Kategorie: Nachrichten
Merkel lässt die Hochwasserkatastrophe kalt
Vermissen Sie in der Berichterstattung über die verheerende Hochwasser-Katastrophe in den staatstragenden Medien etwas? Genau: die Abwesenheit von Merkel, die jedem anderen Bundeskanzler um die Ohren gehauen worden wäre, wird nicht thematisiert. Ohne diese Servilität könnte Merkel nicht agieren, wie sie es tut. Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld
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Spanien: C-Notstandsgesetz von 2020 verfassungswidrig

Bereits 2020 klagte die spanische konservative Partei Vox gegen das Corona-Notstandsgesetz vom März 2020. Jetzt, nach mehr als einem Jahr teilte das Tribunal Constitucional mit, dass die höchste Instanz innerhalb des spanischen Verfassungsgerichtshofes das „Notstandsgesetz zur Eindämmung der durch Covid-19 verursachten Gesundheitskrise“ in Teilen als Verfassungswidrig ansieht. Die konservative Mehrheit der elf Richter vertritt die Ansicht, […]
EU-Klimaabkommen für Ungarn inakzeptabel
Die Europäische Union stellte am Mittwoch weitreichende neue Gesetze vor, die helfen sollen, ihr Versprechen zu erfüllen, die Emissionen von Gasen, die die globale Erwärmung verursachen, in diesem Jahrzehnt um 55% zu senken. Dazu gehört auch ein umstrittener Plan, ausländische Unternehmen für die von ihnen verursachte Umweltverschmutzung zu besteuern.
Die jüngste Iteration des „European Green Deal“ der Europäischen Kommission ist für Ungarn inakzeptabel, da sie die Verbraucher und nicht die großen Verursacher belasten würde, sagte Ungarns Kabinettsminister Gergely Gulyás am Donnerstag.
Gleichzeitig betonte der Minister des Ministerpräsidentenbüros, Gergely Gulyás, die Wichtigkeit des Klimaschutzes und der Emissionsreduzierung und dass dies als ein globales Thema dargestellt werden müsse.
„Ungarn ist gerne bereit, ehrgeizigere Ziele als bisher zu unterstützen, aber man muss auch sehen, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten die bisher eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat“, sagte er.
Der Minister sagte, dass die Europäische Kommission Instrumente wähle, die für Ungarn inakzeptabel seien, weil am Ende nicht die Verursacher der Verschmutzung zahlen würden, sondern die Besitzer von Wohnungen und Autos, die besteuert werden müssten. Außerdem würden die Ergebnisse der Überkopfreduzierung durch den Plan zunichte gemacht, fügte er hinzu.
Alexandra Szentkirályi · Foto: Facebook
Regierungssprecherin Alexandra Szentkirályi erläuterte in einem Facebook-Post die Gründe, warum Ungarn gegen das Abkommen in seiner jetzigen Form ist.
„Der Klimaschutzplan der Kommission hat nur geringe positive Auswirkungen auf die Umwelt, da eine Kohlenstoffpreiserhöhung für Haushalte nur zu einer minimalen Reduzierung des Verbrauchs (und damit der Emissionen) führen würde, und die finanzielle Belastung der Familien viel drastischer wäre“, schrieb Szentkirályi.
Nach Ansicht des Regierungssprechers wäre der Vorschlag auch wegen der Einkommensunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ungerecht, und es sei daher nicht akzeptabel, dass jede Familie in jedem Land den gleichen Betrag für Emissionen zahlen müsse.
Laut der ungarischen Regierung würden einheitliche Kosten eine unverhältnismäßig hohe Belastung für Haushalte mit geringerem Einkommen darstellen.
„Es wäre nicht im Einklang mit den Regeln der Mitgliedsstaaten, da jeder Mitgliedsstaat sehr unterschiedliche Verbraucherschutz‑, Preis- und andere Regelungen für Brennstoffe und insbesondere für Haushaltsenergie hat. Sie hat keine soziale Unterstützung, da die Mehrheit der Menschen in allen Mitgliedsstaaten die Einführung einer gemeinsamen Kohlenstoffsteuer ablehnt“, so Szentkirályi.
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Im krankesten Deutschland aller Zeiten gibt es einen Menstruations-Parcours für Kinder
(Michael van Laack) Nein, man muss nicht über alles berichten, was sich Sexualerzieher und andere kranke Hirne ausdenken. Dazu ließe sich fast schon ein eigener Blog gründen. Da sich nun aber der ÖRR (diesmal der Bayerische Rundfunk) lobend zu einem Projekt des Nürnberger Kindetheaters „Pfütze“ äußert und damit Breitenwirkung erzielt, ist das Thema groß genug, […]
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Hass und Gewalt: Die palästinensischen Dschihad-Sommerlager
Während die internationale Gemeinschaft nach Wegen sucht, den Bewohnern des Gazastreifens nach dem jüngsten Krieg zwischen Israel und der Hamas zu helfen, sind die Führer der Palästinenser damit beschäftigt, die nächste Generation mit noch mehr Hass und Gewalt zu indoktrinieren. Ein Gastbeitrag von Khaled Abu Toameh
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Auch Wetterdienst sieht Klimawandel nicht als Flut-Ursache

Offenbach – Jetzt ist es auch amtlich. Die Politiker missbrauchen die Flutkatastrophe und damit auch die Opfer, um Wahlkampf zu betreiben und ihre unnatürliche, menschenverachtende Ideologien durchzuziehen:
Nach Ansicht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist nicht bewiesen, dass der Klimawandel die verheerende Flutkatastrophe im Westen Deutschlands ausgelöst hat. Diplom-Meteorologe Andreas Friedrich vom Deutschen Wetterdienst sagte der „Bild“ (Samstagausgabe): „Ein solches regionales Unwetter ist ein Einzelereignis, das ist Wetter. Die Behauptung, der Klimawandel ist schuld, ist so nicht haltbar.“
Allerdings gebe es in der Tat eine Häufung schwerer Unwetter seit zwei Jahrzehnten. „Unsere Klimatologen nehmen einen Anstieg solcher Unwetterereignisse in den vergangenen 20 Jahren wahr.“ Für wissenschaftliche Aussagen über das Klima reiche diese Datengrundlage jedoch nicht aus.
Friedrich widersprach damit den Aussagen führender Politiker von Union, SPD und Grünen, die den Klimawandel schnell als Flut-Ursache benannt hatten. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte angemahnt, den Kampf gegen den Klimawandel entschieden auzufnehmen, um „Extremwetterlagen wie diese“ in Grenzen zu halten. Die Verbindung des extremen Starkregens mit dem Klimawandel widerspricht laut „Bild“ auch der Position des Umweltbundesamtes.
Bereits in einer Veröffentlichung von 2019 („Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“) hatte die Bundesbehörde betont, dass es für Deutschland keinen Trend zu mehr Hochwasser im Sommer und auch keinen Anstieg der Niederschlagsmengen im Sommer gebe. „Ein einzelnes Hochwasserereignis lässt sich nicht mit dem Klimawandel erklären“, schrieben die Experten zudem. (Mit Material von dts)
Erfinderin von Astrazeneca gegen Impfen von Kindern: Delta ist harmlos!

