Die Redaktionsförderung für Online-Medien ist ein demokratischer Tabubruch. Ihre Verfassungsmässigkeit kann zumindest angezweifelt werden. Allein deswegen muss die Vorlage für ein Medienförderungspaket schon abgelehnt werden. – Ein Gastbeitrag von Ruedi Noser, Ständerat FDP (ZH).
Dieser Gastbeitrag entstammt dem Referat von Ständerat Ruedi Noser im Rahmen der Medienkonferenz des Referendumskomitees «Nein zu staatlich finanzierten Medien».
Diesen Tabubruch begeht der Bundesrat ohne Vernehmlassung, klandestin, indem er ein komplett neues Gesetz einfach einem bestehenden Gesetz anhängt. Dieses Manöver kann man nur verstehen, wenn man weiss, was der Bundesrat in den Hinterzimmern ausgeheckt hat.
Der Hinterzimmer-Deal ist ganz einfach: Heute gibt es eine indirekte Presseförderung, die darauf ausgerichtet ist, die teure Auslieferung der gedruckten Zeitung zu subventionieren. Im aktuellen Modell gilt: Wer keine Zeitung mehr druckt und ausliefert, bekommt auch keine Subventionen mehr. Mit der neuen Online-Förderung
Der Beitrag Der Staat darf nicht die Möglichkeit haben, die vierte Kraft im Land zu kaufen erschien zuerst auf uncut-news.ch.