Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Das Essen hat geschmeckt! Verfassungsrichter lehnen Befangenheitsantrag der AfD ab

Dinner.jpg

Die Bundesverfassungsrichter, die nun über die Aussagen von Angela Merkel zur Thüringen-Wahl verhandeln, waren vor kurzem noch bei Merkel zum Essen im Bundeskanzleramt eingeladen. Der deshalb von der AfD eingereichte Befangenheitsantrag wurde nun – welch eine Überraschung – abgelehnt.

Zum Auftakt der Karlsruher Verhandlung über Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringen-Wahl haben die Verfassungsrichter ein vor knapp zwei Wochen eingereichtes Ablehnungsgesuch der AfD zurückgewiesen. Es sei offensichtlich unzulässig, da es auf eine „gänzlich ungeeignete Begründung“ gestützt sei, so die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, die ebenfalls beim illustren Abendessen an Merkels Tisch mit dabei saß.

Die AfD hatte ihren Befangenheitsantrag mit einem Besuch einer Delegation des Gerichts im Bundeskanzleramt mit gemeinsamem Abendessen am 30. Juni begründet. Die von der SPD-nominierte Verfassungsrichterin,  Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgericht begründet weiter, dass das Gericht nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern zugleich auch oberstes Verfassungsorgan sei. Die angeblich regelmäßigen Treffen – die Kanzlereinladungen laufen gerade einmal im vierten Jahr, just nachdem Merkel ihren Günstling Harbarth im Verfassungsgericht untergebracht hatte –  sei – Achtung! „Ausdruck des Respekts zwischen diesen Organen“. (SB)

Ähnliche Nachrichten