Die wichtigsten Punkte der Beschlussvorlage:
► Alltag nur mit Impfung, genesen oder mit aktuellem Test: Die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) besagt, dass nur vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete ins Restaurant, zum Friseur oder ins Fitnessstudio gehen dürfen. Die Testpflicht wird demnach auf zahlreiche Lebensbereiche ausgeweitet.
Das heißt auch: 2G ist vom Tisch. Kanzleramtschef Helge Braun und Gesundheitsminister Jens Spahn hatten gefordert, dass viele Lebensbereiche nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) geöffnet sein sollten. CDU-Chef Armin Laschet hatte sich dagegen ausgesprochen, den Druck auf Ungeimpfte auf diese Weise zu erhöhen und sich an dieser Stelle durchgesetzt.
► Schnelltests werden kostenpflichtig: Die Bundesregierung will die kostenlosen Bürgertests abschaffen und zahlungspflichtig machen. „Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es im Beschlusspapier wörtlich. Noch bis Oktober sollen die Tests kostenlos bleiben. Ein genaues Datum ist noch offen.
► Neue Indikatoren neben der Inzidenz: Neben der Sieben-Tage-Inzidenz, die nur die Zahl der Neuansteckungen pro Einwohner widerspiegelt, will die Bundesregierung nun auch weitere Indikatoren in die Pandemiebewertung einbeziehen. Dazu gehört die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens, heißt es im Beschlussentwurf.
► Corona-Ausnahmezustand verlängern: Die Bundesregierung will zudem die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ über den September hinaus verlängern. Sie ist die rechtliche Grundlage aller Corona-Beschränkungen. „Die oben genannten Maßnahmen (…) beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen“, so die Begründung in dem Papier.
BILD | 9. August 2021