Die Nachricht ging gestern, Freitag, bereits um 10:30 per Staatsradio ORF Oberösterreich an alle staunenden Hörer. Ein Flugzeug voll mit ukrainischen Ägypten-Touristen, extra für diese „Flüchtlinge“ gechartert, landete am 3.2.2022 gegen Abend auf dem Flughafen Salzburg.
Hecktische Vorbereitungen für den „Flüchtlingsansturm“ am Laufen
Nahe dem Messezentrum Salzburg soll ein Ankunftszentrum aus dem „Boden gestampft“ werden. Weiters hätten sich 80 private Quartiergeber bereit erklärt, „Flüchtlinge“ bzw. Urlaubsrückkehrer aufzunehmen.
Noch treffen die Anfragen nach Quartieren für ukrainische Flüchtlinge (und jene aus Afrika, die sich aus solche ausgeben) nur sporadisch bei der Caritas ein. Für Montag wurde durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, die Ankunft einer siebenköpfigen Familie (!) angekündigt, erklärte Caritas-Flüchtlingskoordinatorin Gerlinde Hörl gegen über den Salzburger Nachrichten. Ob es sich dabei tatsächlich um eine ukrainische Familie handelt (in der Ukraine gibt es durchschnittlich weniger als zwei Kinder pro Frau), ist unklar.
Der Honorarkonsul der Ukraine erklärt dazu jedenfalls, „die Geflüchteten hätten strapaziöse Tage hinter sich. Wegen der langen Warteschlangen an der Grenze zwischen der Ukraine und den Nachbarstaaten dauere die Reise bis nach Österreich oft zwei Tage. Vor allem bei der Ausreise aus der Ukraine komme es zu Wartezeiten, weil die dortigen Behörden genau überprüfen, dass keine Männer im wehrfähigen Alter ausreisen würden“.
Bis gestern wurden weitere zehn ukrainische Staatsbürger in einem Salzburger Asylquartier untergebracht. Gesamt sollen es nach Angaben des Büros von Sozialreferenten und Landeshauptmann Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) 1.350 Personen in der Grundversorgung des Landes Salzburg sein.
„Braungebrannte“ Ägypten-Urlaubsrückkehrer mit Flüchtlingsstatus
Verrückter geht wohl kaum mehr, 81 sozusagen „gestrandete“ ukrainische Ägypten-Urlauber wurden gestern gegen 21 Uhr eigens mit einer Eurowings Sonder-Maschine nach Salzburg eingeflogen.
Diese „Touristenschaar“ wurde in einer vom Reiseveranstalter ETI und Eurowings koordinierten „Rückholaktion“ (wohin wurden sie zurückgeholt, ist Österreich bereits ein Teil der Ukraine geworden?), also wohl eher „Abholaktion“ von Hurghada nach Salzburg verbracht.
Nach ihrer Ankunft wurden bei den „Urlaubern“ Corona-Schnelltests durchgeführt. Nach weiteren zwei Stunden wurden 65 Personen in Notunterkünfte gebracht. Weitere 16 Personen traten die „Weiterreise“ auf eigene Faust an.
Nachdem zu den Corona-Erstergebnissen der Eingereisten nicht bekannt gegeben wurde, ist davon aus zu gehen, dass alle Tests wohl negativ gewesen sein müssten. Was uns zwangsläufig zu einer weiteren nicht unerhebliche Frage führt.
Wie werden hier Österreichs rigorose Covid-Maßnahmen angewandt?
In Österreich gilt, wie wir wissen, seit 1.2. dieses Jahres die gesetzliche IMPFPFLICHT. Selbige muss ab 15.3. des Jahres auch exekutiert werden, spricht durch die Polizei bei Kontrollen und damit bei fehlendem Nachweis einer Solchen auch abgestraft werden. Dies alles für Personen mit ordentlichem Wohn- oder Nebenwohnsitz in Österreich.
Des Weiteren wurden von Regierungsseite dafür sämtliche in der EU verwendeten Impfstoffe anerkannt, mit Ausnahme des Sputnik-Impfstoffes. Das wären also: Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer, Spikevax des Herstellers Moderna, Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen, Nuvaxovid des Herstellers Novavax.
Bei Personen aus der Ukraine und den russischen Gebieten ist davon aus zu gehen, dass diese, wenn überhaupt, dann mit Sputnik geimpft wurden, da dieser Impfstoff dort am häufigsten verwendet wird.
Die Österreichische Regierung sollte sich daher einen guten (österreichischen) Schmäh einfallen lassen, der Bevölkerung zu verklickern, welche Vorgehensweise hier angedacht sein könnte. Denn in Österreich gilt das Gesetz der Meldepflicht, jeder der sich ständig im Land aufhält muss auch hier gemeldet sein, fällt damit de facto also auch unter das Impfpflicht-Gesetz.
Allerdings ist in diesem Falle davon aus zu gehen, dass es zwar ganz ohne weiteres möglich ist, die eigenen Staatsbürger zwei Jahre lang einzusperren und auszugrenzen, für „Flüchtlinge“ jedoch wieder einmal andere Gesetzte zu gelten haben.
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