Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Maßnahmen brauchen kein Virus mehr

Corona-Kontrollen in Berlin (Foto:Imago/Seeliger)

Ein riesiger Bluff platzt – und nichts rührt sich im Lande. Was immer als Verschwörungstheorie abgetan wurde, passiert nun genau so, in sogar noch viel ungehemmterer und dreisterer Form, vor unseren Augen: Corona geht, die Maßnahmen bleiben. Die Pandemie endet, und die Freiheitseinschränkungen werden zum Dauerzustand.

Die Trennung von Aufhebung der epidemischen Lage und Fortführung der Restriktionen (Maskenpflicht, Impfnachweispflicht, Testpflichten an Schulen, Kontaktbeschränkungen), die Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Schreiben an die Ampel-Koalitionspartner begrüßte, ist nur noch kriminell zu nennen – denn so wird die letzte entscheidende formale Schwelle eingeebnet, die zwischen einem autoritären Notstandsregime und einer von staatlichen Übergriffen unberührten Freiheitlichkeit bestand – und zwingend bestehen muss, damit das eine wirklich temporäre Ausnahme und das andere regulärer Normalzustand bleiben kann.

Genau davon kann künftig keine Rede mehr sein. Denn die Bundesländer sollen nach Spahns Vorstellung auch über die Beendigung der Epidemischen Lage hinaus für all die Alltagsschikanen sorgen, die bislang unter dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) als faktischer Ersatzverfassung Bestand hatten. Möglich macht dies eben das IfSG, das im vergangenen November von Bundestag zum Ermächtigungsgesetz praktisch unbeschränkter Exekutivvollmachten pervertiert wurde. Bei dieser Gelegenheit fand darin auch der neu eingeschobene § 28a Eingang, in dem es explizit heißt:  „Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt.“

Freiheitsverlust auf ewig

Jetzt offenbart sich, was damit gemeint war: Solange auch nur ein Infizierter erfasst ist und dadurch die „Gefahr der epidemischer Ausbreitung“ bejaht wird, können Grundrechte ausgehebelt werden – auch unabhängig von der formal erklärten „Notlage“, und potentiell für immer. In einem weiteren Schritt könnte dann auch problemlos die nächste zur „Pandemie“ erklärte Erkältungswelle – ob durch Influenza oder sonstige Viren – herangezogen werden, um Maskenpflicht, Impf-Apartheid und Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Bürgerliche Freiheiten sind in einem solchen System auf alle Ewigkeit von der Gnade sogenannter Experten abhängig, und müssen sich von den Menschen durch Wohlverhalten redlich verdient werden – und sind keine unveräußerliche Selbstverständlichkeit mehr. Genau darum ging es hier wohl von Anfang an. Die Verhältnismäßigkeit politischer Maßnahmen wird in diesem Land endgültig zu Grabe getragen.

Eine weitere linke Nummer von Spahn, der sich zum Ende seiner Amtszeit als Gesundheitsminister fein aus der Affäre ziehen will, indem er die formale Pandemie auf Bundesebene mit sich enden lässt, zugleich aber den Bürgen den ihnen in 19 Monaten eingehämmerten Irrsinn fortan über die Bundesländer weiterhin zumuten lässt. Auch deshalb wird die „Aufhebung der epidemischen Lage“ sicher nicht zum deutschen Freedom Day – weil ein solcher für Deutschland gar nicht geplant ist: 2G oder 3G sollen offenbar endlos weiterbestehen, und dabei wird völlig vergessen, dass mit einer echten „Aufhebung aller Beschränkungen“, die diesen Namen verdient (und die es laut dem gebrochenen Versprechen Merkels von März spätestens seit kalendarischem Sommerende geben müsste)  selbstverständlich auch das Ende aller Impf- oder sonstigen Nachweispflichten einhergehen muss.

Nicht nur kein de-facto-Impfzwang mehr, sondern auch keine Einlasskontrollen? So etwas können und wollen sich viele Deutsche gar nicht mehr vorstellen – und nicht einmal die Tatsache, dass in Dänemark, Schweden, England und vielen anderen Ländern die frühere, vorpandemische Normalität wieder Wirklichkeit ist (und zwar ohne jede Gesundheitskrise!) gibt ihnen zu denken. Das Corona-Regime hat ganze Arbeit geleistet.

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