Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschland: Enteignungen, um Impfopfer zu entschädigen?


Es handelt sich um zwei Änderungen aus dem Herbst 2019, also noch bevor Corona offiziell sein Unheil in die Welt gebracht hat. Sven Böttcher und Matthias Burchardt besprechen dies in der Folge #26 ihres Video-Podcasts B&B (ab Minute 22:55) und beziehen sich unter anderem auf einen Artikel von Uncut-News.

Die Gesetzesänderungen machen es möglich, dass der deutsche Staat ab dem 01.01.2024 auf Vermögen von Bürgerinnen und Bürger Zugriff hat, um damit Entschädigungszahlungen an Personen zu leisten, die von Impfschäden betroffen sind.

Konkret geht es um die Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. Ursprünglich wurde der «Lastenausgleich» für die Opfer und Versehrten des Zweiten Weltkriegs eingeführt. Auf Sachvermögen über 5000 Mark, insbesondere Immobilien, war eine Abgabe von 50 Prozent an den Staat abzuführen. Diese Abgabe war nicht auf einen Schlag fällig, sondern war über einen Zeitraum von 30 Jahren zu entrichten. 1982 endete der Lastenausgleich, doch das Gesetz existiert bis heute weiter.

Uncut-News schreibt: «In dieser Änderung wird der Zweck der ‹Kriegsopferfürsorge›, für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff ‹Soziale Entschädigung› ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch verwiesen, welches ebenfalls geändert wurde; Änderung des Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024.»

Auf der Webseite des Deutschen Bundestags findet sich dazu folgender Eintrag:

Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern einer Gewalttat (…) sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Und weiter: «Mit dem Gesetz werden anrechnungsfreie, wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht. Geschädigte und Witwen oder Witwer können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen. Als neue Leistungen werden sogenannte «schnelle Hilfen» eingeführt. Das sind Leistungen in Trauma-Ambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Sie werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen Erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt. (…) Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.»

Böttcher und Burchardt sehen darin einen vermeintlichen «Sinn» der allgemeinen Impfpflicht. Nur so wäre ein Lastenausgleich über alle Bürger zu rechtfertigen. Ungeimpfte könnten sonst darauf verweisen, genau diese Impfschädigung sei ja vorhersehbar gewesen, die Teilnahme am Experiment freiwillig und etwaige Schäden seien nicht aus ihrem Privatvermögen zu bestreiten.

Beide Autoren machen deutlich, dass sie keine Rechtsexperten sind und mit ihrer Interpretation auch irren können. Sie fordern Juristen und fachkundige Personen auf, sich bei ihnen zu melden.

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