Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Corona-Diktatur wächst: Bei 3-G-Regeln wird jetzt härter gestraft

Der Staat zieht die Daumenschrauben an. Noch am Montag verkündete der Kanzler, dass die Pandemie für alle Geimpften vorbei sei. Wie lange das Wort des Kanzlers für sie hält, ist fraglich – denn Kurz-Versprechen haben bekanntlich nicht unbedingt die längste Halbwertszeit. Für all jene, die noch nicht geimpft sind, wird hingegen schon jetzt das Regime saftig verschärft. 

  • 90 Euro Strafe bei Verstoß gegen 3-G-Regel
  • Kein Verwaltungsverfahren, sondern 3-G-Strafzettel zum sofort abkassieren
  • gerade in der Urlaubszeit auch eine Schikane für Touristen und Urlauber

Denn zukünftig soll die Einhaltung der 3-G-Regeln nicht nur öfter, sondern auch schärfer kontrolliert und gestraft werden. Mit der, am heutigen Mittwoch 0 Uhr in Kraft getretenen Verordnung des grünen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein kann die Polizei ab sofort Organmandate bei einem Verstoß gegen die 3-G-Regeln ausstellen. Das heißt, dass nun nicht mehr ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden muss, um eine Pönale zu kassieren.

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Das Kalkül: Viele werden Strafen einfach zahlen

Damit geht es einen Schritt weiter in der Corona-Diktatur und der Staat schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn viele Bürger werden vermutlich die Strafe, eigentlich ein Masken- oder Test-Strafzettel eher anstandslos zahlen. Das spült Geld in das durch Corona-Maßnahmen strapazierte Staatssäckel – bevor die betreffenden Verordnungen im Zweifel vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wieder aufgehoben werden.

Und auf der anderen Seite wird die Verwaltung entlastet, da es weniger Verwaltungsverfahren geben wird. Denn nur wenn der „Delinquent“ die Strafe nicht rechtzeitig bezahlt, muss ein solches eröffnet werden.

90 Euro für Regierungs-Schikane

Mit dem neuen Strafregime kann die Polizei sofort die Strafe kassieren. So sind sofort 90 Euro für Verstöße zu zahlen. Und als Verstöße gelten, unter anderem „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“. Also, wenn man kein gültiges Testzertifikat hat – und schon sind 90 Euro dahin. Selbiges gilt auch für das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“, sprich einer Maske.

Das die Verordnung gerade zum Beginn der Feriensaison erlassen wurde, hat wohl auch den Grund, dass damit Touristen in die Lage kommen, die österreichische Corona-Diktatur in ihrer vollen Ausprägung zu erleben und zu genießen. Denn die Strafen gelten natürlich nicht nur für in Österreich lebende, sondern auch für Touristen. Und das, egal ob sie wirklich hier urlauben oder lediglich auf der Durchreise in eine weniger rechtsstaatlich bedenkliche und weniger Corona-totalitäre Urlaubsdestination sind.

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