifikat möglich sein.

Das Zertifikat soll auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, «bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden». So sollen zum Beispiel Restaurants, Kinos oder Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Der rote und dritte Bereich umfasst den internationalen Reiseverkehr und Orte, «die aus epidemiologischer Sicht» heikel sind. Der Bundesrat geht davon aus, «dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden». Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken soll das Zertifikat ebenfalls eingesetzt werden. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt werden. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Die Umsetzung soll am 11. Juni 2021 in die Konsultation geschickt werden, der Entscheid ist für den 18. Juni geplant. Doch schon am 7. Juni, und damit vor dem Entscheid des Parlamentes, sollen die ersten Zertifikate schrittweise ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni, «wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden», soll das Zertifikat an die ganze Bevölkerung verteilt werden können. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sei daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und einfach zu machen, heisst es.

Kommentar der Redaktion:

Mit der Androhung, dass Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, diskriminiert der Bundesrat Menschen, welche sich nicht impfen oder testen lassen wollen. Wenn Restaurants, Kinos oder Fitnesscenter auf Schutzkonzepte und Maskenpflicht verzichten können, werden sie mit grosser Wahrscheinlichkeit das Zertifikat einsetzen. Mit Freiwilligkeit hat das wenig zu tun, denn damit würde der indirekte Test- und Impfzwang in der Schweiz Realität.

Möglich macht es der Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes. Umso wichtiger, am 13. Juni dagegen NEIN zu stimmen.

„ANTIFArce oder: Wie die Freiheit Gänsefüßchen bekam…“

„ANTIFArce oder: Wie die Freiheit Gänsefüßchen bekam…“

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Mittlerweile fällt der Irrweg, auf den sich diese neu gewandte Antifa in Deutschland begeben hat, auch den Antifa-Bewegungen im Ausland auf: So zeigten sich Antifa-Mitglieder in Frankreich entsetzt über das systemstabilisierende Pro-Maßnahmen-Gehabe der deutschen Antifa: „Die wurden manipuliert. Das ist Fake-Antifa!” Von Andreas Turnwald.

Der Beitrag „ANTIFArce oder: Wie die Freiheit Gänsefüßchen bekam…“ erschien zuerst auf reitschuster.de.

Testzentren statt Pommesbuden: Der lukrative Gründer-Trend im Sommer 2021

Testzentren statt Pommesbuden: Der lukrative Gründer-Trend im Sommer 2021

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Auf den richtigen „Standort“ für pfiffige Kleinunternehmer und Schausteller/Ständebetreiber kommt es in der Pandemie genauso an wie in der guten, alten Zeit vor Corona – bloß dass sich die angebotenen Produkte verändert haben: Wo früher Bierzelte, Bratwürste, Brezelbuden und Eiswagen für Andrang sorgten, sind heute Schnelltests der absolute Renner. Gesunde Menschen stehen Schlange, um sich […]

Nass, kalt, seit Monaten: Wetter, nicht Klima!

Das, was derzeit Wetter sein soll, spottet wirklich jeder Beschreibung. Seit Wochen steigen die Temperaturen in Wales nicht über 12 Grad Celsius. Dem seit fast einem Jahrhundert kältesten April ist nun ein nicht nur kalter, sondern auch nasser Mai gefolgt, der zudem etwas bringt, was wir in all den Jahren, die wir im Vereinigten Königreich […]

Eilmeldung: Bundesrat verschweigt zentrale Informationen zum Covid-19-Gesetz

Die Informationspolitik des Bundesrates zum Covid-19-Gesetz hat zahlreiche Bürger auf den Plan gerufen. Der Grund: Die Regierung informiert die Stimmbürger nur unzureichend über die Vorlage, über welche die Schweizer am 13. Juni abstimmen. Zentrale Bestandteile des Gesetzes verschweigt der Bundesrat.

Im Abstimmungsbüchlein zur Vorlage publizierte die Regierung die Gesetzesversion vom 25. September 2020. Das Problem: Seither sind zahlreiche neue Artikel hinzugekommen, die dem Stimmbürger vorenthalten bleiben.

Einige Beispiele:

  • In Art. 1 wird der Bundesrat bis zum 31. Dezember 2031 ermächtigt, in dringenden Fällen die Informationspflicht des Parlaments zu ignorieren und direkt die Kommissionspräsidenten zu informieren.
  • In Art. 9 wird der Bundesrat bis zum 31. Dezember 2031 ermächtigt, in die Gesetzgebung zu Schuldbetreibung und Konkurs einzugreifen und somit möglicherweise Eigentumsrechte von Bürgern eigenständig zu beschneiden.
  • Art. 12, der die Härtefallmassnahmen für Unternehmen regelt, wurde im Textumfang im Vergleich zu der abgedruckten Gesetzesversion vom 25. September 2020 massiv ausgeweitet.

