Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Wasserprediger: Grüne Ministerin tauscht wegen geringer Reichweite heimlich E-Auto gegen Benziner

Ist bei den Grünen eigentlich alles Fake? Weil Brandenburgs grüne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher der miserablen Reichweite von E-Autos misstraute, tauschte sie heimlich ihren E-Audi gegen einen Benziner. Nun fordern die Fraktionen Linke und BVB/Freie Wähler eine Sondersitzung. Ministerin und Abgeordnete müssen dafür ihren Urlaub unterbrechen.

„Der erste vollelektrische Dienstwagen der Regierung!“, jubelte Brandenburgs grüne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher noch im März den grün-affinen Mainstreammedien entgegen. Nun stellt sich heraus: Sie betrügt und lügt in ganz ähnlicher Weise wie die Oberchefin der Grünen. Denn: Nonnemacher trieb die Sorge um die Reichweite ihres Elektroautos um. Am 18. April wollte sich die grüne Ministerin dann lieber nicht auf die Dienste des ihre E-Mobils vertrauen und stieg auf den Benzin-betriebenen VW Passat „Business“ um. Das musste ihr Sprecher auf Anfrage der B.Z. eingestehen.

Es ging konkret um eine Strecke von maximal 270 Kilometer, eine Fahrt von Potsdam über ihren Wohnort Falkensee zur KZ-Gedenkstätte Ravensbrück. Die Elektroschleuder Nonnemachers schafft pro Stromladung maximal 350 Kilometer. Weil die Grüne aber danach sofort zur Unterschreibung der neuesten Corona-Maßnahmen nach Potsdam eilen musste, wollte man mutmaßlich lieber sicher ankommen und stieg auf einen Benziner um. Ungeklärt Nonnemachers Sprecher behauptet, die heimliche Benziner-Tour sei „im Interesse des Landes notwendig gewesen.“

Bemerkt hat die grüne Benziner-Tour niemand: Publikum und politische Konkurrenz durften wegen des Corona-Lockdowns nicht nach Ravensbrück kommen. Nonnemachers Sprecher behauptet dreister Weise zudem noch, die heimliche Benziner-Tour sei „im Interesse des Landes notwendig gewesen.“ Nur warum, wenn die Strecke in der Elektro-Reichweite lag – und zwei Ladesäulen in Ravensbrück stehen? Keine Antwort!

Am Mittwoch soll sich Nonnemacher in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Landtags zu den Vorwürfen äußern. Brandenburgs Linke hat Akteneinsicht in die Fahrtenbücher von Nonnemacher und ihren Staatssekretären beantragt und klagt an: „Die Ministerin und ihr Vize haben sich über die Dienstwagen-Richtlinie hinweg gesetzt. Das dürfen sie aber nicht!“

Vor ihrem aktuellen Elektroauto-Skandal machte die grüne Nonnemacher Schlagzeilen, indem sie deutschlandweit das erste Paritätsgesetz für eine Landtagswahl initiierte. Im Oktober 2020 wurde dieses jedoch vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg kassiert undfür nichtig erklärt. In seiner Urteilsverkündung erklärte das Gericht, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und „gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien“ verstoße. (SB)

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