London – Während Politiker wie Söder, Spahn und Lauterbach scharf darauf sind, den Nachwuchs anzufixen, ohne irgendeine Ahnung von den Langzeitfolgen zu haben, gibt es Bedenken aus einer Ecke, aus der man es gar nicht erwartet hätte:
Sarah Gilbert, die an der Universität Oxford den Corona-Impfstoff von Astrazeneca entwickelte, hält das generelle Impfen von Kindern nicht für notwendig. „Die Politik sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse machen. Der Nutzen des Impfens ist für Kinder viel geringer als insbesondere für ältere Erwachsene“, sagte Gilbert der „Welt“ und anderen europäischen Medien.
„Sehen wir uns das Beispiel Delta an. Diese Mutation ist sehr ansteckend, die Leute werden trotz zwei Impfungen erneut krank – aber der Verlauf ist sehr mild. Schwere Fälle und Todesfälle sind selten“, fügte Gilbert hinzu.
„Womit die Impfungen ihr Ziel erreicht haben: das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Wenn die Übertragung nicht zu verhindern ist, und Kinder weder schwer erkranken noch sterben, dann stellt sich die Frage: lohnt sich das Impfen?“ Gilbert wies auch darauf hin, dass der Nachschub an Impfdosen begrenzt sei. Man solle deswegen eher alte Menschen und Krankenpersonal in Ländern versorgen, die keine oder kaum Impfstoffe haben.
„Bis nicht alle geschützt sind, ist niemand geschützt.“ Der Impfstoffexpertin zufolge werden Auffrischungen der Impfungen für die allgemeine Bevölkerung nicht nötig. „Die Wirksamkeit lässt vor allem bei älteren Menschen schneller nach. Weil das Immunsystem altert, ist auch die Reaktion mit Antikörpern nicht mehr so gut. Falls wir also Booster brauchen, dann für die ältere Population. Ich erwarte nicht, dass dies für die breite Bevölkerung notwendig wird.“ Gilbert ist zudem zuversichtlich, dass die derzeit verwendeten Impfstoffe nicht für Mutationen verändert werden müssen. „Tatsächlich sehen wir ein sehr hohes Maß kreuzreaktiver Antikörper. Natürlich gibt es eine gewisse Reduzierung, wie sehr die Antikörper die Mutation neutralisieren. Aber keinesfalls fällt die Neutralisierung ganz aus. Eine Veränderung des Impfstoffs scheint daher nicht dringend nötig.“
Natürlich ist die Dame eine Verfechterin der Durchimpfung, aber immerhin gibt sie zu, dass sich das Virus – logischerweise – in einen harmlosen Schnupfen verwandelt und die aktuellen Zahlen geben ihr recht.
Aber das interessiert Söder & Co natürlich nicht. Noch ist die Pharmaindustrie nicht restlos befriedigt. (Mit Material von dts)
Woher kommt der Strom? Das erste Halbjahr 2021 ist vorbei
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Anlass, um die Stromdaten etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dieser Chart schlüsselt die Stromerzeugung des ersten Halbjahres nach Energieträgern auf.
Es fällt zum einen auf, dass die Kernenergie tatsächlich kontinuierlich zur Abdeckung der Grundlast beiträgt. Dies werden in Zukunft vor allem zusätzliche fossile Energieträger übernehmen müssen. Kürzlich hat ein führender Mitarbeiter eines großen Energiewende-freundlichen Instituts angedeutet, dass ab 2022 mit dem Wegfall der Kernenergie der CO2-Austoß bei der Stromerzeugung ansteigen könnte. Das wisse man bereits seit 2013, aber der Ausbau der Wind- und PV-Anlagen sei nicht in ausreichendem Maße vorangetrieben worden: „Wir laufen also sehend in dieses Problem hinein.“
Zum anderen ist Deutschland ab dem 1.5.2021 zum Strom-Importland geworden. Das ist bereits seit 2019 im Sommer immer der Fall. Es wird nur so viel Strom in Deutschland konventionell produziert, damit sich an der Börse wahrscheinlich ein optimaler (hoher) Preis bildet und die Netzstabilität gewährleistet ist. Optimal (hoch) für alle Beteiligten außer dem Endkunden, dem Stromverbraucher. Der zahlt die schließlich die Rechnung.
Im Gesamthalbjahr 2021 sehen die nackten Zahlen so aus. Der Anteil der regenerativen Energieträger an der Stromerzeugung 2021 ist insgesamt um 12,5 Prozentpunkte gegenüber 2020 gesunken. Sogar gegenüber 2019 sind es noch 2,9 Prozentpunkte weniger. Wie sich die installierte Leitung entwickelt hat, können sie hier aufrufen. Man erkennt, dass viel installierte Leistung Wind- und PV-Anlagen nicht unbedingt viel regenerative Stromerzeugung bedeutet. Wetter ist langfristig unkalkulierbar. Deshalb wundert es nicht, wenn der bereits oben zitierte Mitarbeiter meint: „Wenn wir Glück haben, wird die Stromerzeugung aus Windenergie 2022 wieder durchschnittlich oder überdurchschnittlich.“ Wenn wir Pech haben, dann wohl nicht. Anfang 2022 werden aber 30 TWh Strom aus Kernkraft fehlen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Im Übrigen meine ich, dass Kriterien wie Glück oder Pech nicht geeignet sind, ein hochindustrialisiertes Land sicher mit Energie zu versorgen.
Eine echte Stromimportwoche
In der 26. Woche (Abbildung) wurden 2,423 GWh Strom mehr importiert als exportiert. Per Saldo kostete diese ´Menge` 3,2 Mio €! Das ist doch mal was. Natürlich freuten sich unsere europäischen Nachbarn (Abbildung 1) über die hohen Preise, die sie für ihren Strom erzielten. (Abbildung 2). Auch Polen machte am Im-, Exportspiel wacker mit. „Gewinner“ aber ist die Schweiz, die praktisch nur Strom nach Deutschland exportierte und dafür fast einen€/MWh kassierte. Die konventionellen Erzeuger (Abbildung 3) taten das Nötige, um einen optimalen Preis zu realisieren und die Netzstabilität zu gewährleisten. Das gelang gut.
Die Tabelle mit den Werten der Energy-Charts und der daraus generierte Chart liegen unter Abbildung 4 ab. Es handelt sich um Werte der Nettostromerzeugung, der „Strom, der aus der Steckdose“ kommt, wie auf der Webseite der Energy-Charts ganz unten ausführlich erläutert wird.
Die Charts mit den Jahres- und Wochenexportzahlen liegen unter Abbildung 5 ab. Abbildung 6 ermöglicht, dass Sie ihr eigener Energiewender werden. Abbildung 7 beinhaltet die Charts, welche eine angenommene Verdoppelung und Verdreifachung der Wind- und Solarstromversorgung visualisieren. Zu diesem Thema gibt es noch bemerkenswerte Ausführungen nach den Tagesanalysen. Abbildung 8 enthält ein Video, in dem sich Joachim Weimann zu den Kosten der Energiewende äußert. Das Interview stammt aus dem Jahr 2015, ist dennoch hochaktuell. Ergänzt wird dieser Beitrag durch einen diesmal brandaktuellen Beitrag der HHL Leipzig Graduate School of Management mit Prof. Sinn und Prof. Althammer.
Beachten Sie bitte unbedingt den Stromdateninfo-Tagesvergleich ab 2016 in den Tagesanalysen. Dort finden Sie die Belege für die im Analyse-Text angegebenen Durchschnittswerte und vieles mehr. Der Vergleich beinhaltet einen Schatz an Erkenntnismöglichkeiten. Überhaupt ist das Analysetool stromdaten.info mittlerweile ein sehr mächtiges Instrument der Stromdatenanalyse geworden.
