Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutsches Bundesinstitut: Prüfmethodik und -kriterien für Corona-Impfungen geheim

Zahlreiche Journalisten alternativer Medien sind derzeit auf der Suche nach Hinweisen, wo die für so genannte „Corona-Impfungen“ verwendeten Substanzen geprüft werden. Mittlerweile geht man in Österreich davon aus, dass im Inland keine Prüfung stattfindet. Man verlässt sich auf die EU bzw. das Paul-Ehrlich-Institut. Eine Kollegin rief beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an und erhielt erstaunliche Antworten: Wie geprüft wird, wäre ein Geschäftsgeheimnis. Veröffentlichungen unterbleiben wegen „missbräuchlicher Verwendung“.

Von Willi Huber

Zur Recherche hinsichtlich der Qualität von Arzneimitteln stellt das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Homepage zur Verfügung. Die dort angebotenen Informationen über den Wirkstoff Comirnaty von Pfizer/Biontech sind äußerst dürftig.

Die Kollegin kontaktierte daraufhin die angebotene Telefonnummer, um mit einem Herrn R. verbunden zu werden (Name der Redaktion bekannt). Dieser gab wie folgt Auskunft: Jede Charge würde eigens freigegeben. Bei der Prüfmethodik handle es sich aber um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Die Prüfkriterien, also die verwendeten Parameter und Standards, wurden ebenso nicht genannt.

Die spannendste Information war möglicherweise die Aussage, dass aufgrund „missbräuchlicher Verwendung“ zurzeit sehr wenig veröffentlicht wird. Dies betrifft insbesondere Chargennummern. Das ist für Kritiker der Corona-Impfungen wenig verwunderlich, denn beispielsweise in den USA hat sich gezeigt, dass einzelne Chargen zu exorbitant mehr Nebenwirkungen und Impfschäden führen als andere – das soll wohl vor den Bürgern und Steuerzahlern verheimlicht werden. (Siehe auch: Webseite informiert, ob es mit Covid-Impfcharge bekannte Probleme gibt).

Es ist einigermaßen beachtlich, dass man von den Bürgern zwar erwartet, sich mit den experimentellen Gen-Impfstoffen spritzen zu lassen – ihnen aber jegliche nachvollziehbare Information zur Sicherheit dieser Impfstoffe vorenthält. Die zu Impfenden haben einfach den Stehsatz zu akzeptieren, die Impfstoffe wären sicher und effektiv. Nachfragen sind aber nicht erwünscht.

Beim Paul-Ehrlich-Institut gibt es ebenso eine Webseite mit Informationen zum Thema Chargenprüfung. Dort ist festgehalten, dass diese Qualitätsprüfungen eine wesentliche Aufgabe des PEI darstellt. Doch es gibt auch Ausnahmen:

Eine Freistellung von der staatlichen Chargenprüfung nach § 32 Abs. 4 AMG ist dann möglich, wenn die Herstellungs- und Kontrollmethoden des Herstellers einen Entwicklungsstand erreicht haben, bei dem die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gewährleistet sind.

Bei „Frag den Staat“ wurden von Andreas Brehm am 18. Jänner 2022 präzise Fragen ans Paul-Ehrlich-Institut gerichtet:

Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen zu den Covid-19 Impfstoffen Corminaty,Vaxzevria, Spikevax u. Janssen, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben!

1. Wie oft kam es zu Beanstandungen bei einzelnen Chargen?
2. Gab es nicht freigegebene Chargen, wenn ja aus welchen Gründen?
3. Welche Art von Untersuchungen wurden durchgeführt: physikalische, chemische, mikroskopische Untersuchungen?
4. Sind Unterschiede in der Zusammensetzung der Impfstoffe von Charge zu Charge festgestellt worden und sind diese zulässig?
5. Informationen aus https://www.howbadismybatch.com/ zeigen Chargen der Impfstoffe mit extrem unterschiedlicher Toxizität. Ist das so korrekt?

Diese Fragen sind von übergeordnetem öffentlichem Interesse!

Die Frist zur Beantwortung wurde mit 22. Februar festgelegt – man darf gespannt sein, ob hier eine Reaktion erfolgt. Zum aktuellen Stand der Recherchen ist noch völlig unklar, ob die Impfstoffe in Deutschland von staatlicher Seite aus auf ihre Beschaffenheit, Qualität und Verunreinigungen geprüft werden. Wir werden an der Sache weiterhin dranbleiben und regelmäßig berichten.

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