Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Zellen abgetriebener Kinder sind Bestandteil von COVID-19-Impfungen

Bei den COVID-19-Impfungen besteht ein Problem, das von Regierungen, Medien, Wissenschaftlern und Ärzten bislang tunlichst ausgeblendet wurde: Beim Design, bei der Entwicklung, Testung, Herstellung und/oder Produktion der COVID-19-Impfstoffe in Österreich wurden und werden Zelllinien verwendet, die von abgetriebenen Kindern stammen.

Dr. Hannes Strasser

Nach dem Koran ist Abtreibung eine Sünde, sie ist daher nur im Ausnahmefall erlaubt. Noch mehr als das Leben des ungeborenen Kindes gilt im Islam jedoch das Leben der Mutter. Gerät es durch die Schwangerschaft in ernste Gefahr, ist eine Abtreibung erlaubt. Das gilt auch, wenn das Kind bei einer Vergewaltigung der Frau gezeugt wurde. Ähnliches gilt für das Judentum. Auch hier ist eine Abtreibung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, z.B. wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau in Gefahr bringt, wenn das Kind sehr schwer behindert ist oder wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam. Für streng gläubige Buddhistinnen, Buddhisten und Hindus ist jede Abtreibung praktisch ein Mord. Der Schutz des Lebens steht über allem. Selbst dann, wenn ein Kind bei einer Vergewaltigung entsteht. Manche protestantische Kirchen halten den Abbruch der Schwangerschaft in Einzelfällen für gerechtfertigt, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist, wenn das Kind schwer behindert ist und wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam.
Die römisch-katholische Kirche war bislang ein besonders strenger Abtreibungsgegner. Sie bezeichnete den Schwangerschaftsabbruch zu jedem Zeitpunkt als Kindstötung und damit als Sünde.

Gegen Abtreibung und Geschäftemacherei

Die katholische Kirche war bis 2020 strikt gegen Abtreibungen und gegen Geschäftemacherei mit den Zellen abgetriebener Kinder. Die Instruktion Dignitas Personae  (Die Würde der Person) der Glaubenskongregation hielt noch 2008 unmissverständlich fest, dass „für die wissenschaftliche Forschung und für die Herstellung von Impfstoffen und anderen Produkten gelegentlich Zelllinien verwendet werden, die das Resultat einer unrechtmäßigen Handlung gegen das Leben oder die physische Unversehrtheit eines Menschen sind.“ Ferner, dass „die sittliche Bewertung der Abtreibung auch auf die neuen Formen des Eingriffs auf menschliche Embryonen angewandt werden muss, die unvermeidlich mit der Tötung des Embryos verbunden sind, auch wenn sie Zwecken dienen, die an sich erlaubt sind.“ Und: „All das führt zu verschiedenen ethischen Problemen im Bereich der Mitwirkung am Bösen und des Ärgernisses.“ Wir befinden uns also bei den COVID-19-Impfungen laut gläubigen Katholiken, aber auch Moslems, Juden und anderer Religionen mitten in der „Mitwirkung am Bösen“. Zur Verwendung von Zelllinien aus abgetriebenen Föten stellte die Glaubenskongregation fest, dass „eine Problematik entsteht, wenn Forscher biologisches Material unerlaubten Ursprungs verwenden, das außerhalb ihrer Forschungszentren produziert wurde oder auf dem Markt erhältlich ist“. Denn Pharmafirmen kaufen diese Zelllinien aus abgetriebenen Föten und Embryonen billig, stellen Impfstoffe her und verdienen damit Unsummen.

Kirche änderte 2020 ihre Meinung

2020 entschied die Glaubenskongregation der katholischen Kirche aber plötzlich in der „Note über die Moralität des Gebrauchs einiger Impfungen gegen Covid-19“, dass der Empfang dieser Impfungen „sittlich erlaubt ist“. Ob gewollt oder ungewollt: Damit öffnet die katholische Kirche meiner Meinung nach der Geschäftemacherei mit Zellen abgetriebener Kinder Tür und Tor. Die Glaubenskongregation relativierte ihre Aussage zwar auch und hielt 3 Dinge klar fest. Sie war erstens gegen eine Impfpflicht. Zweitens legte die Glaubenskongregation dar, dass (im Jahr 2020 geschrieben, also ohne Vorliegen von validen Zahlen zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen  oder gar Langzeitdaten!!) „alle Impfstoffe, die als klinisch sicher und wirksam anerkannt sind“, verwendet werden können. Genau das ist mittlerweile aber längst widerlegt. Sehr viele Menschen  leiden an den Folgen der Nebenwirkungen und beispielweise in Grossbritannien sind im März 2022 92 % aller COVID-19-Toten geimpft gewesen. Und drittens: „Jene aber, die aus Gewissensgründen Impfstoffe, die aus von abgetriebenen Föten stammenden Zelllinien hergestellt worden sind, ablehnen, müssen sich bemühen, durch andere prophylaktische Mittel und angemessenes Verhalten zu vermeiden, dass sie selbst Überträger des ansteckenden Erregers werden.”

Gewissen verbietet gläubigen die Impfung

Die Glaubenskongregation stellt somit wenigstens unmissverständlich fest, dass das Gewissen des Einzelnen die absolut höchste Instanz ist. Wenn das Gewissen einem gläubigen Katholiken, Juden, Moslem, Hindu, Buddhisten oder sonst jemandem verbietet, eine solche Impfung zu erhalten, dann DARF er sich nicht impfen lassen, auch dann nicht, wenn der Staat eine solche  Impfung verlangt. Eine Impfung wäre in diesem Fall eine Sünde, ja ein religiöses Verbrechen. Dass einer der Hauptgründe für ihre Unwirksamkeit der COVID-19-Impfungen ausgerechnet das immunologische Phänomen der „original antigenic sin“, der „Antigenerbsünde“ ist, belastet die Entscheidung der Glaubenskongregation 2020 umso mehr.

Kath. Kirche noch gegen Abtreibung?

Ist die katholische Kirche noch gegen Abtreibungen und die Geschäftemacherei damit?
Die COVID-19-Impfstoffe würde es ohne die Verwendung von Zellen von abgetriebene Kindern gar nicht geben. Wenn die katholische Kirche stillschweigend akzeptiert, dass Zellkulturen von abgetriebenen Kindern für die Herstellung von Impfstoffen verwendet werden und damit Unmengen an Geld verdient wird, ist sie nicht mehr das, was sie ansonsten immer behauptet zu sein: der uneingeschränkte Schützer des ungeborenen Lebens.

Dr. Hannes Strasser MSc ist Co-Autor des Bestsellers „Raus aus dem Corona-Chaos“, Kammerrat für die „Interessensgemeinschaft Freie Ärzte Tirol“ in der Tiroler Ärztekammer und Experte im Parlaments-Hearing zum Thema „Impfpflicht“

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