Bemerkenswert ist eine Aussage von Bundeswirtschaftsminister Altmaier in Sachen Elektromobilität. WELT-Online zitiert:
„Wir werden unser Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020, das jedermann für unerreichbar gehalten hat, in diesem Juli erreichen, also mit nur einem halben Jahr Verspätung“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem „Tagesspiegel“. Das weitere Ziel von sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2030 könne sogar übertroffen werden. Der Wandel hin zu einer individuellen, aber klimafreundlichen Mobilität verankere sich langsam im allgemeinen Bewusstsein, zudem gebe es Innovationsschübe durch die Unternehmen.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit und die Quelle des WELT-Online-Artikels finden Sie unter Abbildung 9.
Peter Hagers Zusammenfassung der Neuzulassungen PKW und eine Halbjahresbilanz zu den Neuzulassungen finden Sie nach den Tagesanalysen.
Tagesanalysen
Montag, 28.6.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,17 Prozent, davon Windstrom 8,02 Prozent, Solarstrom 21,84 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,32 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Bereits am Montag bewahrheitet sich wieder mal, dass immer dann, wenn Deutschland Strom braucht, dieser hochpreisig eingekauft werden muss. Exportiert Deutschland Strom, ist er wesentlich billiger. Die Ausnahme bildet immer der frühe Morgen. Da ist die Nachfrage generell gering und Strom wird nach Deutschland günstig abgegeben. Die konventionelle Stromerzeugung und der Handelstag.
Dienstag, 29.6.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 41,62 Prozent, davon Windstrom 13,67 Prozent, Solarstrom 15,01 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,94 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Ein ähnliches Bild wie am Montag. Das Preisniveau liegt etwas höher. Die konventionellen Stromerzeuger könnten die Stromlücken locker decken. Wollen sie aber nicht. Der Handelstag. Die Schweiz und Frankreich ´versorgen` Deutschland mit.
Mittwoch, 30.6.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 40,96 Prozent, davon Windstrom 16,01 Prozent, Solarstrom 11,67 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,28 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Mittwoch: Die Windstromerzeugung wird etwas stärker, Solarstrom sackt ab. Gäbe es keine konventionelle Stromerzeugung, gäbe es keine Importe, gingen die Lichter aus. Auch ein Grund, weshalb der Strom so teuer ist. Der Handelstag.
Donnerstag, 1.7.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,03 Prozent, davon Windstrom 21,60 Prozent, Solarstrom 8,63 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,80 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Der Wind frischt weiter auf, Die PV-Stromerzeugung ist sehr schwach. Die Konventionellen gleich fast aus. Die Preise schwanken um die 90€/MWh. Der Handelstag.
Freitag, 2.7.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 41,01 Prozent, davon Windstrom 10,41 Prozent, Solarstrom 17,61 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,99 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Ein ruhiger Sommertag mit den üblichen Stromlücken. Konventionell bewegt sich praktisch nichts. Die Stromlücken bleiben. Die hohen Preise auch. Der Handelstag. Die Schweiz sahnt richtig ab.
Samstag, 3.7.2021: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 45,88 Prozent, davon Windstrom 4,16 Prozent, Solarstrom 26,91 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 14,81 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Wochenende. Der Bedarf sinkt, die Sonne scheint kräftig, die Preise sinken auf breiter Linie. Die Konventionellen halten weitgehend still. Der Handelstag.
Sonntag, 4.7.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,77 Prozent, davon Windstrom 5,65 Prozent, Solarstrom 22,22 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 15,90 Prozent. Stromdateninfo Tagesvergleich ab 2016. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.
Sonntag: Noch weniger Bedarf, das Preisniveau sackt leicht ab. Die Konventionellen habe ihre Produktion optimiert. Wenn schon Energiewende, dann jetzt wenigstens noch gut verdienen. Der deutsche Michel zahlt. Der Handelstag. Die Schweiz hat in der 26. Woche 226,2 GWh nach Deutschland exportiert und dafür 21,88 Mio € erhalten. Das sind 96,70€/MWh. Dies und was die anderen Nachbarn an Ertrag eingefahren haben, sehen Sie hier.
Peter Hager aus Lauf an der Pegnitz berichtet aktuell:
PKW-Neuzulassungen Juni 2021: Sommerfrische bei der E-Mobilität?
Zunächst die Halbjahresbilanz 2019 bis 2021 PKW gesamt
Die 274.152 PKW-Neuzulassungen im Juni 2021 bedeuten einen Zuwachs von 24,5% gegenüber dem Juni 2020, liegen mit -15,7% noch deutlich unter dem Juni 2019 (325.231 Neuzulassungen).
Bei den alternativen Antrieben gab es nach wie vor sehr hohe Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahresmonat, wobei die reinen Elektro-PKW erstmals in 2021 über den Plug-in-Hybrid-PKW lagen:
Hybrid (incl. Plug-in): 76.564 (ggü. 06/2020: +153,1% / Zulassungsanteil: 27,9%)
Plug-in-Hybrid: 31.314 (ggü. 06/2020: +191,3 % / Zulassungsanteil: 11,4%)
Elektro (BEV): 33.420 (ggü. 06/2020: +311,6% / Zulassungsanteil: 12,2%)
Quelle
Top 5 nach Herstellern:
Hybrid-PKW (ohne Plug-in): 220.827 (01-06/2021)
Audi (mit 10 Modellen): 22,8%
BMW (mit 11 Modellen): 16,3%
Toyota (mit 9 Modellen): 9,5%
Hyundai (mit 7 Modellen): 8,3%
Ford (mit 8 Modellen): 6,8%
Hybrid-PKW (mit Plug-in): 163.571 (01-06/2021)
Mercedes (mit 10 Modellen): 18,3%
VW (mit 5 Modellen): 14,2%
BMW (mit 8 Modellen): 13,5%
Audi (mit 8 Modellen): 11,4%
Seat (mit 3 Modellen): 7,6%
Elektro-PKW: 148.716 (01-06/2021)
VW (mit 5 Modellen): 24,2%
Tesla (mit 3 Modellen): 9,3%
Renault (mit 2 Modellen): 8,2%
Smart (mit 2 Modellen): 8,2%
Hyundai (mit 3 Modellen): 8,0%
Die beliebtesten zehn E-Modelle in 06/2021 (Gesamt: 33.420) waren:
Tesla Model 3: 4.466 (Mittelklasse)
VW up: 2.788 (Minis)
VW ID3: 2.448 (Kompaktklasse)
Renault ZOE: 2.251 (Kleinwagen)
Hyundai Kona: 1.766 (SUV)
VW ID4: 1.710 (SUV)
Skoda Enyaq: 1.623 (SUV)
Fiat 500: 1.362 (Minis)
Opel Corsa: 1.226 (Kleinwagen)
Renault Twingo: 1.130 (Minis)
Teslas Model 3 hat wieder den Spitzenplatz erobert und den VW up auf Platz 2 verdrängt. Neu in den Top-Ten ist der elektrische Twingo von Renault.
Tesla hat die Auslieferung des Model Y (SUV) in Deutschland für August angekündigt (hergestellt in der Gigafactory Shanghai). Die Entscheidung dürfte mit der Produktionsverschiebung der Gigafactory Berlin (Grünheide) auf voraussichtlich Ende 2021 zusammenhängen. Dort soll neben dem Model 3 auch das Model Y gefertigt werden.
