Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die FDP will die Verfassung aushöhlen, damit man wieder ohne Maske ins Restaurant kann

Die bis jetzt fast unsichtbare Ja-Kampagne zum Covid-19-Gesetz nimmt tropfenweise Fahrt auf.

Die freisinnig-demokratische Partei der Schweiz (FDP), einmal eine staatstragende Kraft, wirbt mit einem unglaublichen Argument für das Covid-19-Gesetz: «Damit der gesellige Austausch in Restaurants und Bars ohne Maske weiterhin möglich ist.»

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Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes erlaubt es dem Bundesrat, die Gefahren, die er bekämpfen will, selber zu bestimmen und gleichzeitig die verfassungsmässigen Rechte einzuschränken:

«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.»

Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu Art. 164 der Bundesverfassung, der vorschreibt, dass alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen — insbesondere über die politischen Rechte, die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte und die Rechte und Pflichten von Personen — in den Bundesgesetzen enthalten sein müssen.

Das Covid-19-Gesetz verletzt diese Verfassungsbestimmung in sträflicher Weise, indem es die Einschränkung verfassungsmässiger Rechte dem Bundesrat überlässt. Die FDP will, wie es scheint, Verfassungsgrundsätze zugunsten des «geselligen Austauschs in Restaurants und Bars» über Bord werfen. Prosit!

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