Die Irreführung der Öffentlichkeit betrifft nicht nur die mangelnden Informationen im Abstimmungsbüchlein. Auch auf der Internetseite des Bundes zur Vorlage herrscht Intransparenz. Der auf Seite 45 abgedruckte Link zum Covid-19-Gesetz funktionierte bis am 19. Mai nicht und führte zu einer Fehlermeldung. Inzwischen wurde der Fehler behoben.

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Doch auf der Seite der Regierung wird ebenfalls die Gesetzesversion vom vergangenen September abgebildet. Dies, obwohl die Seite zuletzt am 6. Mai 2021 aktualisiert wurde.

Dem engagierten Stimmbürger, der sich im Internet informiert, wird damit irreführend suggeriert, dass diese Informationen aktuell wären. Doch damit werden ihm die wesentlichen Änderungen vom 20. März 21 vorenthalten.

  • Art. 1 ermächtigt den Bundesrat, eigenständig Kriterien für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens festzulegen.
  • Neu geregelt in Art. 3 sind nun auch Contact-Tracing, Stufenplan, Schwellenwerte, Impfplan, Quarantänebefreiung für Geimpfte sowie die Förderung von Tests.
  • Art. 6a ermächtigt den Bundesrat nun Anforderungen für den Nachweis der Impfung, Testung und Genesung festzulegen.

Irreführend ist auch das Argument des Bundesrats, dass das Gesetz notwendig sei, um die finanzielle Entschädigung für Firmen zu sichern. So enthält zum Beispiel der dem Stimmbürger vorgelegte Gesetzestext vom 25. September 2020 in Artikel 12 zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen nur 10 Prozent des heutigen Textes. Dem Stimmbürger werden somit 90 Prozent des angeblichen Herzstückes des Gesetzes vorenthalten. Neutrale Informationen, die eine faire Abstimmung ermöglichen sollten, sehen anders aus.

Auf die fehlenden Informationen in den Erläuterungen zum Covid-19-Gesetz machten unlängst auch die «Freunde der Verfassung» aufmerksam. In einem Brief an Bundespräsident Guy Parmelin tadelten sie die mangelnde Transparenz der Regierung und forderten diese auf, ihrer Informationspflicht nachzukommen.

Geantwortet hat jedoch nicht der Bundesrat, sondern Urs Bruderer, stv. Kommunikationschef der Bundeskanzlei, der sich in seiner eMail an die Verfassungsfreunde auf einen Brief an Bundeskanzler Walter Thurnherr bezieht, den es gar nicht gibt.

In seiner eMail erklärt Bruderer die Informationslücken mit der Tatsache, das nur das Covid-19-Gesetz in der Fassung vom 25. September zur Abstimmung stehe, gegen das das Referendum ergriffen worden sei. Und:

«Die vom Parlament seither beschlossenen Änderungen an diesem Gesetz unterstanden oder unterstehen jeweils separat dem Referendum, das bisher jedoch nicht ergriffen wurde.»

Das ist in legalistischem Sinn korrekt. Richtig ist auch, dass bei Ablehnung der Fassung vom 25. September auch die seither ergangenen Revisionen hinfällig werden.



Aber die prominent hervorgehobene Infobox «Es geht nicht um das Impfen» muss als bewusste Irreführung taxiert werden.
Bei Drucklegung des Abstimmungsbüchleins war die neuste Fassung des Covid-19-Gesetzes bekannt, in dem in Art. 3 ein Impfplan und Sonderrechte für Geimpfte und in Art. 6 ein Impfpass (ein fälschungssicherer «Nachweis») per Gesetz eingeführt werden. Mit dem Hinweis führt der Bundesrat die impfkritische Bevölkerung in die Irre.

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Der kleingedruckte Hinweis, der Text bilde den «Stand bei Redaktionsschluss der ‹Erläuterungen des Bundesrates› ab» ist ein legalistischer Notnagel, um eine Ungültigerklärung der Abstimmung zu verhindern.

Wenn der Bundesrat tatsächlich an seriöser Information interessiert wäre, würde er zumindest in den Online-Informationen zum Gesetz klar und deutlich auf die Falschinformation hinweisen und sie erklären. Macht er aber nicht.

Bereits jetzt ist aber sicher, dass sich die Gerichte mit dem Fall befassen werden. Es sind verschiedene Stimmrechtsbeschwerden in Arbeit.

Auch politisch wird uns das Gesetz weiterhin beschäftigen. Gegen die neuste Revision des Covid-19-Gesetzes ergreift nämlich das Netzwerk Impfentscheid nachträglich das Referendum. Die Unterschriftensammlung wird in wenigen Tagen beginnen und dauert bis Anfang Juli, ein ambitiöses Unterfangen.