Horst D. Deckert

Chefin des BAG: Die Aufsichtsbehörde übernimmt keine Verantwortung für das Datenleck beim Impfausweis

Der Datenskandal um den elektronischem Impfpass der privaten Stiftung «meineimpfungen.ch» machte in den letzten Tagen in der ganzen Schweiz Schlagzeilen (wir berichteten). An der gestrigen Pressekonferenz von BAG und Taskeforce sagte Anne Lévi, Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit unter anderem:

Anne Lévi / Minute 12:29 – 12:41:

«Es ist klar, dass es eine gewisse Herausforderung ist, jetzt etwas zu basteln, was dann international kompatibel ist, wenn wir noch nicht wissen, was die internationalen Anforderungen sind. Es sind noch viele technische Fragen offen.»

Anne Lévi / Minute 13:28 – 13:58:

«Unsere Priorität liegt klar auf dem Impfnachweis. Im Zentrum steht im Moment das Reisen. Offen ist derzeit, ob weitere Erleichterungen mit dem Impfausweis verknüpft sind. Dies ist eine politische Diskussion und die muss noch geführt werden. Wichtig ist, dass ein solcher Impfnachweis absolut freiwillig ist.»

Anne Lévi / Minute 14:10 – 15:42:

«Ich möchte betonen, dass die Einführung des Impfausweises nichts mit «meineimpfungen.ch» zu tun hat. Wir können und werden dieses Impfzertifikat unabhängig machen (…) Wir haben einen Vertrag mit «My Covid Vac» und dieses ist wie ein digitales Impfbüchlein. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Covid-19 Zertifikat, das all diesen Anforderungen, wie Fälschungssicherheit und internationalem Zugang genügen muss. Wir haben im Vertrag mit «My Covid Vac» ausdrücklich festgelegt, dass der Datenschutz sichergestellt werden muss. Umso mehr sind wir erschrocken über diese Informationen und haben bei der Stiftung «meineimpfungen.ch» interveniert, dass sie das Modul sofort abstellen.»

Das BAG weist jegliche Verantwortung für das Datenleck bei der Impf-Plattform meineimpfungen.ch zurück, schreibt die Onlineausgabe des Tagesanzeigers. Doch die Aufsicht über den elektronischem Impfausweis hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI, also jenes Departement von Alain Berset, dem auch das Bundesamt für Gesundheit BAG untergeordnet ist.

Zum Thema Testen von asymptomatischen Personen sagt Anne Lévi / Minute 16:27 – 17:13:

«Vor zehn Tagen hat der Bundesrat entschieden, dass das repetitive Testen bei asymptomatischen Personen möglich sein soll und die Kantone hier in der Verantwortung sind dies umzusetzen (…) Die Idee ist, dass das repetitive Testen in Betrieben und in Schulen oder auch in Verwaltungen möglich wird. Das heisst, wir können diese Betriebe auch testen wenn kein überhöhtes Übertragungsrisiko ausgewiesen wird. Unser Ziel ist es, dass wir etwa vierzig Prozent der regelmässig testen.»

Ob für Massentests von asymptomatischen Personen eine gesetzliche Grundlage existiert und ob es überhaupt medizinische Evidenz für die Sinnhaftigkeit von Tests bei Personen ohne Krankheitssymptome gibt – darüber verliert Lévi kein Wort.

Das Epidemiengesetz EpG sieht allerdings nur Massnahmen vor, um den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Da gesunde und asymptomatische Menschen nachweislich nicht krank sind und damit auch keine Krankheit übertragen können, haben Massnahmen gegen sie keine gesetzliche Grundlage.

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