Horst D. Deckert

Die Luzerner Staatsanwaltschaft weist Klage wegen fahrlässiger Tötung nach Impfzwischenfall ab

Sie erinnern sich vielleicht: Am 29. Januar ereignete sich der erste Todesfall nach einer mRNA-Impfung gegen Corona in der Schweiz. Ein 91-jähriger an Demenz Erkrankter wurde an Heiligabend geimpft und starb fünf Tage später, nach offiziellen Angaben an seinen Vorerkrankungen.

Da der Mann aber eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen hatte, hätte er gar nicht geimpft werden dürfen. (Hier Details und Medienreaktionen).

Ein Zürcher Anwalt erstattete bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Anzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung. Nachdem ihm telefonisch mitgeteilt wurde, dass die Sache dem ursprünglich zuständigen Staatsanwalt entzogen wurde, schrieb ihm kurz darauf der leitende Staatsanwalt:

«Im Zusammenhang mit dem in der Anzeige thematisierten Todesfall wurde bzw. wird keine Untersuchung eingeleitet; aufgrund der von Ihnen eingereichten Anzeige wurde in Anwen­dung von Art. 310 StPO eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.»

Eine solche Nichtannahmeverfügung ist per dato (9. Feb. 2021), also knapp einen Monat nach ihrer Ankündigung, immer noch nicht eingetroffen. Und erst gegen die Verfügung kann rekurriert werden, nicht gegen ihre Ankündigung.

Fahrlässige Tötung ist ein Offizialdelikt. Das heisst: die Staatsanwaltschaft muss eine Untersuchung eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer möglicherweise fahrlässigen Tötung Kenntnis hat.

  • Dass sich ein Todesfall ereignet hat, ist unbestritten.
  • Dass eine Unverträglichkeit für Grippeimpfungen – was Grund für eine Unterlassung der Impfung dargestellt hätte –, ist ebenfalls unbestritten. Sie war dem zuständigen Heimarzt bekannt.
  • Unklar ist die Rechtsstellung des Dementen: Bestand z.B. eine Vormundschaft, die evt. die Zustimmung hätte geben müssen oder eine Beistandschaft, die den Entscheid möglicherweise beim Geimpften gelassen hätte.

Die Fragen sind von grosser Bedeutung. Uns liegt der Bericht von Betroffenen mit Angehörigen aus einem Altersheim vor, in dem es eine Woche nach der Impfung zu einem Massenausbruch von Covid-19 kam, der die Mehrheit der Bewohner erfasste. In den folgenden fünf Tagen starben fünf Personen, zumindest mit, vielleicht auch an der Impfung.

Das muss nicht nur an den spezifischen Eigenschaften des Impfstoffs von Pfizer/Biontech liegen. Es könnte auch damit zusammenhängen, dass Unverträglichkeiten für Grippeimpfungen (bei älteren Menschen recht häufig) nicht beachtet wurden.

Wenn unter enormer Kostenfolge alles getan wird, um Corona-Todesfälle zu verhindern, sollte dies erst recht für Todesfälle nach Impfungen gelten. Ihre Verhinderung ist gratis.

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