Resümee zum 1. Halbjahr 2021
Nach Abschluss des ersten Halbjahres wurden insgesamt 1.390.889 PKW-Neuzulassungen registriert – ein Plus von 14,9% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020.
Dennoch liegen die Neuzulassungen mit -24,8% nach wie vor deutlich unter dem Niveau vor Corona (2019). Von einer Erholung auf dem deutschen PKW-Markt kann daher noch nicht gesprochen werden.
PKW-Neuzulassungen, jeweils 1. Halbjahr
2021: 1.390.889
2020: 1.210.622
2019: 1.849.000
Bei der E-Mobilität zeigen die hohen Zuschüsse (Subventionen) der Bundesregierung (erhöhte Kaufprämien, 10-jährige Kfz-Steuerbefreiung, geringerer geldwerter Vorteil bei Dienstwagen, Bezuschussung von privaten Ladestationen) und Hersteller (Kaufprämie) Wirkung. Allein im 1. Halbjahr 2021 wurden an Kaufprämie des Bundes 1,25 Milliarden Euro abgerufen (mehr als im Gesamtjahr 2020). Darüber hinaus gibt es Zuschüsse von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen.
Die verstärkte Subventionspolitik zeigt sich auch in den Bestandszahlen des KBA:
Elektro-PKW (BEV)
- Halbjahr 2021: 457.799 (mit 54 Modellen in 6/2021)
2020: 309.083 (mit 52 Modellen in 12/2020)
2019: 136.617 (mit 32 Modellen in 12/2019)
Plug-in-Hybrid-PKW
- Halbjahr 2021: 443.432
2020: 279.861
2019: 102.175
Zum Schluss noch ´Schlaumeier` Altmaier
Die Tagesschau berichtet über eine Rekordhöhe der Förderung.
Ob die Zielmarke der Bundesregierung von eine Million Elektro-Auto bis 2020 jetzt im Juli 2021 – wie von Wirtschaftsminister Altmaier vorhergesagt – erreicht wird bleibt abzuwarten.
Dass Plug-in-Hybrid-PKW mit zu den Elektro-Autos gezählt werden, dient zum „Aufhübschen“ der Statistik. Denn Plug-In-Hybride sind in erster Linie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Hauptantrieb (überwiegend Benziner) und werden als Firmenwagen auch so genutzt (die Tankkarte gibt es meist kostenfrei). Bei den rein elektrischen PKW ist D somit noch weit von der Million entfernt.
Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.
Rüdiger Stobbe betreibt seit über 5 Jahren den Politikblog www.mediagnose.de
Das Parlament im Wandschrank
Übersetzung und Zusammenfassung eines Artikels von bonpourlatete.com
Die Schweiz lebt in einer Ausnahmezeit, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Der Bundesrat regiert unter Missachtung des Parlaments. Hier geht es nicht um den «Gesundheitsnotstand». Drei Entscheidungen ganz anderer Art wurden gerade ohne jede Debatte im Parlament getroffen.
Drei Akte von erheblicher Bedeutung für die Politik und Strategie der kommenden Jahre. Erstens: das Scheitern der Gespräche mit der Europäischen Union. Zweitens: der Kauf eines amerikanischen Flugzeugs mit weitreichenden Folgen. Drittens: der Auftrag an chinesische und amerikanische Giganten, die Daten der Eidgenossenschaft zu verwalten.
Dies ist nicht das erste Mal. Während des Ersten und Zweiten Weltkriegs regierte der Bundesrat ohne Rücksicht auf die Meinung des Parlaments. Erst in den frühen 1950er Jahren wurde dieses «Notrecht» durch eine Volksinitiative beendet. In der Zwischenzeit wurden alle möglichen Massnahmen ergriffen, ohne das Parlament zu involvieren. Die Sieben hatten sich einfach daran gewöhnt, ohne demokratische Komplikationen zu regieren.
Und jetzt passiert es wieder. Und wir reden hier nicht über das Covid-Gesetz oder die Gesundheitssituation. Über die drei Beschlüsse, die den Beginn dieses Jahres markieren, wurde weder im Parlament noch vor dem Volk abgestimmt.
Schlimmer noch: Während der jahrelangen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden die gewählten Volksvertreter nicht einmal richtig über den Verlauf des Prozesses informiert. Es war auch nicht bekannt, wie, von wem oder nach welchen Diskussionen schliesslich entschieden wurde, das Projekt abzubrechen. Die Tatsache, dass es nie zu einer Volksabstimmung kam, ist eine Beleidigung für das demokratische System.
Ein weiteres Beispiel ist die politische Entscheidung für ein amerikanisches Kampf-Flugzeug. Diese verankert das Land in der NATO und distanziert uns von den europäischen Partnern. Die Verwaltung hat entschieden. Punkt Schluss. Kein Referendum möglich. Einzige Hoffnung: die Volksinitiative. Ein langwieriger Prozess, riskant wegen der erforderlichen Mehrheit der Kantone, eigentlich nicht sehr geeignet für ein solches Thema. Was die Parlamentarier betrifft, die durch diese Entscheidung beleidigt wurden – und davon gibt es viele –, so bitten sie freundlich um Erklärungen, die ihnen mit schönen Worten gegeben werden.
Totaler Mangel an Visionen
Der Bundesrat will zukünftig einen Teil aller Daten bei chinesischen oder amerikanischen Giganten wie Alibaba, Amazon und anderen speichern. Sicherheitsbedenken? Nicht wirklich. Auf die Gefahr hin, die Maschinerie des Staates unter Fremdkontrolle zu bringen. Auch hier haben die Bürokraten der Verwaltung keine Vision. Und was ist mit ihren Führungskräften, die so schnell von der digitalen Zukunft sprechen?
Sie haben keine nationalen Ambitionen: Es gibt Unternehmen in der Schweiz, die in der Lage wären, die Anforderungen zu erfüllen. Und mit den dafür vorgesehenen Millionen wachsen würden. Der Bundesrat lacht über sie. Die Parlamentarier? Auf Tauchstation. Sie rühren sich nicht. Alle schon in den Ferien? Wohl eher unfähig, aus ihren programmierten Routinen herauszukommen.
Unfähig, ihre Stimme vor der Öffentlichkeit oder im Plenarsaal zu erheben wenn die Verwaltung aus dem Ruder läuft. Es ist so viel einfacher, den Anweisungen der Partei zu folgen, und im guten Einvernehmen auch denen der Regierung. Nachdenken? Über die traditionellen Muster hinausgehen? Ein bisschen provozieren? Nein. Für die meisten reicht es aus, sich hinzusetzen. Im eigentlichen Sinne des Ausdrucks: Am Sessel kleben!
Dieser Text wurde uns von bonpourlatete.com zur Verfügung gestellt, dem führenden alternativen Medium der französischsprachigen Schweiz. Von Journalisten für wache Menschen.
HallMack: Die willkommene Flut und das medial gefundene Fressen

„Hallo liebe Zuschauer! Schön, dass Ihr wieder da seid. Ihr wisst ja alle, dass ich aus Rheinland-Pfalz komme, da wo es auch große Überschwemmungen gab. Allerdings bei mir, da wo ich wohne, gab es diesmal keine Überschwemmung, aber letzte Woche gab es auch Starkregen, da hat es mir ziemlich viel Schlamm auf den Hof gespült. […]
Stellungnahme des Ordo Iuris Instituts zur Justizreform in Polen
Diese Stellungnahme wurde im Zusammenhang mit der vorläufigen Vereinbarung über ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts erstellt, die die Unzufriedenheit der EU-Institutionen mit den Richtungen der Justizreformen in Polen und Ungarn widerspiegelt.
