Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die wahren „Fake-News”-Verbreiter sitzen in den Redaktionsstuben der Mainstreammedien

Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht oder hört oder die Einheitspresse liest, wird stets so getan, als ob man das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einfach einschränken könnte. Offenbar sind diejenigen Redakteure, die ständig nach Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie rufen – insbesondere für anerkannte Demokratien wie Ungarn oder Polen – mit der im eigenen Land geltenden Versammlungsfreiheit nicht vertraut. Oder sie möchten mit dem von ihnen genutzten Vokabular verhindern, dass sich bestimmte Bürger in der Öffentlichkeit versammeln. Was wohl davon stimmt?

Von Achim Baumann

Während die Medien der Einheitspresse alternativen Medien regelmäßig vorwerfen, sie würden „Fake-News“ verbreiten, ist das genau bei den staats- und regierungsnahen Medien regelmäßig der Fall. Wer das nicht glauben möchte, der gebe in eine Internet-Suchmaschine den Begriff „ungenehmigte Demonstration“ ein. Die zahlreichen Suchergebnisse zeigen mitunter zig Tausende Ergebnisse. Fakt ist aber, dass es „ungenehmigte Demonstrationen“ gar nicht gibt!

Eine Versammlung muss lediglich angemeldet werden

Das deutsche Versammlungsrecht sieht nämlich lediglich vor, dass Versammlungen, also Kundgebungen, Mahnwachen oder Demonstrationen bei der verantwortlichen Versammlungsbehörde anzumelden sind. Im Anschluss wird auch nichts genehmigt! Die Versammlungsbehörde kann zwar Auflagen erteilen oder ein Verbot aussprechen. Aber es erfolgt keine Genehmigung. Das resultiert daraus, dass man nicht mehr in autoritären Staatsformen lebt, sondern in Demokratien. Und weil jeder das Recht hat, sich zu versammeln, ganz gleich, für was oder gegen was er sich versammeln möchte.

Die Versammlungsfreiheit ist elementar und ein Grundrecht

Denn das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Und Grundrechte sind stets als Abwehrrechte gegenüber dem Staat definiert. Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, es gibt gute Gründe dafür. Ein Beispiel dafür ist das in Deutschland geltende Verbot, im sogenannten Bannmeilenbereich Versammlungen abzuhalten. Die Bannmeile bezeichnet dabei beispielsweise den räumlichen Bereich des Bundestags, des Bundesrats oder des Bundesverfassungsgerichts. Ein Bannmeilenverbot soll gewährleisten, dass diese Behörden reibungsfrei tätig sein können. Ansonsten darf man sich versammeln, wo man will, man muss diese Kundgebungen lediglich anmelden.

Fakten-Check: Es gibt keine „ungenehmigten“ Demonstrationen!

In den Mainstreammedien heißt es dagegen regelmäßig, dass eine Versammlung „nicht genehmigt“ oder „ungenehmigt“ gewesen sei. Aber sind die Redakteure der Einheitspresse alle so schlecht ausgebildet? Liest heute keiner mehr Korrektur? Oder möchte man damit suggerieren, der Demonstrant, der bei einer „ungenehmigten“ Versammlung gewesen sei, sei somit ein Gesetzesbrecher, ein Schurke und Demokratiefeind? Wenn man die Fülle der Artikel betrachtet, in denen von „ungenehmigten Demonstrationen“ die Sprache ist, ist vermutlich letzterer Verdacht der schlüssigste.

Fazit: Also Augen auf!

Die Einheitspresse verwendet auch andere Beschreibungen, die man stets als Signalwörter auffassen muss: „Aufmärsche“ beispielsweise gibt es nur von tatsächlichen oder vermeintlichen Extremisten von rechts – bei Linksextremisten spricht man gerne von „friedlichen Aktivisten“. Ein neuer Trend ist auch die oftmals nicht schlüssige In-Relation-Setzung von Demonstranten und der sogenannten „schweigenden Mehrheit“. Beispielsweise wenn es heißt, dass es nur ein paar hundert oder tausend Demonstranten bei Anti-Corona-Maßnahmen-Demos gewesen seien, aber sich doch Millionen – eben die schweigende Mehrheit – geimpft hätten. Wenn eine solch künstlich bemühte In-Relation-Setzung gängig wäre, müsste man auch bei den Demonstrationen von Fridays-for-Future feststellen, dass ja der überwiegende Teil der Bevölkerung – auch hier eine schweigende Mehrheit – einen Führerschein hat, einen PKW sein Eigen nennt und somit die Ziele der Klimahysteriker nicht teilt, oder?

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