Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die EU will die totale Chatkontrolle – angeblich im Kampf gegen Kindesmissbrauch

Texting oder Sexting? Die EU will es ab sofort genau wissen – und gleich alle Chats mitverfolgen (Symbolbild:Imago)

Dass man nur möglich mehrheits- und gesellschaftsfähige honorige Ziele vorgeben muss, um Tabubrüche, „Kompromisse” und Rechtsgüterabwägungen politisch durchzusetzen, hat Corona gezeigt: Ein abstrakter „Gesundheitsschutz“ sorgte dafür, dass noch vor zweieinhalb Jahren völlig unvorstellbare Grundrechtseinschränkungen und staatliche Übergriffigkeiten als notwendiges Opfer hingenommen wurden – bis hin zur Restaufweichung des Datenschutzes und der versuchten Kraftloserklärung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit im Zuge einer (vorerst gescheiterten) Impfpflicht.

An angeblichen „Alternativlosigkeiten”, Sonderumständen, „Notlagen” oder Dringlichkeiten, die angeblich „besondere Maßnahmen” erfordern und mit denen sich die schleichende Etablierung einer Diktatur begründen lässt, ist kein Mangel; Klimakatastrophe, Terrorabwehr, Kriegsgefahr und natürlich der Klassiker Verbrechensbekämpfung – vor allem, wenn es um emotional aufgeladene Tatbestände wie sexuellen Kindesmissbrauch geht. In Brüssel hat man zwar überhaupt kein Problem mit kindlicher Frühsexualisierung durch eine kranke Gender-„Philosophie”, auch werden migrantische Gruppenvergewaltigungen in vielen Mitgliedsstaaten verharmlost und kleingeredet – aber wenn sich das Entsetzen über Kinderpornographie im Netz nutzen lässt für die Einführung neuer Überwachungsregularien, dann ist jedes Mittel recht.

Bedrohliche Technik kommt zum Einsatz

Auf genau diese Masche setzt nun die EU-Kommission, die gestern ein „Gesetz zur Chatkontrolle” vorstellt, das der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder Vorschub leisten soll. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen Messenger-Dienste wie Whatsapp, Signal, Threema oder Apples iMessage dazu gezwungen werden, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen und an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dazu soll auch eine neue EU-Zentralstelle bei der EU-Polizeibehörde in Den Haag eingerichtet werden.

Die Absicht ist zwar honorig; wer wollte etwas dagegen einwenden, dass die Behörden mit allen Mitteln gegen Kinderschänder vorgehen? Doch was die EU hier umsetzt, sind eben technische Optionen, die sich auch für alle anderen „Nutzungszwecke” gebrauchen lassen – und die Überwachung eben auch von völlig anderen Zielpersonen als Sexualverbrechern erlaubt. Daran ändert auch nichts, dass die Anordnungen zum Aufdecken von Missbrauchsmaterial „zeitlich begrenzt“ seien und „auf eine bestimmte Art von Inhalten in einem bestimmten Dienst“ abzielten, wie Brüssel erklärt.

Angriff auf jede Vertraulichkeit

Datenschützer warnen nicht von ungefähr vor den erheblichen Gefahren einer Zweckentfremdung eines solchen Systems, wenn es einmal installiert ist: Bereits im März äußerten 39 Bürgerrechtsorganisationen der EU die Sorge, das geplante Gesetz mache die EU „zum Weltmarktführer bei der Massenüberwachung ganzer Bevölkerungen.“ Ein interner Bericht des EU-Ausschusses für Regulierungskontrolle warf denn auch die Frage auf, ob die Chatkontrolle überhaupt mit geltendem EU-Recht gegen Massenüberwachung vereinbar sei. Am Montag äußerte auch der „Chaos Computer Club” (CCC) heftige Kritik an dem Gesetz: Die Chatkontrolle wäre „ein Angriff auf jegliche vertrauliche Kommunikation“, da „alle Kommunikationsinhalte direkt auf unseren Geräten zu untersuchen und im Verdachtsfall auszuleiten“ wären.

Zudem handele es sich um eine „fehlgeleitete Überwachungsmaßnahme“, da die Täter bereits andere Kanäle nutzen würden, um ihr Material zu verbreiten. Somit würde das Gesetz sein Ziel verfehlen. „Ein derart intransparentes System kann und wird nach seiner Einführung leicht erweitert werden. So ist schon heute absehbar, dass sich die Rechteverwertungsindustrie für das System ebenso brennend interessieren wird wie demokratiefeindliche Regierungen. Umso erschreckender ist, mit welcher Arglosigkeit es nun eingeführt werden soll“, gibt der CCC zu bedenken.

Theoretische Riesenbußgeldsummen

Obwohl derzeit auch noch nicht klar ist, wie das EU-System aussehen soll, ist dennoch zu befürchten, dass Anbieter zur Installierung automatischer Überwachungssysteme gezwungen würden, die eben nicht nur auf kinderpornographisches oder ähnliches Material beschränkt wäre. Nach dem EU-Vorschlag müssten nämlich sämtliche Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten in der EU eine Risikobewertung zum möglichen Missbrauch ihrer Dienste für die Verbreitung von Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder für Cyber-Grooming vornehmen – und dann die bereits ergriffen Schutzmaßnahmen vorlegen.

Wenn diese nach Ansicht der Behörden unzureichend sind, können die Anbieter per Anordnung verpflichtet werden, Missbrauchsmaterial zu löschen oder den Zugang dazu in allen Mitgliedstaaten zu blockieren. Abgesehen vom riesigen bürokratischen Aufwand könnten Zugangsprovider so gezwungen werden, URLs zu blockieren, die auf entsprechende Bilder oder Videos hinweisen und die sie selbst gar nicht mehr entfernen könnten. Bei Nichtbefolgung drohen theoretische Geldstrafen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Am Ende stünde, aufgrund der völligen Unverhältnismäßigkeit des Gesetzentwurfs, zumindest das Potential zu einer unbegrenzten Massenüberwachung, weil jegliche vertrauliche Kommunikation überwacht werden könnte.

 

 

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