Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Kriminalisierung des Bargelds geht weiter

In wenigen Tagen sorgt die Bankaufsicht Bafin dafür, dass niemand mehr größere Barbeträge auf sein Konto einzahlen kann, ohne die Herkunft des Geldes zu belegen. Bei Bargeld gilt immer mehr die Schuldvermutung. Die EU will zudem Barzahlungen über 10.000 Euro illegal machen. Die allmähliche Senkung dieser Obergrenze entsprechend der IWF-Empfehlung zur Aushebelung des Widerstands gegen die Bargeldbeseitigung ist vorgezeichnet.

Ein schönes gesetzliches Zahlungsmittel ist das, dessen Nutzung für größere Transaktionen die EU einfach verbietet und bei dem Banken annehmen müssen, dass es unrechtmäßig erworben wurde, wenn nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Letzteres verlangt die Bankaufsicht Bafin von den Banken ab 8. August. Die Bafin ist die hervorragende Institution, die die Betrüger und Geldwäscher im Milliardenvolumen von Wirecard bis zum bitteren Ende heldenhaft gegen die Angriffe der gemeinen angelsächsischen Presse verteidigt und Geldwäschevorwürfe nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat. Auch bei der Nichtverhinderung des viele Jahre währenden, viele Milliarden Euro teuren Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerbetrugs der Banken hat sich die Aufsicht alles andere als mit Ruhm bekleckert.

Da müssen ganz schön viele Handwerker ihr Geld aus schwarz gefliesten Badezimmern auf die Bank bringen, um diese Wirecard- und Cum-Ex-Geschäfte aufzuwiegen.

Ab 8. August gilt folgendes, wie aus einem Schreiben der Bank von Leser Andreas Hansel hervorgeht, das er mir freundlicherweise zukommen ließ:

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