Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Sheriff am Familienfest

Eine neu vorgeschlagene Corona-Massnahme des Bundesrates ruft geradezu nach Karikaturen. Das private Familienfest. Schnell sind da mal elf oder mehr Personen zugegen, oder? Klar. Also: Geladen zum Fest. Doch Moment: Am privaten Hauseingang wacht eisern der Familienvater – oder die -mutter, Schäferhund Bello bei Fuss. Zertifikatskontrolle! Ein Witz? Leider nein: Tatsächlich hat der Bundesrat am Dienstag vorgeschlagen, dass bei privaten Treffen ab 11 Personen neu eine Zertifikatspflicht gelten soll.

Doch zurück zur ausserordentlichen Sitzung, an welcher der Bundesrat am Dienstag «die aktuelle Pandemie-Situation beurteilte». Noch am Mittwoch zuvor, am 24. November, wurde Gesundheitsminister Alain Berset nicht müde zu beteuern, es bestehe kein Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung (vom 28. November), dass keine verschärften Massnahmen vorgeschlagen wurden. Ganz anders am Dienstag, 30. November, nur zwei Tage nach der Abstimmung: Der Bundesrat wartete nicht einmal bis zum üblichen Sitzungstermin am Mittwochnachmittag.

Dafür wartete er am Dienstag mit einem ganzen Paket neuer Massnahmen auf. Natürlich: Omikron und die weiter steigenden «Fallzahlen» hätten die ausserordentliche Sitzung nötig gemacht. Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht neu vorgeschlagener Massnahmen (die vom Familienfest kennen wir nun bereits):

Bei Veranstaltungen im Freien soll neu bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht gelten statt wie bisher ab 1000 Personen. Zudem soll diese auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen ausgeweitet werden.

An öffentlich zugänglichen Orten mit Zertifikatspflicht soll innen zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es gilt die Sitzpflicht für Konsumationen in Innenräumen der Gastronomie. Für den Arbeitsplatz sind drei verschiedene neue Massnahmen vorgeschlagen, die eine verschärfte Masken- und Homeoffice-Pflicht sowie repetitive Testungen für Mitarbeitende betreffen.

Repetitive Tests sollen auch an allen Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II vorgeschrieben werden. Apropos Testen: PCR-Tests sollen statt 72 Stunden nur noch 48 Stunden gültig sein, Antigen-Schnelltests statt 48 nur noch 24 Stunden. Die Massnahmen seien vorerst auf den 24. Januar 2022 befristet, heisst es. Wir wiederholen und betonen: Vorerst.

Interessant ist die neu gewünschte breite Maskenpflicht bei Zertifikatsanlässen. Diese helfe, Übertragungen zu vermeiden, so der Bundesrat. Damit gibt er indirekt zu, dass auch Geimpfte (die sich ja nicht testen lassen müssen) sich – und andere! – anstecken können.

Bemerkenswert auch der Hinweis in einigen sogenannten «Leitmedien», der Bundesrat schlage keine 2G-Regel oder eine Impfpflicht vor. So dürfen wir uns wohl vor der behördlichen Milde verneigen – oder uns aufgrund der repetitiv verwendeten Begriffe bereits innerlich auf die dereinst vielleicht kommende 2G-Regel und Impfpflicht vorbereiten.

Die vorgeschlagenen Verschärfungen sind nun «vorsorglich» für eine kurze Konsultation bei Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen Parlaments-Kommissionen. Diese dauert bis heute Mittwochabend.

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