Mit aller Härte will der Staat seine Macht weiter ausbauen. In Schulen sollen nur mehr geimpfte Kinder zu Schulwochen mitfahren dürfen. Und Eltern, die ihre Kinder aus den Schulen nehmen, um sie zu schützen, sollen künftig bespitzelt und angezeigt werden. Dabei ist der häusliche Unterricht ein Recht, das jedem Staatsbürger zusteht. Sowohl Bildungsminister Faßmann als auch seine oberösterreichische Parteikollegin ÖVP-Landesrätin Haberlander rufen zum Verrat von Lerngruppen auf. Diese seien nicht erlaubt, ja gar gesetzwidrig. Ist das wirklich so?
Von Birgit Pühringer
- Impfung bei Schülern als Voraussetzung für die Teilnahme an Schulwochen
- Bevölkerung wird aufgefordert, Eltern und Kinder zu bespitzeln
- Laut Bildungsdirektion sind Lerngruppen verboten, weil sie genehmigungspflichtigen Privatschulen gleichzusetzen sind
- Faßmann und OÖ-Landesrätin Haberlander dulden keine Lerngruppen
- Einschüchterung und Schikane der Eltern
- Privatschulgesetz definiert Privatschule, Leiter und Lehrer genau
- Gegenseitige Unterstützung enorm wichtig!
Dem Wochenblick wurde ein Fall von einer oberösterreichischen Schule bekannt, der das weitere entsetzliche Vorgehen der Bundesregierung mit all ihren Plänen zeigt. Bei einem Elternabend in einem oberösterreichischen Gymnasium wurde deutlich gemacht, dass nur mehr geimpfte Schüler an einer Schulwoche teilnehmen dürfen. Dies ist mit Sicherheit nicht die einzige Schule, die das künftig so praktiziert. Genesen und getestet ausgeschlossen! Die Spaltung der Gesellschaft treibt ihre schwarz-grünen Blüten!
Staatliche Kontrolle über die Kinder
Dass die Regierung die Kontrolle über die Kinder im System behalten will, zeigt die Anstiftung der politischen Machthaber zur gegenseitigen Vernaderung der Bürger. Die kommende Generation soll sich dem System beugen – Selbstdenkende nicht erwünscht. Es seien „illegale Zusammenschlüsse“, sich in Lerngruppen zu treffen. Die Bevölkerung sei deswegen aufgerufen, solch „illegalen Zusammenschlüsse“ unbedingt zu melden und zur Anzeige zu bringen, lädt die oberösterreichische Bildungslandesrätin Haberlander die Bürger ein, sich gegenseitig zu denunzieren. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften würden die Gruppen dann einer Überprüfung unterziehen. Auch Bildungsminister Faßmann machte in seinen Äußerungen klar, dass man Lerngruppen – was auch immer die politisch Verantwortlichen darunter verstehen – nicht dulden werde.
Behörden drohen mit Verwaltungsstrafen
So geschehen unter anderem im Bezirk Grieskirchen. Da soll ein Verein um den vor einigen Monaten suspendierten Lehrer, Michael Kaltseis, angezeigt worden sein. Kaltseis hätte ein Treff für Kinder und Jugendliche im häuslichen Unterricht eingerichtet. Er würde in seiner Freizeit diesen Kindern und Jugendlichen Betreuung anbieten, während ihre Eltern arbeiten. Die Behörde würde nun diesen Verein überprüfen und gar Kaltseis und Eltern mit Verwaltungsstrafen belegen. Das ist aber nicht der einzige Fall, der den Medien zu entnehmen ist. Die Hetzjagd läuft auch nach Müttern, die gemeinsam mit ein paar Kindern lernen und Zeit verbringen. Dies sei ebenfalls einer nicht genehmigten Privatschule gleichzusetzen. Ob künftig Polizisten diese Räumlichkeiten stürmen, bleibt abzuwarten.
Häuslicher Unterricht genehmigt – Lerngruppe verboten?
