
Deutschlands Politik und trittbrettfahrend freilich auch den Mainstream plagen arge Probleme in Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine. Bekanntlicher Weise bekommt ja „Jedermann“ der aus der Ukraine nach Deutschland kommt vorerst „ungefragt“ Asyl.
Dass es ich dabei keineswegs nur um ukrainische Kriegsflüchtlinge handelt ist ebenfalls bereits transparent geworden.
Studium ohne Schulabschluss ermöglicht
Die deutsche Kultusminister-Konferenz (KMK) hat vor knapp einer Woche beschlossen, dass es für, aus der Ukraine Geflüchtete (so lautet die konkrete Definition), möglich gemacht werden muss, auch ohne Sekundär-Schulabschluss, ein Studium in Deutschland zu absolvieren.
Die Begründung dafür sei, dass es auf Grund des Krieges in der Ukraine oftmals nicht möglich gewesen sei den Schulabschluss zu erwerben. In der Ukraine würden in diesem Jahr keine regulären Abschluss-Prüfungen stattfinden, so die KMK.
Die Schleswig-holsteinische Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Karin Prien (CDU) erklärte dazu, „den betroffenen Schülerinnen und Schülern soll hierdurch kein Nachteil entstehen“. Für Studierende im ersten Studienjahr soll die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ebenso gewährleistet werden, selbst wenn sie dieses Jahr nicht abschließen würden, so Prien.
Für manche deutsche Eltern mag dies wohl auch ernüchternd sein, ist es doch bekanntlich oftmals ein langer, anstrengender und auch kostenintensiver Weg des Begleitens, bis der Nachwuchs die Studienreife endlich in der Tasche hat.
Bewerbung problemlos direkt an den Unis ermöglicht
Ukrainische Schüler, die keinen Abschluss haben und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben. Dort werden sie dann adäquat auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Wie dies allerdings auf Grund der doch existierenden Sprachbarriere erfolgen soll ist offenbar noch nicht konkretisiert worden.
Wer bereits in der Ukraine zu studieren begonnen hatte, muss sich laut KMK direkt bei der Hochschule bewerben.
Die Ausnahmeregelungen gelten laut KMK auch für jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die die Hochschulreife bereits erworben haben. Auch wenn sie diese entsprechenden Nachweise fluchtbedingt nicht vorlegen können.
Dabei können sie ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren gibt es laut KMK bereits seit 2015, dieses steht allen Geflüchteten offen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Probleme tauchen in vielen Bereichen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsaufkommen für die „blauäugige Ampel-Regierung“ auf.
Im Bildungsbereich rechnet Deutschland künftig mit mehreren Hunderttausend geflüchteten Kindern aus der Ukraine, die hier unterrichtet werden müssen. Lehrerverbände fordern bereits mit Nachdruck bessere finanzielle und personelle Ressourcen.
Andernorts muss man sich mit dem Problem herumschlagen, wie Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland möglichst rasch in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dabei werden nun seitens der Politik und der Unternehmen gangbare Wege der Integration gesucht.
Die Sanktionspolitik mit dem daraus resultierenden Damoklesschwert des „Frierens, Hungerns“ und sonstiger Einschränkungen des täglichen Lebens werden den Bundesbürgern dabei zu einer zusätzlichen Belastung heranwachsen.
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