Diese Stellungnahme stellt den Inhalt und die Folgen der oben genannten Vereinbarung vor und erläutert ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der in den Jahren 2015–2020 durchgeführten Justizreform in Polen, d.h. die Urteile des EuGH gegen Polen, die voreingenommene Haltung der EU-Kommission gegenüber Polen, die Änderungen im Straf- und Zivilverfahren und die Kontroverse über die Methode der Richterernennung.
1. Vorläufige Einigung auf ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts
Im November verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts, das mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und dem Wiederaufbauplan nach der Pandemie verbunden ist[1].
Die Einigung, die auf dem Vorschlag der Kommission aufbaut, legt Regeln zum Schutz des EU-Haushalts im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der „Rechtsstaatlichkeit“ in den Mitgliedstaaten fest. Nach dem Entwurf der Vereinbarung erfordert die Rechtsstaatlichkeit, dass alle öffentlichen Gewalten innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Achtung der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und anderen anwendbaren Instrumenten festgelegt sind, und unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte handeln. Es verlangt insbesondere, dass die Grundsätze der Legalität, einschließlich eines transparenten, rechenschaftspflichtigen und demokratischen Prozesses für den Erlass von Gesetzen, der Rechtssicherheit, des Verbots der Willkür der Exekutive, der Gewaltenteilung, des Zugangs zur Justiz und des wirksamen Rechtsschutzes durch unabhängige und unparteiische Gerichte beachtet werden (Abs. 2 der Präambel). Das Abkommen nennt drei Beispiele für indikative Fälle von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit 1) Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz; 2) Versäumnis, willkürliche oder rechtswidrige Entscheidungen von Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, zu verhindern, zu korrigieren und zu sanktionieren, Vorenthaltung finanzieller und personeller Ressourcen, die deren ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen, oder Versäumnis, die Abwesenheit von Interessenkonflikten sicherzustellen; 3) Einschränkung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Rechtsmitteln, einschließlich durch restriktive Verfahrensvorschriften, mangelnde Umsetzung von Urteilen oder Einschränkung der wirksamen Ermittlung, Verfolgung oder Sanktionierung von Rechtsverstößen (Art. 2a des Abkommens).
Sanktionen können verhängt werden, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen (Artikel 3 Absatz 1 der Vereinbarung).
Das Verfahren wird von der Kommission eingeleitet, wenn sie „hinreichende Gründe“ dafür hat, dass die Voraussetzungen des Artikels 3 erfüllt sind, d. h. dass ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit vorliegt, der die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigt, oder dass die ernste Gefahr besteht, dass dies geschieht (Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens). Sie muss dann innerhalb von mindestens einem Monat und höchstens drei Monaten eine Bewertung vornehmen, wobei der betreffende Mitgliedstaat Stellungnahmen abgeben kann (Artikel 5 Absatz 4 der Vereinbarung). Werden die von dem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen als nicht ausreichend erachtet, muss die Kommission innerhalb eines Monats (Artikel 5 (6) der Vereinbarung) dem Rat einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt über die geeigneten Maßnahmen vorlegen, über den innerhalb von höchstens drei Monaten zu entscheiden ist (Artikel 5 (7) der Vereinbarung).
Der neue Mechanismus muss zwar noch vom Parlament offiziell genehmigt werden, tritt aber am 1. Januar 2021 in Kraft (Artikel 8 der Vereinbarung). Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat in drei Jahren über die Wirksamkeit der Anwendung dieses Mechanismus Bericht erstatten (Artikel 7a der Vereinbarung).
Nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts überschreitet das verabschiedete Abkommen die Befugnisse der Europäischen Union, die nicht befugt ist, sich in Angelegenheiten einzumischen, die den Mitgliedstaaten vorbehalten sind, wozu insbesondere das Justizsystem gehört. Die EU-Verträge definieren klar den Katalog der EU-Befugnisse, und das Justizsystem ist nicht darunter (Art. 3, 4, 6 AEUV), mit Ausnahme der Befugnis, den Zugang zur Justiz zu erleichtern (Art. 67 (4) AEUV).
Eine ähnliche Position wurde bereits in der Stellungnahme des Ratsdienstes der Europäischen Union vertreten: Die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips durch die Mitgliedstaaten kann nach den Verträgen nicht Gegenstand eines Tätigwerdens der Unionsorgane sein, unabhängig davon, ob eine spezifische materielle Zuständigkeit für dieses Tätigwerden besteht, mit der einzigen Ausnahme des in Art. 7 EUV beschriebenen Verfahrens. Nur diese Rechtsgrundlage sieht eine Unionskompetenz zur Überwachung der Anwendung des Rechtsstaatsprinzips als Wert der Union in einem Kontext vor, der nicht mit einer spezifischen materiellen Zuständigkeit zusammenhängt oder über deren Umfang hinausgeht[2].
Unabhängig davon möchte das Institut Ordo Iuris auf die Unbestimmtheit des Begriffs der Rechtsstaatlichkeit hinweisen. Er ist weder in den Verträgen noch in dem oben genannten Abkommen definiert. Eine für alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Norm zu schaffen, die konkrete Vorgaben zum Status der Justiz enthält, ist äußerst schwierig, wenn überhaupt möglich. Dies wirft Fragen auf wie: setzt dieser gemeinsame Standard die Existenz einer Verfassungsgerichtsbarkeit voraus? setzt er eine Form der richterlichen Verfassungskontrolle voraus? setzt er ein bestimmtes Modell für die Auswahl der Richter voraus? schließt er die Möglichkeit der Einflussnahme von Regierung und Parlament auf den Wahlprozess der Richter aus?
Bekanntlich gibt es in den Mitgliedsstaaten verschiedene Lösungen im Bereich der Überprüfung des Verfassungsrechts, der Art und Weise der Richterauswahl und der Gerichtsverfahren. Die Harmonisierung des Justizsystems in der gesamten Europäischen Union würde tiefgreifende Änderungen nicht nur in Polen, sondern auch in den meisten Mitgliedsstaaten erfordern, weil viele von ihnen überhaupt kein Verfassungsgericht haben und die Ernennung der Richter von der Regierung oder dem Parlament beeinflusst wird (worauf später eingegangen wird).
Daher sollten nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts diese Unterschiede im Einklang mit dem Grundsatz der Verfassungsidentität der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 EUV) respektiert werden.
2. Die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf die Justizreformen in Polen
Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs[3], der Gesetzgebung zur disziplinarischen Haftung von Richtern[4] und zur Versetzung einiger Richter des Obersten Gerichtshofs in den Ruhestand[5] wurden unserer Meinung nach ultra vires, d.h. unter Überschreitung ihrer Befugnisse erlassen. Die Aufgabe des Gerichtshofs ist es, das EU-Recht auszulegen, und das EU-Recht schweigt sich darüber aus, wie nationale Richter gewählt werden sollten und über die Regeln des Gerichtsverfahrens in den Mitgliedstaaten (Art. 267 AEUV).
Trotz dieser Tatsache wurden alle Urteile des EuGH von den polnischen Behörden vollständig umgesetzt. Die Bestimmungen, die eine Zwangspensionierung der derzeitigen Richter des Obersten Gerichtshofs im Alter von 65 Jahren oder älter vorschreiben, wurden abgeschafft und die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs hat aufgehört, Disziplinarverfahren gegen Richter zu prüfen.
