Wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht oder hört oder die Einheitspresse liest, wird stets so getan, als ob man das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einfach einschränken könnte. Offenbar sind diejenigen Redakteure, die ständig nach Toleranz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie rufen – insbesondere für anerkannte Demokratien wie Ungarn oder Polen – mit der im eigenen Land geltenden Versammlungsfreiheit nicht vertraut. Oder sie möchten mit dem von ihnen genutzten Vokabular verhindern, dass sich bestimmte Bürger in der Öffentlichkeit versammeln. Was wohl davon stimmt?
Von Achim Baumann
Während die Medien der Einheitspresse alternativen Medien regelmäßig vorwerfen, sie würden „Fake-News“ verbreiten, ist das genau bei den staats- und regierungsnahen Medien regelmäßig der Fall. Wer das nicht glauben möchte, der gebe in eine Internet-Suchmaschine den Begriff „ungenehmigte Demonstration“ ein. Die zahlreichen Suchergebnisse zeigen mitunter zig Tausende Ergebnisse. Fakt ist aber, dass es „ungenehmigte Demonstrationen“ gar nicht gibt!
Eine Versammlung muss lediglich angemeldet werden
Das deutsche Versammlungsrecht sieht nämlich lediglich vor, dass Versammlungen, also Kundgebungen, Mahnwachen oder Demonstrationen bei der verantwortlichen Versammlungsbehörde anzumelden sind. Im Anschluss wird auch nichts genehmigt! Die Versammlungsbehörde kann zwar Auflagen erteilen oder ein Verbot aussprechen. Aber es erfolgt keine Genehmigung. Das resultiert daraus, dass man nicht mehr in autoritären Staatsformen lebt, sondern in Demokratien. Und weil jeder das Recht hat, sich zu versammeln, ganz gleich, für was oder gegen was er sich versammeln möchte.
Die Versammlungsfreiheit ist elementar und ein Grundrecht
Denn das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Und Grundrechte sind stets als Abwehrrechte gegenüber dem Staat definiert. Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden, es sei denn, es gibt gute Gründe dafür. Ein Beispiel dafür ist das in Deutschland geltende Verbot, im sogenannten Bannmeilenbereich Versammlungen abzuhalten. Die Bannmeile bezeichnet dabei beispielsweise den räumlichen Bereich des Bundestags, des Bundesrats oder des Bundesverfassungsgerichts. Ein Bannmeilenverbot soll gewährleisten, dass diese Behörden reibungsfrei tätig sein können. Ansonsten darf man sich versammeln, wo man will, man muss diese Kundgebungen lediglich anmelden.
Fakten-Check: Es gibt keine „ungenehmigten“ Demonstrationen!
In den Mainstreammedien heißt es dagegen regelmäßig, dass eine Versammlung „nicht genehmigt“ oder „ungenehmigt“ gewesen sei. Aber sind die Redakteure der Einheitspresse alle so schlecht ausgebildet? Liest heute keiner mehr Korrektur? Oder möchte man damit suggerieren, der Demonstrant, der bei einer „ungenehmigten“ Versammlung gewesen sei, sei somit ein Gesetzesbrecher, ein Schurke und Demokratiefeind? Wenn man die Fülle der Artikel betrachtet, in denen von „ungenehmigten Demonstrationen“ die Sprache ist, ist vermutlich letzterer Verdacht der schlüssigste.
Fazit: Also Augen auf!
Die Einheitspresse verwendet auch andere Beschreibungen, die man stets als Signalwörter auffassen muss: „Aufmärsche“ beispielsweise gibt es nur von tatsächlichen oder vermeintlichen Extremisten von rechts – bei Linksextremisten spricht man gerne von „friedlichen Aktivisten“. Ein neuer Trend ist auch die oftmals nicht schlüssige In-Relation-Setzung von Demonstranten und der sogenannten „schweigenden Mehrheit“. Beispielsweise wenn es heißt, dass es nur ein paar hundert oder tausend Demonstranten bei Anti-Corona-Maßnahmen-Demos gewesen seien, aber sich doch Millionen – eben die schweigende Mehrheit – geimpft hätten. Wenn eine solch künstlich bemühte In-Relation-Setzung gängig wäre, müsste man auch bei den Demonstrationen von Fridays-for-Future feststellen, dass ja der überwiegende Teil der Bevölkerung – auch hier eine schweigende Mehrheit – einen Führerschein hat, einen PKW sein Eigen nennt und somit die Ziele der Klimahysteriker nicht teilt, oder?