Was sich derzeit in Baden-Württemberg abspielt, verschlägt einem selbst in diesen Zeiten die Sprache. Das Portal Report24 hatte gestern – 10.1.2023 – berichtet, dass die bekannte jüdische Musikerin Inna Zhvanetskaya, Holocaust-Überlebende, heute auf Beschluss eines Stuttgarter Gerichts von den Behörden abgeholt werden und zwangseingewiesen werden soll. Ausdrücklich wurde vom Gericht auch eine Zwangsimpfung angeordnet (das Schreiben gibt es bei Report24 in Auszügen sowie komplett via Link). Die alte Dame fürchtet um ihr Leben.
Nun ist die verfolgte Jüdin auf der Flucht, wie Report24 berichtet. Offenbar wurde die Frau, die sich in einem Video hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte und dabei gar nicht so verrückt wirkte, wie die Behörden suggerieren, von Unterstützern in einer Nacht- und Nebelaktion in Sicherheit gebracht, bevor ihre Häscher in den frühen Morgenstunden anrückten. Report24 dazu:
„Nach Informationen von Report24 fanden sich nach einer durchtelefonierten Nacht couragierte Helfer, welche die 1937 in der Ukraine geborene Inna Zhvanetskaya in Sicherheit brachten. Anwohner schilderten, dass um sieben Uhr morgens zwei Polizeiautos vor ihrem Wohnhaus parkten, außerdem ein Krankenwagen und ein Firmenfahrzeug einer Schlosserei. Wie im Beschluss angekündigt, wurde wohl die Wohnung zwangsgeöffnet, die deutsche Staatsgewalt wollte die jüdische Künstlerin abholen. Doch sie war nicht zuhause. (…)
Unterstützer verbrachten die Dame noch in der Nacht an einen unbekannten Ort und sorgen dort für sie, so der derzeitige Stand der Informationen. Nun muss die Zeit für juristische Gegenmaßnahmen genutzt werden. Zahlreiche deutsche Juristen hatten bei der Lektüre des Gerichtsbeschlusses die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Dieser würde sich in vielen Punkten selbst widersprechen, zudem ist nicht einmal das Geburtsdatum richtig, einige medizinische Fachbegriffe wurden falsch geschrieben. Das Papier wirkt willkürlich und lieblos zusammengeschustert. In keinem Fall würde das Gesetz unter den bislang bekannt gewordenen Umständen eine Zwangsimpfung gegen Covid-19 decken“
In dem Urteil des Gerichts heißt es bezüglich der angeordneten Zwangsimpfung laut bei Report24 gezeigtem Ausschnitt:
„Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme
– Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung jeweils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit
wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.“
Die Unterbringung der Holocaust-Überlebenden gegen ihren Willen in einer geschlossenen Anstalt genehmigte das deutsche Gericht bis 05.12.2024.