3. Voreingenommene Politik der Europäischen Kommission in Bezug auf den Schutz der Rechtsstaatlichkeit
Im Jahr 2017 leitete die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Polen gemäß Art. 7 des Vertrags über die Europäische Union[6] ein und leitete 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[7] im Zusammenhang mit der angeblichen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit ein. Nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts ist das Vorgehen der Europäischen Kommission ungerechtfertigt und ein Indiz für eine voreingenommene Beurteilung bestimmter Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission wirft Polen einen Mangel an Rechtsstaatlichkeit vor, während sie auf weitaus schwerwiegendere Rechtsverstöße in anderen Mitgliedstaaten nicht reagiert: So wurde beispielsweise auf die offene Infragestellung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs durch Gerichte in Spanien ebenso wenig reagiert wie auf die inakzeptablen Gewaltakte der französischen Polizei gegen Demonstrationsteilnehmer und Journalisten.
So entschied der Oberste Gerichtshof Spaniens 2019, dass der Europaabgeordnete Oriol Junqueras nicht aus der Haft entlassen werden darf, da ihm die Immunität als Mitglied des Europäischen Parlaments verweigert wurde. Der Oberste Gerichtshof weigerte sich, dem Urteil des EuGH zu folgen, wonach Junqueras Immunität genießen und zu einer Vereidigungszeremonie des spanischen Parlaments reisen darf.[8]
Darüber hinaus gab es seit 2018 zahlreiche Berichte über schwere Verstöße gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Frankreich. 2.945 Demonstranten wurden während der Proteste der „Gelbwesten“ verletzt. Mindestens 25 Demonstranten verloren dabei ein Auge und fünf Demonstranten verloren eine Hand. Steve Maia Caniço, ein 24-jähriger Mann, und Zineb Redouane, eine 80-jährige Frau, starben beide bei Einsätzen der Polizei. Im März empfahl das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine „vollständige Untersuchung“ der Vorwürfe der exzessiven Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach Angaben von Amnesty International hatten die Behörden bis Ende des Jahres keine unabhängigen Mechanismen zur Untersuchung solcher Vorwürfe eingerichtet. Im Oktober gab eine Polizeieinheit, die mit der Untersuchung von Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei beauftragt ist, an, seit Beginn der Bewegung 313 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet zu haben. Am Ende des Jahres war nur ein Polizist wegen unrechtmäßiger Gewaltanwendung während der Proteste verurteilt worden. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden etwa 11.000 Demonstranten in Untersuchungshaft genommen und mehr als 3.000 Personen verurteilt, meist im Schnellverfahren. Hunderte von Demonstranten wurden verhaftet und wegen Verhaltensweisen verfolgt, die durch die Menschenrechtsgesetze geschützt sind, darunter Missachtung von Amtsträgern, Verbergen des Gesichts oder Nichterfüllung von Meldepflichten. In den ersten neun Monaten des Jahres wurden 954 Demonstranten wegen „Bildung einer Gruppe mit der Absicht, Gewalt zu verüben“ verurteilt, ein vage definierter Straftatbestand, der Verhaftungen von Demonstranten erlaubte, die keine Gewalttat begangen hatten.
Auch Hunderte von Journalisten berichteten von Verletzungen während der Berichterstattung über die Proteste. Allein am 5. Dezember wurden 34 Journalisten während der Proteste gegen die Rentenreform verletzt. In den meisten dieser Fälle resultierten die Verletzungen aus exzessiver oder willkürlicher Anwendung von Polizeigewalt. Die unabhängigen Journalisten Gaspard Glanz und Taha Bouhafs wurden verhaftet und unter anderem wegen Verachtung und Rebellion angeklagt. Ersterer wurde im November wegen Missachtung von Amtsträgern zu einer Geldstrafe von 300 € verurteilt. Geheimdienste luden mindestens neun Journalisten zu einer Anhörung im Rahmen einer Voruntersuchung zu den „Jemen-Papieren“ vor, einer Reihe von Veröffentlichungen geheimer Dokumente, die bewiesen, dass die Waffen, die die Regierung an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft hatte, wahrscheinlich gegen die Zivilbevölkerung im Jemen eingesetzt werden würden.[9]
Die Europäische Kommission hat nie erwogen, Artikel 7 EUV oder ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien oder Frankreich einzuleiten.
4. Zustand des Justizwesens in Polen
Unserer Meinung nach war die Regierung für Recht und Justiz in den Jahren 2015–2020 im Bereich der Justizreformen äußerst aktiv, und viele Änderungen verdienen eine mäßig positive Bewertung, insbesondere die große Reform der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung sowie die Demokratisierung des Verfahrens zur Ernennung der Richter. Das Ordo Iuris Institut ist sich jedoch bewusst, dass diese Reformen noch keine wesentlichen Verbesserungen in der Funktionsweise der Justiz gebracht haben. Die Statistiken zeigen, dass die Wartezeit auf ein Urteil jedes Jahr weiter ansteigt. So brauchten polnische Gerichte erster Instanz im Jahr 2014 durchschnittlich 203 Tage, um ein Urteil in einer Zivil- oder Handelssache zu fällen, im Jahr 2016 waren es bereits 225 Tage und 2018 sogar 273 Tage (ein Anstieg von 34%). Währenddessen brauchten Strafgerichte im Jahr 2014 durchschnittlich 99 Tage, um eine Strafsache zu verhandeln. Zwei Jahre später gab es eine leichte Verbesserung des Tempos und die Gerichte waren in der Lage, in 95 Tagen zu entscheiden, aber 2018 verlangsamte sich das Tempo wieder und die durchschnittliche Zeit betrug erneut 99 Tage.[10] Die Untersuchungen der Stiftung Court Watch Polska zeigen, dass die Transparenz des Verfahrens zur Ernennung von Richtern immer noch gering ist und die Kriterien für die Auswahl von Richterkandidaten durch den Nationalen Rat der Justiz in vielen Fällen unklar bleiben.[11]
4.1. Reform des Zivilprozesses in Polen
Im Rahmen der Reform des Zivilprozesses wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:
– neues, beschleunigtes Wirtschaftsverfahren für Unternehmer;
– nur noch eine Anhörung in weniger komplexen Fällen; dazu findet vor der Anhörung eine vorbereitende Anhörung statt, in der der Richter und die Parteien einen detaillierten Plan des Verfahrens erstellen; – Erweiterung der Möglichkeit, schriftliche Beweise zu erbringen;
– die Möglichkeit, eine bösgläubig handelnde Partei finanziell zu sanktionieren, um den Prozess zu verlängern;
– wiederholte Beschwerden in bereits entschiedenen Fällen werden in die Akten aufgenommen, ohne dass das Gericht wiederholt Entscheidungen trifft;
– die Möglichkeit der Aufzeichnung der Anhörungen durch die Parteien selbst, sofern das Gericht darüber informiert wird;
– in Fällen gegen Unternehmen wird der Kläger wählen können, ob die Klage vor einem Gericht in seiner Stadt oder in der Nähe oder am Sitz des Unternehmens verhandelt werden soll.[12]
