Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Regime: Verurteilung für Arzt und Anklage gegen Rechtsanwalt

Die Linie des Corona-Regimes ist durchschaubar. Mit allen Mitteln sollen sämtliche Kritiker mundtot gemacht werden. Wochenblick berichtete erst über die Kündigung des deutschen Mut-Polizisten, der nach 40 Dienstjahren sogar um die Pension gebracht wird. Nun dürfte der nächste Corona-Kritiker an der Reihe sein. Der bekannte deutsche Rechtsanwalt Dr. Füllmich soll der Volksverhetzung angeklagt werden. Grund dafür sollen Füllmichs angeblich Holocaust-verharmlosende Aussagen sein. Die Härte des Corona-Regimes bekam gestern auch der Passauer Arzt Dr. Weikl zu spüren. Weil er Maskenatteste ausstellte, wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Passauer Arzt verurteilt

Der Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl wurde gestern vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Außerdem erhält er ein teilweises Berufsverbot für drei Jahre. Der Frauenarzt, der auch als praktischer Arzt tätig ist, stellte für Patienten Maskenbefreiungsatteste aus. Weil er die Maske als gesundheitliche Gefahr sieht, habe er Schaden von seinen Patienten abwehren wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Weikl wird in Berufung gehen. Dem Corona-Regime dürfte die Bewährungsstrafe zu gering ausgefallen sein. Die Staatsanwaltschaft habe laut Medienberichten für das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und ein Berufsverbot für drei Jahre gefordert. Auch der Staatsanwalt kündigte Berufung an.

Auch in Hamburg fand erst vor Kurzem ein Prozess gegen eine 77-jährige Ärztin statt, weil sie Maskenatteste ausstellte (Wochenblick berichtete). Sie wurde zu 60 Tagen Haft verurteilt.

Rechtsanwalt Füllmich im Visier des Corona-Regimes

Der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich ist seit Beginn der Corona-Krise in der Aufklärung bekannt, gründete schon im Sommer 2020 die Stiftung Corona-Ausschuss, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (Wochenblick berichtete). In einem Interview im Dezember 2021 soll er nun über die Verantwortung Deutschlands, Hitlers und die anderer Staaten im Zweiten Weltkrieg und über das anglo-amerikanische Finanzsystem gesprochen haben. Aber auch, weil er von “Eugenik” spricht, soll er mit seinen Aussagen gar in den Bereich des Antisemitismus hineinfallen. Deswegen würde man gar die Überwachung von Füllmich durch den Verfassungsschutz anregen. Laut einem Blog-Beitrag soll Dr. Füllmich wegen Volksverhetzung angeklagt werden. Demnach seien diese Aussagen als Verharmlosung des Holocaust zu werten. Dass das bei Weitem kein Einzelfall ist, zeigt unter anderem das Urteil gegen zwei Familienväter in Österreich, die wegen zwei selbstgebastelter Judensterne” nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden (Wochenblick berichtete).

Dr. Reiner Füllmich Screenshot-Interview-Childrens Health Defense Bildzitat

Dr. Reiner Füllmich Screenshot-Interview-Childrens Health Defense Bildzitat

Handlanger des Corona-Regimes

Die Schergen des Corona-Systems schrecken vor nichts zurück. Unbedingt wollen sie ihre Macht ausbauen und jeden Kritiker aus dem Weg räumen. Da kommen freiwillige Handlanger und Denunzianten gerade recht. Die “Volksverpetzer”, wie der klingende Name so treffend beschreibt, bezeichnen den deutschen Rechtsanwalt Dr. Füllmich gar als Pandemie-Leugner. Außerdem sei Füllmich, laut diesem Bericht, bereits wegen Beleidigung vor Gericht gestanden. Das könne im jetzigen Fall gar straferschwerend gewertet werden – eine Freiheitsstrafe gar bis zu fünf Jahre könnte bei einer Verurteilung im Raum stehen. Bleibt abzuwarten wie das Gericht in diesem Fall vorgehen wird. Das Urteil im Falle von Dr. Weikl lässt nichts Gutes erahnen.

Der Begriff “Volksverhetzer” als Wortspiel

Die Volksverpetzer widmen sich, wie selbst beschrieben, der Entlarvung von Falschmeldungen im Netz. In ihrem Blog rühmen sich nun die sogenannten “Volksverpetzer” – der Name sei ein Wortspiel mit dem Begriff “Volksverhetzer” – damit, gegen den deutschen Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eine Anzeige eingebracht zu haben. Die Betreiber des Internet-Blogs “Volksverpetzer” dürften also maßgeblich an der Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt beteiligt sein. Zumindest geben sie das in ihrem Blog-Beitrag an. Angeblich hätten auch noch andere Personen Füllmichs Aussagen gemeldet.

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