Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschland: „Vollständig immunisiert“ bedeutet ab Herbst drei Impfungen

Freiheit nur noch gegen den Nachweis von drei „aktuellen” Spritzen: Für Oktober plant die deutsche Bundesregierung einen weiteren Wirrwarr größtenteils sinnloser Corona-Beschränkungen. So soll den zweifach gegen Covid-Geimpften der Status als „vollständig Geimpfte” entzogen werden. Das Infektionsschutzgesetz soll deshalb bereits jetzt am Freitag dahingehend geändert werden, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Corona künftig drei (!) Einzelimpfungen erfordert. Es droht ein ewiges Impf-Abo.

Von Daniel Matissek

Die neue Regelung soll ab 22. Oktober gelten. Bereits Anfang der Woche fand hierzu in Berlin eine Expertenanhörung statt. Es geht um nicht weniger als die Gewährung von Grundrechten gegen einen absurd-willkürlichen Persilschein namens „Impfstatus“ – und nur wenn dieser „vollständig geimpft“ lautet, können Deutsche noch in Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlichen Einrichtungen verkehren (wenn nicht gerade 3G gilt und ihnen dies gnädigerweise auch gegen Vorlage eines tagaktuellen Schnelltests gestattet wird).

Willkür bei Genesenen- und Impf-Status

Nur für „Genesene” sollen ab Oktober zwei Impfungen ausreichen, um als vollständig geimpft zu gelten. Deren Status-Gültigkeit war vom Robert-Koch-Institut willkürlich von sechs auf drei Monate herabgesetzt worden. Hier soll laut Regierung die Neunzig-Tage-Frist für einen Genesenstatus wieder gesetzlich verankert werden; durch bloße Rechtsverordnung kann die Bundesregierung allerdings sowohl die Genesenenfrist als auch den Impfstatus regeln.

Um das bürokratische Tohuwabohu komplett zu machen, soll bis Ende September die Übergangsregel gelten, dass man auch mit nur einer Impfung als „vollständig geimpft” gilt, sofern bestimmte die Zusatzbedingungen – aktueller Antikörpertest oder frischer Genesenen-Status – erfüllt sind ; eben das, was dann ab Oktober alle zweifach Geimpften erfüllen müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Dauer-Abo der Gentechnik-Injektionen

Auf der wirklich „sicheren” Seite sind jedoch nur die, die sich regelmäßig boostern lassen. Und weil die Regierung die jeweilige Geltungsdauer der Impfdosen nach Belieben steuern kann, kann sie selbst darüber entscheiden, wann ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung eines Teils seiner Grundrechte verlustig geht – bis er „spurt“ und brav die anstehende Auffrischungsimpfung absolviert.

„Pandemie“ ohne Ende?

Mit „Freedom Day“ oder gar einem „Ende der Pandemie“ hat all dies natürlich nicht im geringsten mehr irgendetwas zu tun; Corona wird damit zum Ding für die Ewigkeit.  Und obwohl die Corona-Beschränkungen eigentlich zum 20. März auslaufen sollten, soll am Freitag zu allem Übel auch noch im Bundestag durchgewunken werden, dass in bestimmten Einrichtungen auch weiterhin Tests durchgeführt werden müssen. Ausdrücklich soll in diesem Zusammenhang den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, durch die sogenannte „Hotspot“-Regelung weitere Schutzmaßnahmen zu beschließen, wann immer aus ihrer Sicht die „konkrete Gefahr“ eines verschärften Infektionsgeschehens oder eine „Überlastung” der Krankenhäuser drohe.

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