Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Digital Service Act (DSA) der EU setzt die Meinungsfreiheit im Internet außer Kraft

Nach zweijähriger Vorbereitungszeit hat die EU-Kommission den „Digital Services Act“ (DSA) auf den Weg gebracht. Mit dem schlecht getarnten Zensurgesetz soll die Internet-Welt „vergemeinschaftet“ werden. Für die alternative Medienwelt bedeutet das nichts Gutes, die Meinungsfreiheit ist damit obsolet. Die EU-Regierungen freuen sich: Sie können abweichende politische Meinungen noch besser in Schach halten.

Das Gesetz soll frühestens 2023, spätestens 2024 in Kraft treten. Es gilt einerseits für digitale Dienstleistungen, andererseits für Digitale Märkte. Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen das Paket noch abnicken, was als Formsache gilt. Für Mainstream, Faktenchecker – und in Österreich etwa den Presserat – tut sich eine schöne neue Welt der Zensur auf. Auch Internet-Nutzer sind fortan angehalten, unpassende Inhalte zu melden. Brüssel setzt dabei offen auf die Blockwart-Mentalität, die sich schon in der Corona-Pandemie bewährt hat.

Scheinheilige “Fürsorge”

Das Gesetz ist notwendig, weil nach Meinung der Kommission, die Online-Welt die Menschen bedroht, vor allem ihre fundamentalen Grundrechte (in der Pandemie gab es sie nicht). Die großen Plattformen sind ihr dabei ein Dorn im Auge. Die Überwachung von Online-Plattformen in der EU erfolge unkoordiniert und ineffizient, vor allem im grenzüberschreitenden Bereich. Die Mitgliedstaaten behindern mit nationalen Regulierungen den Binnenmarkt. Man musste handeln.

Völlige Gleichschaltung

Der DSA schafft „verbindliche Verhaltensvorschriften“ für Online-Plattformen, verankert Sorgfaltspflichten, die für alle digitalen Dienste gelten, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten versorgen. Dazu gehören auch Schnellverfahren zur Entfernung illegaler Inhalte wie Hassrede, schädlicher Desinformation und Kriegspropaganda. Online-Marktplätze werden vor gefälschten Produkten geschützt.
Zudem herrschen Rechtssicherheit und einheitliche Regeln in der EU. Grundlegendes Prinzip ist: Was offline illegal ist, soll es auch online sein.

Hauptquartier Brüssel

Der Gesetzesvollzug erfolgt „gemeinsam“. Brüssel steht ein „unabhängiges“ Beratergremium, das „European Board for Digital Services“ zur Seite. Die Mitgliedstaaten müssen einen „Digitalen Dienstleistungskoordinator“ benennen. Bei „systemisch“ relevanten Fragen und Konflikten entscheidet allein die EU-Kommission. Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen. Wenn eine Krise eintritt, z. B. eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit, kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, dringende Bedrohungen auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.
Online-Plattformen und Suchmaschinen können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Im Falle sehr großer Online-Plattformen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) wird die EU-Kommission die alleinige Befugnis haben, die Einhaltung der Vorschriften zu verlangen.

Wen betrifft es?

Betreiber sozialer Netzwerke wie Meta mit Facebook und Instagram, Twitter und TikTok, andere Services zum Teilen von Inhalten wie YouTube, Suchmaschinen wie Google, Betreiber von App-Stores wie Apple und Online-Marktplätze wie Amazon und eBay. Internet-Zugangsanbieter, Domain-Registrierungsstellen und Hosting-Dienste wie Cloud-Anbieter und Webhoster. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen müssen strenger Anforderungen erfüllen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucher in der EU zu ihren Nutzern zählen bzw. erreichen. „Kleinst- und Kleinunternehmen“ mit monatlich weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU werden von bestimmten Vorschriften befreit.

Totale Kontrolle

Sehr große Online-Plattformen müssen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten Zugang zu den Algorithmen geben, ein „Melde- und Aktions“-Verfahren bereitstellen, bei dem Nutzer illegale Inhalte online melden können. Nicht einvernehmlich weitergegebene illegale Inhalte (z.B. Rachepornos) sollen sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Online-Marktplätze müssen kontrollieren (Stichproben), dass die von Händlern gemachten Angaben stimmen und die Verbraucher sichere Produkte und Dienstleistungen erhalten.

Der Nutzer als Hebel

Nutzer müssen besser darüber informiert werden, wie ihnen Inhalte empfohlen werden. Zielgerichtete Werbung ist verboten, insbesondere nach Kategorien wie sexueller Ausrichtung, Religion oder ethnischer Herkunft. Für Minderjährige muss es besondere Schutzmaßnahmen geben. Die Anwendung von „Dark Pattern“ (Mechanismen, die einen Kauf aufgrund emotionaler oder konditionierter Reaktion auslösen) ist verboten. Online-Plattformen und -Märkte dürfen niemanden dazu bringen, ihre Dienste zu nutzen, indem sie z. B. eine bestimmte Wahlmöglichkeit stärker hervorheben oder Empfänger durch störende Pop-ups dazu drängen, ihre Wahl zu ändern. Die Kündigung eines Abos muss genauso einfach sein wie das Abonnieren. Digitale Nutzer können Entschädigung für Schäden verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben.

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