Während die Bevölkerung in vielen Ländern vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln noch zum Tragen von „Schutzmasken“ genötigt wird, drehte eine US-Bezirksrichterin diese Praxis in den USA nun ab. In einem 59-seitigen Urteil hielt sie fest, dass die US-Gesundheitsbehörde CDC ihre Befugnisse überschritten und vorgesehene Regularien missachtet habe. Flug- und Verkehrsgesellschaften folgten dem Urteil umgehend und schafften jegliche Maskenpflicht ab.
Sehr bedeutsam an dieser juristischen Entscheidung ist auch der Umstand, wer sie gefällt hat. Richterin Kathryn Mizelle wurde im November 2020 während der Amtszeit von Präsident Trump als US-Bezirksrichterin für den Mittleren Bezirk von Florida bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war sie erst 33 Jahre alt. Linke NGOs liefen damals gegen die Nominierung Sturm. Die auch unter ihren Gegnern als intelligent und präzise geltende Juristin habe eine „extrem rechte Ideologie“.
Viele Amerikaner begrüßen das Urteil, andere fühlen sich nun ungeschützt und tragen ihre Gesichtsmasken freiwillig weiter. Ähnlich wie in Deutschland ist die Öffentlichkeit durch die Berichterstattung der Massenmedien massiv verunsichert. Viele glauben, dass man mit Stofftüchern die Ausbreitung eines Virus verhindern könne, das wesentlich kleiner ist als das verwendete Maschengewebe.
Dabei muss im Auge behalten werden, dass FFP2-Masken (im US-Raum KN95 genannt) hauptsächlich in Deutschland und Österreich vorgeschrieben waren bzw. sind. In den meisten anderen Ländern ist ein Stofftuch ausreichend, der höhere Staubschutzmasken-Standard nur eine Empfehlung. Dies nährt Vermutungen, dass es sich bei den Gesichtsmasken um eine Maßnahme zur Erzwingung von Gehorsam und Konformität handelt – so wie es immer wieder auch von Politikern bestätigt wurde.
Wissenschaftlich betrachtet, dürften Gesichtsmasken ein Gefühl der falschen Sicherheit vermitteln. Bei einem tatsächlich auch für junge und nicht vorerkrankte Menschen gefährlichen Erreger wäre eine solche falsche Sicherheit lebensgefährlich. Das Argument, dass auch in Krankenhäusern seit Jahren medizinische Schutzmasken verwendet werden, ist dahingehend falsch, als dass mit diesen Masken hauptsächlich dafür gesorgt wird, dass kein Speichel auf Patienten spritzen oder tropfen kann.
Nach dem Urteil jammerten linke „Demokraten“ bundesweit über die „mangelnde Berufserfahrung“ der Richterin. Gegen das Urteil wäre noch eine Berufung möglich, bis dahin muss es umgesetzt werden.
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