Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Deutschland plant Booster-Zwang: Zweifach Geimpfte werden die neuen Ungeimpften

Noch gilt man in Deutschland als zweifach Geimpfter als „grundimmunisiert“ und darf entsprechend Lokalitäten mit 2G-Regeln betreten. Dies soll sich allerdings ändern: Die Regierung plant, Impflinge ohne Booster ab Herbst mit Ungeimpften gleichzustellen.

Die neue Regelung soll ab Oktober greifen – dann, wenn theoretisch auch die allgemeine Impfpflicht in Kraft treten soll. Ausnahmen gelten lediglich bei Genesenen: Diese müssen sich „nur“ zweimal impfen lassen, sofern sie vor ihrer Impfung per Bluttest Antikörper nachweisen können oder vor oder nach der zweiten Dosis infiziert waren und dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen können.

Die Pläne der Ampel-Koalition zeigen überdeutlich, dass spätestens im Herbst sämtliche Freiheitseinschränkungen wieder in Kraft treten werden und der Impfzwang auch ohne Impfpflicht in jedem Fall bestehen bleiben wird. Zwar wird der 20. März in Deutschland noch als „Freedom Day“ verkauft, weil viele „Schutzmaßnahmen“ entfallen sollen – jedoch sollen die Bundesländer durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit erlangen, nach eigenem Ermessen per Landtagsbeschluss weitere Schutzmaßnahmen in Kraft zu setzen.

Dafür muss lediglich die Gefahr gesehen werden, dass sich das Infektionsgeschehen verschärfen und Krankenhäuser überlastet sein könnten. Regional kann somit die 2G-Regel sehr wohl bestehen bleiben – erste Bundesländer kündigten bereits an, alle Maßnahmen auch ab 20. März aufrechtzuerhalten.

Ähnliche Nachrichten