Am 16. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das folgende Urteil im Verfahren 2 BvE 2/14 gesprochen: “Soweit der Inhaber eines Regierungsamtes am politischen Meinungskampf teilnimmt, muss sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt. Nimmt das Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen […]
Das gibt es nur in Deutschland: Eine Justizministerin, die gegen die Verfassung verstößt
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