Dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eng verbandelt ist mit Vertretern von Pharmakonzernen, ist kein Geheimnis. Der Einfluss der Pharmalobby auf die Europäische Kommission ist enorm (Corona-Transition berichtete). Trotzdem ist hinsichtlich des Einflusses, den die Lobby auf die Kommission ausübt, vieles noch nicht ausreichend beleuchtet.
Das beschäftigt nun auch Emily O’Reilly. Die Europäische Bürgerbeauftragte fordert mehr Transparenz von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, an die sie kürzlich einen Brief richtete. In diesem wies sie darauf hin, dass die Kommission es versäumt habe, Textnachrichten offenzulegen, die von der Leyen im Frühjahr mit dem CEO von Pfizer austauschte.
Zur Erinnerung: Die New York Times berichtete im April, dass sich von der Leyen via Textnachrichten und Anrufen mehrfach mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, ausgetauscht habe. Das Thema: Die Kaufverhandlungen zu den mRNA-Impfstoffen für die EU.
Ein Bürger, der sich auf den Standpunkt stellt, dass solche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten, wandte sich daraufhin an Emily O’Reilly. Die Europäische Bürgerbeauftragte ist nun ebenfalls aktiv geworden und hat in diesem Zusammenhang eine Untersuchung eingeleitet. Im Folgenden die Übersetzung des Briefes von O’Reilly an Ursula von der Leyen.
«Frau Präsidentin!
Ich habe eine Beschwerde von X gegen die Europäische Kommission erhalten. Sie betrifft den öffentlichen Zugang zu Textnachrichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrags für einen Covid-19-Impfstoff…
Im Falle einer Verweigerung des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten gemäss der Verordnung 1049/2001 können sich die Antragsteller an den Bürgerbeauftragten wenden. In diesem Zusammenhang leite ich eine Untersuchung zu dieser Beschwerde ein.
Die Kommission gab dem Beschwerdeführer teilweise drei Dokumente frei. Sie erklärte jedoch, dass sie nicht im Besitz von Dokumenten sei, die sich auf die Textnachrichten beziehen, die Gegenstand des Antrags sind. Die Kommission erklärte auch, dass sie nicht «jedes Dokument aufbewahren» muss und Textnachrichten im Allgemeinen «flüchtig» sind.
Daher seien diese grundsätzlich von ihrer Archivierungspolitik ausgenommen. Der Beschwerdeführer wiederum stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Nachrichten unter den Begriff «Dokument» im Sinne der Verordnung 1049/2001 fallen.
Ich habe beschlossen, dass es notwendig ist, dass mein Untersuchungsteam mit Vertretern der Kommission zusammenkommt, um weitere Informationen zu erhalten. Konkret möchte ich, dass die Kommission in dieser Sitzung Folgendes erläutert
ihre Politik zur Aufzeichnung von Textnachrichten, und wie diese Politik in der Praxis umgesetzt wird
wie und wo sie nach möglichen Textnachrichten gesucht haben, die in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie fallen.
Ich wäre den Vertretern der Kommission dankbar, wenn sie sich mit Frau Michaela Gehring, der für diese Untersuchung zuständigen Ermittlerin, in Verbindung setzen könnten, um die Modalitäten des Treffens zu vereinbaren. Das Treffen sollte nach Möglichkeit vor dem 8. Oktober 2021 stattfinden.
Informationen oder Dokumente, die die Kommission als vertraulich einstuft, werden weder dem Beschwerdeführer noch einer anderen Person ohne vorherige Zustimmung zugänglich gemacht.
Mit freundlichen Grüssen
Emily O’Reilly»