Horst D. Deckert

Der „Neger“ im österreichischen Recht – damals und heute

In George Orwell’s Klassiker der Weltliteratur „1984“ erklärt der Protagonist der Handlung, Winston Smith, dass er im Wahrheitsministerium in dem er arbeitet, am Adaptieren der Vergangenheit an die Gegenwart mitarbeite. Nicht dürfe an Relikten oder Wissen vergangener Zeiten übrigbleiben, was nicht dem zeitgeistkonformen Vorgaben des „Großen Bruders“ entsprach. Die Begründung dazu liefert uns ebenfalls Orwell: „Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.“

 

Ein Musterbeispiel einer derartigen orwellschen Vorgangsweise, liefert uns das österreichische „Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)“

Dazu ein Beispiel:

Im Jahre 1968 wurde behördlicherseits die Zustimmung zu einer Ehe einer Österreicherin mit einem, wir zitieren wörtlich, „Kongoneger“ verweigert. Die Begründung dazu:

„Die Eheschließung einer minderjährigen Österreicherin mit einem Kongoneger ist mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung er einer verweigerten Zustimmung.“

Das entsprechende Dokument wurde dann 1997 digitalisiert (seihe unten) uns für jeden zugänglich gemacht. Im Jahr  2013 (19.12.2013) fand dann eine „Aktualisierung“ statt. Seitdem liest es sich so:

„Die Eheschließung einer minderjährigen Österreicherin mit einem 24-jährigen Kunststudenten (Staatsbürger der Republik Kongo) ist mangels hinreichender finanzieller Sicherheit und wegen erhöhter Konfliktsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung.“

Die Originalversion aus 1968 findet sich noch im 1997 digitalisierten Dokument:

Hier die „aktualisierte“ Version von 2013:


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