Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschland: Über 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen Covid-Impfschäden

Mindestens 1.219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen wegen potenzieller Impfschäden sind in Deutschland bundesweit seit Beginn der umstrittenen Covid-Impfkampagne gestellt worden. Bisher wurden davon sage und schreibe 54 entschieden – 30 wurden abgelehnt.

18 Anträge wurden bewilligt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und ein Fall wurde “aus anderen Gründen erledigt”. Über die Schwere der Schäden und die Höhe von Entschädigungen wollten die Behörden keine Angaben machen.

Die 1.219 Anträge werden im Mainstream brav ins Verhältnis zu 155,4 Millionen verspritzten Impfdosen gesetzt. Man beschwichtigt: Alles ist gut – es wird nur ein Antrag pro 127.500 Impfungen gestellt. Dass in Anbetracht des verschwindend geringen Risikos durch Covid-19 für junge, gesunde Menschen selbst diese Quote zu hoch ist, ignoriert man freilich.

Laut Infektionsschutzgesetz ist ein Impfschaden “die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung” – für vorübergehende Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen entsteht also per Definition kein Anspruch auf Versorgungsleistungen. Für die Entscheidung über die Anträge sei Pressesprechern zufolge der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich. Die Prüfung, ob ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und der Impfung besteht, sei obendrein sehr umfangreich und zeitaufwändig.

Nicht erwähnt wird einerseits, dass es nur wenige mutige Mediziner wagen werden, die heilige Covid-Impfung öffentlich in Verbindung mit einem Gesundheitsschaden zu bringen, und andererseits, dass schon vor den Genspritzen die Anerkennung von Impfschäden mehr als schwierig bis häufig unmöglich war. Bis vor wenigen Jahren wagte man es in etablierten Medien auch noch, darüber offen zu berichten – siehe etwa hier. Die Aussichtslosigkeit der Lage dürfte entsprechend durchaus viele Betroffene davon abhalten, einen entsprechenden Antrag auf Entschädigung überhaupt zu stellen.

Lesen Sie auch: ‘Impfschäden in Österreich: 37 Mal so viele Anträge auf Entschädigung wie im Vorjahr

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