Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Gerechtigkeit hat gesiegt: Freispruch für Prof. Dr. Sucharit Bhakdi!

In Deutschland siegten heute Wahrheit und Gerechtigkeit: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde freigesprochen. Nachdem der Richter frühzeitig anklingen ließ, dass seiner Ansicht nach keine Strafbarkeit vorliegt, kam gegen 17:45 Uhr die endgültige Bestätigung. Eine Blamage für die Staatsanwaltschaft – und ein Grund zur Hoffnung für alle kritischen und widerständigen Menschen. Doch schon morgen folgt der nächste Versuch, ein Exempel zu statuieren – dieses Mal in Österreich.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Report24 berichtete ausführlich über das Verfahren – Chefredakteur Florian Machl war für Sie vor Ort. Hier finden Sie zur Nachverfolgung unseren Liveticker: Am Geburtstag des Grundgesetzes: Das Verfahren gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi hat begonnen

Prof. Bhakdi äußerte in einem ersten Statement nach der Urteilsverkündigung gegenüber seinem Verein MWGFD, er sei bei diesem Prozess nur Beobachter gewesen – denn er wisse nicht, was Hass bedeutet, und somit wurde mit “hate incitement” und “Volksverhetzung” für ihn von Dingen gesprochen, die er schlicht nicht kenne. Ihm und allen Mitgliedern des Vereins MWGFD gehe es darum, Menschen zu helfen, denn das ist die Pflicht eines Mediziners.

Wer sich nur einmal genauer mit Prof. Bhakdi, seinen Aussagen und seiner Motivation befasst hat, für den sind diese Äußerungen keine Überraschung. Nicht umsonst reiste eine dreistellige Zahl von Menschen an, um ihre Solidarität mit ihm zu bekunden und ihn am heutigen Tag mental zu unterstützen. Für diese Menschen war er in der sogenannten Pandemie, inmitten von Hetze gegen Andersdenkende und Druck und Zwang zu einer experimentellen medizinischen Behandlung, ein Leuchtturm der Vernunft und Besonnenheit. Menschen vor Ort bezeichneten ihn als Lebensretter.

Umso absurder waren die Vorwürfe gegen ihn, umso absurder, dass es überhaupt zum Prozess kam – und am absurdesten war es wohl, dass die Oberstaatsanwältin sich offenbar nicht einmal mit dem Kontext der angeblich “hetzerischen” Äußerungen Bhakdis im Interview von Kai Stuht befasst hatte. Dennoch wollte sie offenbar sowohl Prof. Bhakdi als auch Stuht vorwerfen, sie hätten diese Äußerungen ebenso wie ihre Verbreitung genau so geplant und den öffentlichen Frieden gestört. Auch ihr Referieren über die Bundesnotbremse und Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Schlussplädoyer wirft erhebliche Fragen auf, denn beides hatte mit dem Verfahren überhaupt nichts zu tun.

Das Urteil des Richters ist zweifelsfrei ein Grund zur Freude, zur Erleichterung, und letztendlich vor allem auch dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu verlieren. Wir gratulieren Prof. Bhakdi und seinem Verteidigerteam von Herzen!

Der nächste Versuch, ein Exempel zu statuieren

In Österreich folgt jedoch schon am morgigen Tag der nächste Prozess gegen einen Menschen, der einen solchen in keiner Weise verdient hat. Ich habe Florian Machl vor einigen Jahren als außergewöhnlichen Journalisten kennengelernt, der sich der Wahrheit und den Menschen verpflichtet fühlt und im Zuge dessen unermüdlich für die Freiheit kämpft. Heute darf ich ihn zu meinen besten und geschätztesten Freunden zählen und empfinde diesen faktischen Angriff auf ihn (stellvertretend für die Presse- und unser aller Meinungsfreiheit) als ebenso absurd wie jenen gegen Prof. Sucharit Bhakdi.

So wie Mediziner zugunsten ihrer Patienten und nicht der Pharmaindustrie agieren sollten, sollten Journalisten ihre Arbeit stets zugunsten der Bürger verrichten – und nicht zur Unterstützung der Regierung. Diese muss sich die Zustimmung der Menschen erarbeiten, nicht herbeischreiben lassen. Wie bei Prof. Bhakdi soll hier ein Exempel an einem kritischen Menschen statuiert werden, der das Wohl seiner Mitmenschen in den Fokus stellt und den Finger in die Wunde legt, anstatt den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und sein Fähnchen nach dem Wind zu richten.

Wir alle in der Redaktion sparen sicherlich nicht mit Systemkritik. Es geht uns dabei nicht um “Beleidigungen”, sondern darum, Politiker an ihren Auftrag dem Volk – Ihnen! – gegenüber zu erinnern. Das betrachten wir als unsere Aufgabe. Unsere große Leserschaft gibt uns recht, und das bedeutet uns sehr viel. Bitte unterstützen Sie uns daher auch weiterhin – und bitte unterstützen Sie Florian Machl morgen bei seinem Prozess. Sei es durch gute Wünsche und Gedanken, als friedlicher Beobachter vor Ort oder durch Hilfe bei der Finanzierung seiner rechtlichen Verteidigung, sofern Sie einen kleinen Betrag entbehren können. Wir danken Ihnen von Herzen. Der heutige Tag hat wieder einmal gezeigt, dass wir alle gemeinsam richtig stehen.

Der Prozess findet morgen ab 10:15 Uhr am Landesgericht Linz statt.

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