Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschlands Regierungspolitik hat ein Linksextremismus-Problem

Während der Skandal um die deutsche SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (die vergangenen Sommer für das Fanmagazin einer verfassungsfeindlichen Organisation als Gastautorin schrieb und den „Kampf gegen Rechts“ als eine Art Kreuzzug betrachtet) weitergeht, werden auch die mitregierenden Grünen zunehmend radikaler im Umgang mit politisch Andersdenkenden und jeglicher Realopposition.

Ein Kommentar von Daniel Matissek

Führende Grüne haben nun einmal mehr ihre tief verwurzelten totalitären Instinkte durchscheinen lassen. So hat die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) zuerst in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und anschließend offiziell über ihr Ministerium verlauten lassen, dass es angeblich dringend geboten sei, darüber „zu reden”, wie man „Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst entfernen” und künftig von der Gesellschaft fernhalten könne. 

Damit schließt sich Meier einem Vorstoß der nicht minder freiheitsfeindlich gesinnten Faeser an, die ebenfalls gefordert hatte, dass der Bundestag „erörtern” müsse, ob die Rückkehr in den öffentlichen Dienst in bestimmten Fällen „ausgesetzt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt” werden könne. Beide Frauen qualifizieren sich mit derartigen Äußerungen ihrerseits für genau diese Art von neuem „Radikalenerlass“ – zeugt ihre Gesinnung doch einer grundgesetzwidrigen Intoleranz gegenüber demokratisch zulässigen politischen Meinungsäußerungen, die jenseits des Mäßigungsgebots selbstverständlich auch Staatsbediensteten zusteht.

Hintergrund für Meiers Vorstoß war die geplante Rückkehr des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in seine Tätigkeit als Richter am Landgericht Dresden, nachdem er sein Mandat bei der letzten Bundestagswahl verloren hatte. Da Maier dem (offiziell seit zwei Jahren gar nicht mehr existierenden) „Flügel“ der AfD angehört, wird er vom sächsischen Verfassungsschutz als „rechtsextrem” eingestuft. Daher soll seine Rückkehr in den Justizdienst mit allen Mitteln verhindert werden.

Volker Dringenberg, rechtspolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Landtagsfraktion, erklärte dazu: 

„Ich bin entsetzt über diese versteckte Forderung. Die grüne Justizministerin Katja Meier scheint sich zu wünschen, dass Abgeordnete nur noch in ihr vorheriges Dienstverhältnis zurückkehren können, wenn sie vorher einen Gesinnungs-TÜV überstanden haben… Das ist skandalös, weil dann Beamte, die in die Politik gehen, ihr Mandat nicht mehr frei ausüben könnten. Sie müssten bei jeder Äußerung nachträgliche Sanktionen bis hin zum Berufsverbot befürchten. Katja Meier zeigt somit erneut ein äußerst gestörtes Verhältnis zu den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie. Seit über 200 Jahren gehört das freie Mandat zum Fundament der Demokratie. Daran zu rütteln, ist verfassungsfeindlich.”

Und an die Adresse der sächsischen Landesregierung gerichtet ergänzt Dringenberg:

„CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer muss sich die Frage gefallen lassen, warum er Personen wie Katja Meier in seinem Kabinett duldet. Sie ist nicht nur ungeeignet. Sie lässt in ihrem Amt Überparteilichkeit vermissen, torpediert die Unabhängigkeit der Justiz und beschädigt den Rechtsstaat.“

Tatsächlich ist die Rückkehr ehemaliger Abgeordneter in den öffentlichen Dienst im Abgeordnetengesetz (und in diesem Fall auch noch explizit im sächsischen Abgeordnetengesetz) eindeutig geregelt. Hier soll also offensichtlich ein Präzedenzfall geschaffen werden, der dies bei politisch „unzuverlässigen“, weil unliebsamen Personen verbietet.

Derartige Ambitionen einer überschießenden politischen Säuberungsmanie fügen sich nahtlos ein in eine exekutive und gesetzgeberische Großkampagne seit der Machtübernahme der Ampel-Koalition in Berlin, bei der wiederum Nancy Faeser mit ihrem offenkundig gestörten Verhältnis zur Freiheit und Rechtsstaatlichkeit eine unheilvolle Rolle spielt: Bereits unmittelbar nach dem Regierungswechsel, mit anhaltender Popularität der Corona-Protestspaziergänge, begann sie ihren Feldzug gegen den Messenger-Dienst Telegram, da dieser angeblich zu einem „Brandbeschleuniger für Rechtextremismus und Verschwörungstheorien“ geworden sei. Dass sich ihr FDP-Kabinettskollege, FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann, diesem Ansinnen unkritisch anschloss, ist kein Ruhmesblatt für die Liberalen.

In Wahrheit geht es ersichtlich vor allem darum, die Koordination der massiven Proteste gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Bund und Ländern zu erschweren. In diesem Zusammenhang hatte Faeser auch geäußert – ob aus schierer Unkenntnis oder Gleichgültigkeit gegenüber Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert -, man könne „seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln.“ Und erst vergangene Woche verstieg Faeser sich in ihrer gouvernantenhaften Attitüde zu der unerträglichen Aussage: „Anständige Bürger beteiligen sich nicht an verbotenen Demonstrationen.“ Das deutsche Volk beweist ihr eindrücklich das Gegenteil.

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