Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Datenspeicherung und ständige Ausweispflicht: Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Nachdem der Zwangs-Stich ab 18 gescheitert ist, soll am heutigen Donnerstag im Bundestag die Impfpflicht ab 60 beschlossen werden. Für die 18- bis 59-Jährigen bedeutet das eine Nachweispflicht. Ungestochene müssen ab 15. Oktober 2022 einen Nachweis über eine medizinisch begründete Impf-Ausnahme oder ein Beratungsgespräch zur Corona-Impfung vorlegen können. Ansonsten droht ein Bußgeld. Außerdem soll ein Impfregister eingeführt werden. Allerdings nicht nur für Corona, sondern für alle möglichen „übertragbaren Krankheiten“. Vorgesehen ist auch eine Ausweispflicht und eine Impfausweispflicht. Über die Impfpflicht ab 18 wird dann erneut im Oktober entschieden werden.

Wird das Gesetz so beschlossen, hat der Gesundheitsminister künftig die Macht, „durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates“ zu beschließen, welche Daten zu welchen „übertragbaren Krankheiten“ in einem „Impf- und Immunitätsregister zu verarbeiten sind“. 

Datenspeicherung zu “übertragbaren Krankheiten”

Das bedeutet, dass es künftig also nicht nur Datenspeicherung in Bezug auf Corona und die Impfung dagegen geben wird, sondern zu allen möglichen übertragbaren Krankheiten. Gespeichert soll auch werden, ob jemand ein Beratungsgespräch hinter sich gebracht hat, oder ob es medizinische Gründe für eine Nicht-Impfung gibt, wie etwa eine Schwangerschaft.

Gesundheitsdiktatur: ständige Kontrollen

Wie es aussieht, hat man auch vor, das dann ab Herbst ständig zu kontrollieren: Passierschein bitte, oder so ähnlich, wird es dann wohl heißen. Denn vorgesehen ist ab 15. Oktober 2022 eine Ausweispflicht. Zusätzlich zu einem „geeigneten Lichtbildausweis“ wird auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, eine Bescheinigung über „medizinische Kontraindikation“ oder ein Nachweis über ein Beratungsgespräch zur Impfung erforderlich sein. Kann man keinen der geforderten Nachweise vorlegen, droht ein Bußgeld.

Drei Stiche für Status “vollständig geimpft”

Weiters soll die Bundesregierung auch geplant haben, ab Oktober nur noch dreifach gentherapierte Personen als „vollständig geimpft“ gelten zu lassen. Zweifach Gestochene würden damit also ab dem 1. Oktober ihren Status als vollständig Geimpfte verlieren.

Derzeit verlieren zweifach Gestochene den Immunstatus nach neun Monaten. Mit der „Auffrischungs-Impfung“ gilt man unbefristet als „geboostert“. Genesene verlieren ihren Immunstatus derzeit nach sechs Monaten. Mit Oktober wird eine Genesung dann wie eine Impfung angesehen, womit Genesene dann zwei Corona-Stiche benötigen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz

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