Freiheit nur noch gegen den Nachweis von drei „aktuellen” Spritzen: Für Oktober plant die deutsche Bundesregierung einen weiteren Wirrwarr größtenteils sinnloser Corona-Beschränkungen. So soll den zweifach gegen Covid-Geimpften der Status als „vollständig Geimpfte” entzogen werden. Das Infektionsschutzgesetz soll deshalb bereits jetzt am Freitag dahingehend geändert werden, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Corona künftig drei (!) Einzelimpfungen erfordert. Es droht ein ewiges Impf-Abo.
Von Daniel Matissek
Die neue Regelung soll ab 22. Oktober gelten. Bereits Anfang der Woche fand hierzu in Berlin eine Expertenanhörung statt. Es geht um nicht weniger als die Gewährung von Grundrechten gegen einen absurd-willkürlichen Persilschein namens „Impfstatus“ – und nur wenn dieser „vollständig geimpft“ lautet, können Deutsche noch in Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlichen Einrichtungen verkehren (wenn nicht gerade 3G gilt und ihnen dies gnädigerweise auch gegen Vorlage eines tagaktuellen Schnelltests gestattet wird).
Willkür bei Genesenen- und Impf-Status
Nur für „Genesene” sollen ab Oktober zwei Impfungen ausreichen, um als vollständig geimpft zu gelten. Deren Status-Gültigkeit war vom Robert-Koch-Institut willkürlich von sechs auf drei Monate herabgesetzt worden. Hier soll laut Regierung die Neunzig-Tage-Frist für einen Genesenstatus wieder gesetzlich verankert werden; durch bloße Rechtsverordnung kann die Bundesregierung allerdings sowohl die Genesenenfrist als auch den Impfstatus regeln.
Um das bürokratische Tohuwabohu komplett zu machen, soll bis Ende September die Übergangsregel gelten, dass man auch mit nur einer Impfung als „vollständig geimpft” gilt, sofern bestimmte die Zusatzbedingungen – aktueller Antikörpertest oder frischer Genesenen-Status – erfüllt sind ; eben das, was dann ab Oktober alle zweifach Geimpften erfüllen müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Dauer-Abo der Gentechnik-Injektionen
Auf der wirklich „sicheren” Seite sind jedoch nur die, die sich regelmäßig boostern lassen. Und weil die Regierung die jeweilige Geltungsdauer der Impfdosen nach Belieben steuern kann, kann sie selbst darüber entscheiden, wann ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung eines Teils seiner Grundrechte verlustig geht – bis er „spurt“ und brav die anstehende Auffrischungsimpfung absolviert.
„Pandemie“ ohne Ende?
Mit „Freedom Day“ oder gar einem „Ende der Pandemie“ hat all dies natürlich nicht im geringsten mehr irgendetwas zu tun; Corona wird damit zum Ding für die Ewigkeit. Und obwohl die Corona-Beschränkungen eigentlich zum 20. März auslaufen sollten, soll am Freitag zu allem Übel auch noch im Bundestag durchgewunken werden, dass in bestimmten Einrichtungen auch weiterhin Tests durchgeführt werden müssen. Ausdrücklich soll in diesem Zusammenhang den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, durch die sogenannte „Hotspot“-Regelung weitere Schutzmaßnahmen zu beschließen, wann immer aus ihrer Sicht die „konkrete Gefahr“ eines verschärften Infektionsgeschehens oder eine „Überlastung” der Krankenhäuser drohe.