4.2. Reform des Strafverfahrens in Polen
Im Rahmen der Reform des Strafverfahrens
– wurde die anachronistische Verpflichtung abgeschafft, dass die Richter das vollständige Urteil auch im leeren Gerichtssaal verlesen müssen;
– wurden spezielle Formulare für die Erstellung von Urteilsbegründungen eingeführt;
– die Richter wurden von der Pflicht befreit, in der Verhandlung alle Protokolle und Dokumente, die Beweismittel darstellen, mündlich zu nennen. Bisher hatten sie eine solche Verpflichtung, was als erhebliches Problem in komplizierten Fällen angesehen wurde, in denen Hunderte von Aktenbänden auf dem Tisch der Richter liegen, was eine enorme Verlängerung des Verfahrens, d.h. um Wochen oder sogar Monate, verursacht;
– die Pflicht zur Vertagung der Verhandlung wegen der begründeten Abwesenheit des Angeklagten wurde aufgehoben. Derzeit kann die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten stattfinden, wenn sein Anwalt anwesend ist. Damit wird ein großes Problem gelöst, das langwierige Gerichtsverfahren verursacht: die Nutzung von Krankheitszeiten zur Vertagung eines Urteils. In der Praxis legt das Gericht den Termin für die Anhörung fest, zu der zahlreiche Zeugen oder Sachverständige, manchmal auch aus weit entfernten Orten und sogar aus dem Ausland, geladen werden. In der Verhandlung legt der Verteidiger oft unerwartet die Krankschreibung des Angeklagten vor. Das macht die Durchführung der Verhandlung unmöglich und zwingt die Zeugen, wieder zu erscheinen. Das Gericht muss eine weitere zeitaufwändige Verhandlung ansetzen, und der Staatshaushalt stellt Geld für die Erstattung von Reisekosten, Unterkunft und Verdienstausfall von Zeugen oder Sachverständigen zur Verfügung. Heute ist dies eine gängige Methode der Justizbehinderung, die von Kriminellen und ihren unethischen Prozessvertretern genutzt wird;
– ein nach Ablauf der Frist eingereichter Beweisantrag (z.B. ein Dokument, die Berufung eines Zeugen) wird grundsätzlich abgelehnt. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Beweismittel die Strafbarkeit des Täters bestimmt, was eine Folge des Vorrangs des Wahrheitsprinzips im Prozess ist. Eine verspätete Einreichung des Beweisantrages hat bisher keine Konsequenzen gehabt;
– Verzicht auf die Verpflichtung zur Vernehmung aller Opfer einer Straftat. Die Notwendigkeit, in Fällen, in denen Hunderte oder gar Tausende von Menschen betroffen sind, alle Opfer zu befragen, stellt für Polizei und Staatsanwaltschaft eine große Belastung bei den Ermittlungen dar. Dazu gehören z. B. Online-Betrug, Schneeballsysteme, Geldverleih oder der Verkauf einer ganzen Reihe mangelhafter Waren. In solchen Fällen bringt das hundertste oder tausendste Opfer in der Regel keine neuen Tatsachen in das Verfahren ein, sondern wiederholt nur den bereits festgestellten Sachverhalt;
– wurde eine Möglichkeit eingeführt, auf die direkte Befragung von Zeugen zu verzichten, von denen bekannt ist, dass sie nichts Wesentliches zur Sache beitragen. Dann reicht es aus, die Aussage eines solchen Zeugen in der Verhandlung vor dem Staatsanwalt zu verlesen;
– Die Möglichkeit, während des Berufungsverfahrens neue Beweise vorzulegen, wurde eingeschränkt. Dies wird nur dann erlaubt sein, wenn der Berufungskläger die Beweisaufnahme vor dem erstinstanzlichen Gericht nicht hätte beantragen können (z.B. der Zeuge war im Ausland) oder die Tatsache, die er beweisen will, nicht Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens gewesen sein kann;
– jeder darf ein Postfach für die wirksame Zustellung von Schriftsätzen angeben (z.B. Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei). Dies ist eine Erleichterung sowohl für die zugestellten Personen (z.B. Verfahrensbeteiligte, Opfer, Zeugen) als auch für die Justizorgane. Früher wurden solche Zustellungen persönlich beim Empfänger abgegeben, einem Haushaltsmitglied übergeben oder zur Abholung bei der Post hinterlegt;
– Behinderte konnten eine beliebige Person bevollmächtigen, die gerichtliche Korrespondenz auf dem Postamt entgegenzunehmen.[13]
Die vom Justizministerium durchgeführte Umfrage unter Richtern zeigt, dass die überwiegende Mehrheit die Änderungen im Strafverfahren positiv bewertet hat.[14]
4.3. Hauptkontroversen
Das Hauptthema der Kontroverse, das auch in den EU-Institutionen und im Ausland diskutiert wird, sind jedoch die Änderungen im Bereich des Justizsystems, die die Rolle der legislativen und exekutiven Organe in der täglichen Arbeit der Gerichte deutlich erhöhen. Unserer Meinung nach bewegen sich diese Änderungen innerhalb der Grenzen der Regelungsfreiheit, die dem Parlament durch die Verfassung der Republik Polen und die EU-Verträge eingeräumt wird.
Der Kern des Streits um die Justiz in Polen betrifft die Methode der Ernennung von Richtern. Die meisten Oppositionsparteien und ein bedeutender Teil der juristischen Gemeinschaft sind der Meinung, dass die nach 2018 ernannten Richter illegal gewählt wurden und dass ihre Urteile ungültig sind. Diese Position resultiert aus einer Änderung des Verfahrens zur Ernennung von Richtern im Jahr 2018. Alle diese Behauptungen müssen jedoch aus den folgenden Gründen als unbegründet angesehen werden.
Gemäß Artikel 179 der polnischen Verfassung werden die Richter vom Präsidenten der Republik Polen auf Antrag des Nationalen Rates für das Justizwesen (NCJ) ernannt, der Auswahlverfahren für Richterstellen durchführt.
Der Rat besteht aus 25 Mitgliedern, die verschiedene Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) repräsentieren: 15 Richter, der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts, der Erste Präsident des Obersten Gerichts, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren, der Justizminister und eine vom Präsidenten ernannte Person.[15] Bis 2018 wurden 15 Mitglieder des Nationalen Rates der Judikative von den Justizkorporationen gewählt. Seit 2018 werden diese 15 Richter vom Sejm (erste Kammer des Parlaments) mit einer Mehrheit von 3/5 der Stimmen gewählt.[16] Somit werden derzeit 21 von 25 Mitgliedern des Nationalen Rates der Justiz vom Parlament gewählt. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung wurde vom Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 25. März 2019, K 12/18, bestätigt, in dem hervorgehoben wurde, dass Art. 187 Abs. 1 der polnischen Verfassung nicht festlegt, welches Gremium die 15 richterlichen Mitglieder des Nationalen Justizrates auszuwählen hat oder welches Verfahren anzuwenden ist.
Nach Meinung einiger Oppositions- und Rechtskreise bedeutet diese Methode der Auswahl des Nationalen Justizrates automatisch, dass alle Richter, die nach dem neuen Verfahren ernannt werden, von Politikern abhängig sind und somit nicht den Anforderungen der Unabhängigkeit entsprechen.
