Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutsches Verfassungsgericht: Schutz Gefährdeter wichtiger als Grundrechte der Pfleger

Im Grunde genommen war von dem politisch besetzten Gremium nichts anderes zu erwarten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigte die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Pflege- und Gesundheitspersonal habe seine in der Verfassung garantierten Grundrechte zurückzustellen, um so genannte „vulnerable Gruppen“ zu schützen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Stephan Harbarth, ein ehemaliger Politiker der CDU. Unter seiner Führung urteilte das Gericht am 19. Mai in Beantwortung einer Beschwerde zur „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, dass diese rechtmäßig sei.

Die Impfpflicht würde zwar in die grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit eingreifen, diese Interessen der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich müssten trotz der „hohen Eingriffsintensität“ letztlich aber zurücktreten. Denn im Grundgesetz wäre auch eine Schutzverpflichtung vorgesehen. Die Begründung, dass man durch die Impfung „Alte und Kranke vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen“ möchte, mutet seltsam an. So gilt es seit Monaten als allgemein gesichertes Wissen, dass die so genannten Corona-Impfungen weder vor Infektion noch vor Weitergabe des Virus schützen.

Die Entscheidung Az. 1 BvR 2649/21 weist darauf hin, dass schwerwiegende Folgen der Corona-Impfungen sehr selten wären. Das Risiko für Schaden an Leib und Leben bei vulnerablen Gruppen wäre höher. Wer also in Hinkunft in einem Gesundheits- und Pflegeberuf in Deutschland arbeiten möchte, wird sich mehrfach der experimentellen Gentherapie unterziehen müssen.

In mehreren anderen Ländern kamen die Höchstgerichte zu einer anderen Einschätzung – zuletzt jenes im fast 1,4 Milliarden Einwohner zählenden Indien. In Italien wird der Impfzwang gerade vom Verfassungsgericht geprüft, nachdem der sizilianische Verwaltungsgerichtshof eine Impfpflicht als illegal erklärt hat. Ein italienischer Anwalt erklärte, dass ein demokratischer Staat nicht das Recht hat die Ermordung seiner Bürger anzuordnen: Sizilianischer VwGH: Impfzwang ist illegal, Staat darf Tod von Bürgern nicht anordnen.

Es ist davon auszugehen, dass deutsche Zeitungen in naher Zukunft über einen Arbeitskräftemangel in Gesundheitsberufen klagen werden.

Ein Nutzer des zensurfreien Sozialen Mediums GETTR schreibt dazu:

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