Aus den Schreiben der Bildungsdirektion über die Kenntnisnahme zum häuslichen Unterricht haben wir einen speziellen Passus herausgenommen: „Der Unterricht in einer Lerngruppe während der Abmeldung zu häuslichem Unterricht ist nicht zulässig. Es würde sich bei einer Lerngruppe um eine nicht genehmigte Privatschule handeln, welche bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden muss.“
Man bezieht sich hier offenbar auf § 7 Privatschulgesetz: „Anzeige und Untersagung der Errichtung“. Dieser besagt, dass die Errichtung einer Privatschule mindestens drei Monate vor geplanter Errichtung bei der zuständigen Schulbehörde unter Erfüllung festgelegter Bestimmungen zu melden ist. Die Behörde kann eben die Errichtung dieser Privatschule wegen Nichterfüllung bestimmter Voraussetzungen untersagen. Dies muss innerhalb von zwei Monaten nach Einbringung des Antrags geschehen, andernfalls kann die Schule eröffnet werden.
Sind Lerngruppe und Privatschule gleichzusetzen?
Sieht man sich nun das Privatschulgesetz genauer an, fragt man sich, wie eine Lerngruppe, in der sich Kinder während der Arbeitszeiten der Eltern unter Aufsicht treffen, ihre Freizeit verbringen und zwischendurch gemeinsam lernen, in die Definition einer Privatschule fallen soll.
Denn § 2 Abs 1 Privatschulgesetz besagt: „Schulen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird.“
Voraussetzungen für Schulleiter und Lehrer einer Privatschule
Und § 5 Abs 1 besagt klar:
„Für die pädagogische und schuladministrative Leitung der Privatschule ist ein Leiter zu bestellen,
- a) der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- b) der die Eignung zum Lehrer in sittlicher und gesundheitlicher Hinsicht aufweist,
- c) der die Lehrbefähigung für die betreffende oder eine verwandte Schulart oder eine sonstige geeignete Befähigung nachweist,
- d) der in der deutschen Sprache Sprachkenntnisse nach zumindest dem Referenzniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER nachweisen kann und
- e) in dessen Person keine Umstände vorliegen, die nachteilige Auswirkungen auf das österreichische Schulwesen erwarten lassen.“
Und nach § 5 Abs 4 haben die an der Schule verwendeten Lehrer ebenfalls die in Abs. 1 genannten Bedingungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Lehrer einer Privatschule dieselben Voraussetzungen zu erfüllen haben wie Schulleiter.
Einschüchterung und Schikane!
Alleine nur die beiden hier erwähnten Paragraphen zeigen ganz klar, dass sowohl Bildungsministerium als auch Bildungsdirektionen sich einzelne Passagen aus Gesetzestexten herauspicken, um so Eltern und Kinder zu verunsichern, ja sogar zu drangsalieren. Es stellt sich einmal mehr heraus, dass das Vorgehen der Regierenden reine Willkür und Schikane ist. Eltern, die also ihre Kinder zu deren Schutz aus der Schule nehmen, um sie vor den derzeit verordneten schikanösen Maßnahmen zu bewahren, soll das Leben schwer gemacht werden. Mit Drohungen sollen Eltern und Kinder eingeschüchtert werden.
Gegenseitige Unterstützung ist wichtiger denn je und nicht verboten!
Sollen nun Treffen und soziale Kontakte, gegenseitige Unterstützung und auch Lernen unter Freunden gar bewilligungs- oder anzeigepflichtig sein? Dass diese Treffen sogar einer Privatschule im Sinne des Privatschulgesetzes gleichkämen, ist mehr als befremdlich. Auch Mamas, Papas, Onkel, Tanten, Omas, Opas und engagierte Familienmitglieder, die sich in die Kinderbetreuung einbringen und den Kindern gar Wissen in den verschiedensten Bereichen vermitteln, kommen sicher nicht Lehrern im Sinne der Definition nach § 5 Abs. 4 gleich. Gegenseitige Unterstützung und Hilfe ist also weiterhin gefragt und keinesfalls verboten!
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