Unserer Meinung nach sagt die Methode der Auswahl des Nationalen Rates der Justiz nichts über die fehlende Unabhängigkeit der Richter aus. Die Auswahlverfahren für die Richterstellen sind nach wie vor offen, die Anforderungen an einen Richter sind in den Bestimmungen des Gesetzes streng definiert, zu denen das Erfordernis einer juristischen Ausbildung, der Abschluss einer dreijährigen juristischen Ausbildung an der Nationalen Schule für Justiz und Staatsanwaltschaft und das Bestehen einer Richterprüfung gehören. Darüber hinaus kann der Kooptationsmechanismus, der auf der Wahl von Richtern in den NCJ durch andere Richter beruht, nicht als Garantie für deren Unabhängigkeit angesehen werden. Es führt zu einer Situation, in der das Prinzip der Kontrolle und des Gleichgewichts illusorisch wird, da die Richterschaft völlig vom Rest getrennt ist.[17] Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Nationale Justizrat seine Entsprechung in vielen Ländern der Europäischen Union hat – aber es gibt auch solche, in denen es keinen solchen Rat gibt (z.B. Deutschland, Österreich, die Tschechische Republik), und richterliche Ernennungen und Beförderungen werden hauptsächlich von Politikern entschieden (dies ist in Deutschland auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern der Fall). Die polnischen Regelungen ähneln am meisten den spanischen Lösungen – auch dort haben die Richter im Justizrat den Vorzug (in Spanien beträgt diese Mehrheit 12 – 8; in Polen 17 – 8), die ebenfalls vom Parlament für eine gemeinsame Amtszeit gewählt werden, mit einer Mehrheit von ⅗ der Stimmen.
Es gibt zahlreiche Beispiele für nach 2018 ernannte Richter, die gegen die Regierungspartei entschieden haben. So weigerte sich 2019 die Außerordentliche Kammer für Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichtshofs – die sich ausschließlich aus Richtern zusammensetzt, die auf Antrag des neuen Nationalen Rates der Justiz ernannt wurden – die von der Opposition gewonnene Wahl zum Senat für ungültig zu erklären, obwohl sie von der Partei Recht und Gerechtigkeit angestrengt worden war. [18] Im Jahr 2020 weigerte sich die Richterin Renata Żukowska, die vom neuen Nationalen Justizrat zum Bezirksgericht befördert wurde, der vorübergehenden Verhaftung des Anwalts Roman Giertych (der viele Oppositionspolitiker vertritt) zuzustimmen, obwohl der Generalstaatsanwalt eine solche Maßnahme unterstützte.[19]
Von den etwa 10.000 Richtern in Polen wurden nur einige Hundert auf Antrag des neuen Nationalen Rates der Justiz ernannt. Selbst wenn man Vorbehalte gegen den aktuellen NCJ hat, ist es einfach unbegründet, die gesamte polnische Justiz allein auf dieser Grundlage als diskreditiert und jeglicher Unabhängigkeit beraubt zu betrachten.
Fazit
Das Institut Ordo Iuris bewertet die Veränderungen in der polnischen Justiz mäßig positiv, auch wenn nicht alle erwarteten Ergebnisse eingetreten sind. Es gibt keinen Grund, die Unabhängigkeit der Justiz durch die neue Art der Richterernennung in Frage zu stellen. Es gibt jedoch ernsthafte Gründe für die Annahme, dass die europäischen Institutionen einen selektiven Ansatz in Bezug auf die Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten vertreten.
Vorbereitet durch das International Law Center des Ordo Iuris Instituts
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[1] Siehe: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine allgemeine Regelung der Konditionalität zum Schutz des Haushalts der Union, data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12616–2020-INIT/en/pdf (26.11.2020).
[2] Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union Nr. 10296/14 vom 27. Mai 2014, para. 17, data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10296–2014-INIT/en/pdf (26.11.2020).
[3] Urteil vom 19. November 2019, C‑585/18, C‑624/18 i C‑625/18.
[4] Urteil vom 8. April 2020, C‑791/19.
[5] Urteil vom 9. November 2019, C‑192/18.
[6] Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017: Rule of Law: EuropeanCommissionacts to defendjudicialindependence in Poland, ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_17_5367 (Zugriff: 26.11.2020).
[7] Pressemitteilung vom 3. April 2019: Rule of Law: EuropeanCommissionlaunchesinfringementprocessure to protectjudges in Poland from politicalcontrol, ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_19_1957 (Zugriff: 26.11.2020).
[8] Spainrefusesimmunity for Catalanseparatist MEP Junqueras, www.dw.com/en/spain-refuses-immunity-for-catalan-separatist-mep-junqueras/a‑51943973 (Zugriff: 26.11.2020).
[9] Bericht von Amnesty International über die Menschenrechte in Frankreich, www.amnesty.org/en/countries/europe-and-central-asia/france/report-france/ (Zugriff: 26.11.2020).
[10] Datenbank der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz.
[11] Bericht über die Prüfung des Verfahrens zur Auswahl von Kandidaten für freie Richterstellen durch den Nationalen Rat der Justiz: Skąd biorą się sędziowie?, Bd. 2 (2018), PDF verfügbar unter courtwatch.pl/projekty/publikacje/ (30.11.2020).
[12] Siehe: Government’s Presscomunication: Szybkie i sprawniej działające sądy – reforma Kpc wchodzi w życie, 6. November 2019, www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/szybkie-i-sprawniej-dzialajace-sady–reforma-kpc-wchodzi-w-zycie (Zugriff: 16.11.2020).
[13] Siehe: Presseinformation der Regierung: Reforma procesu karnego – prezydent podpisał ustawę przygotowaną przez Ministerstwo Sprawiedliwości, 19. August 2019, www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/reforma-procesu-karnego–prezydent-podpisal-ustawe-przygotowana-przez-ministerstwo-sprawiedliwosci (Zugriff: 16.11.2020).
[14] P. Szymaniak, P. Słowik, Reforma karna: Sędziowie za, adwokaci niekoniecznie, „Dziennik Gazeta Prawna“, 19. November 2020, prawo.gazetaprawna.pl/artykuly/1496611,kodeks-postepowania-karnego-reforma-srodowisko-sedziowskie.html (Zugriff: 26.11.2020).
[15] Artikel 187 (1) der Verfassung.
[16] 267 Abgeordnete stimmten für die neue Zusammensetzung des Nationalen Rates der Justiz, niemand stimmte dagegen und zwei Abgeordnete enthielten sich.Mehrheit der Oppositionsklubs: PO, Nowoczesna und PSL-UED haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Die erforderliche Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen betrug 162 Stimmen.234 PiS-Abgeordnete, 27 Kukiz’15-Abgeordnete, fünf WiS-Abgeordnete und ein fraktionsloser Abgeordneter Jan Klawiter stimmten dafür. Zwei Abgeordnete enthielten sich.
[17] Im Jahr 2004 wurde der Justizkorporatismus auch von Prof. Andrzej Rzepliński kritisiert, der betonte, dass der Nationale Justizrat nicht „eine Art Gewerkschaft der Richter“ sein kann, A. Rzepliński, Żebysięsędziomchciałochcieć, „Gazeta Wyborcza“, 6. Februar 2004, zitiert nach stowarzyszenieprzeciwbezprawiu.pl/images/stories/zebySedziom.pdf (Zugriff: 16.11.2020).
[18] Entscheidungen des Obersten Gerichts vom: 29. Oktober 2020, Ref. Nr. I NSW 103/19; 30. Oktober 2020, Ref. Nr. I NSW 117/19, I NSW 118/18; 6. November 2020, Ref. Nr. I NSW 102/19.
[19] P. Żytnicki, Sędzia Żurowska nokautuje prokuraturę w sprawie Giertycha. Wcześniej dostała laurkę od neo-KRS, „Gazeta Wyborcza“, 18. Oktober 2020, poznan.wyborcza.pl/poznan/7,36001,26408397,sedzia-postawila-sie-prokuraturze-w-sprawie-giertycha-kilka.html (Zugriff: 16.11.2020).
Quelle: Ordo Iuris

