Horst D. Deckert

Das Ende einer „ganz normalen“ Ehe: Frau „abgeschlachtet“ – Mann berief sich auf Scharia

Baden-Württemberg/Rastatt – Das Landgericht Baden-Baden hat „einen Mann“ wegen Mordes an seiner Ehefrau und dem Messerangriff auf ihren Liebhaber für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Obwohl der „Mann“ sich auf die Scharia berief und ihm klar war, dass er für das „Abschlachten“ seiner Frau im Gefängnis landet, wollte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht folgen. 

Nachdem der 37-jährige Syrer im vergangenen September die Wohnungstür seiner in Rastatt lebenden Ehefrau aufgestoßen hatte, tötete er sie mit mehreren Messerstichen. Ebenfalls stach er auf den fliehenden Liebhaber ein. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen noch am selben Tag am Bahnhof Rastatt fest. Nach Angaben der damaligen Ermittler hatte sich das Paar zuvor gestritten. Der Mann soll erst am Abend vor der Tat deshalb eine Anzeige und einen Platzverweis erhalten haben.

Der gläubige Moslem berief sich bei seiner Tat auf die Scharia, die ihm erlaube, seine Frau zu bestrafen. Vor Gericht bekräftigte er, auf seine Tat stolz zu sein. Ihm sei zudem klar gewesen, dass er für die Ermordung seiner Frau ins Gefängnis gehen werde. Das habe er gegenüber seinem Bruder gesagt, berichtet hierzu die Welt.

Trotzdem wollte der Richter in seinem Urteil nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und die besondere Schwere der Schuld feststellen. Dann wäre für den Korangläubigen eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Immerhin sah der Vorsitzende Richter „Heimtücke und niedrige Beweggründe“ als gegeben an und sprach von einer „gottlosen Tat“. Der 37-Jährige habe seine Frau regelrecht „abgeschlachtet“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 1 Ks 300 Js 13270/20). Der Verteidiger des Mannes hatte eine mildere Strafe gefordert und auf Totschlag plädiert. Sein nur als wahnwitzig zu bezeichnende Argumentation: Das Opfer sei weder ahnungslos gewesen, noch war die Tat heimtückisch, weil der Mann seiner Frau ja vorher gedroht habe. Der angeklagte Muslim hatte vor Gericht geschwiegen. (SB)

 

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