Horst D. Deckert

Corona-Hammer: Lebensversicherung steigt nach Impftod aus, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ wie Selbstmord zählt!

Der Fall sorgt derzeit für Aufregung und Aufsehen in Frankreich. Ein reicher, älterer Pariser Unternehmer aus Versailles, der viele Lebensversicherungen (in Millionenhöhe) zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen hat, stirbt an einer Covid-Impfung (von den Ärzten und seinen Lebensversicherern nicht bestritten). Doch dann kommt der Hammer: die Versicherung zahlt die Prämie nicht aus, da der Verstorbene auf eigenes Risiko bei der Corona-Impfung handelte.

Einnahme experimenteller Spritze mit Todesfolge gleicht Selbstmord

Die Begründung hat es jedenfalls in sich: Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung an die Familie, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen (und darunter fällt auch die Corona-Impfung) von der Polizze explizit ausgeschlossen ist. Die Familie verklagt die Versicherung folglich, verliert aber. Der Richter stellt fest:

„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Damit ist die Verscherung gleich doppelt „fein raus“, denn Selbstmord ist von der Polizze ebenfalls ausgeschlossen.

Hier das sinngemäß zusammengefasste Urteil:

„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“

Impftote bald wie Selbstmorde gewertet?

Folglich wird der nun der Tod nach einer Impfung von den Gerichten (zumindest in Frankreich) als Selbstmord betrachtet! Versicherer werden nun damit beginnen, im großen Stile Lebensversicherungen auch nicht zurückzahlen, da das Eingehen eines tödlichen Risikos durch die Impfung sie de facto aus dem Vertrag ausschließt und dieser damit hinfällig wird. Ungeahnt auch die Folgen für Kredite bei Banken etc. In den französischen Mainstream-Medien ist von diesem skandalösen Fall bisher nichts zu hören.

Der Anwalt der Familie, Carlo Alberto Brusa, machte den Fall in den sozialen Medien publik.

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