Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Doppel-Wumms“: AfD sieht sich durch Rechnungshof-Klatsche bestätigt

Der Bundesrechnungshof hält den sogenannten Doppel-Wumms der Chaos-„Ampel“ zur Deckelung der Energiepreise für verfassungswidrig – die AfD sieht sich durch die Kritik der Bonner Rechnungsprüfer an der geplanten neuen Schuldenorgie in Höhe von 200 Milliarden Euro vollauf bestätigt. 

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erklärte: „Man kann nicht Notkredite in Anspruch nehmen, um sie in eine Rücklage zu packen. Denn wenn das Geld akut gar nicht benötigt wird, dann sind es per Definition keine Notkredite.“ Allein deshalb sei das geplante Vorgehen bereits verfassungswidrig. Die Notsituationsklausel der Schuldenbremse werde auf diese Weise missbraucht.

In einer Stellungnahme für den Bundestags-Haushaltsausschuss rügt der Bundesrechnungshof: „Die vorgesehene Kreditaufnahme ‚auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit.“ Dieser besagt, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. 

Die „Ampel“-Pläne sehen dagegen vor,  noch in diesem Jahr eine 200-Milliarden-Euro-Rücklage in Schattenhaushalten zu bilden, aus der dann u.a. die sogenannte Gaspreisbremse bis in das Jahr 2024 hinein bezahlt werden soll. Wie die Gaspreisbremse konkret ausgestaltet werden soll, ist noch völlig unklar. Sollte das Bundesverfassungsgericht deren Finanzierung als verfassungswidrig stoppen, könnte die Gaspreisbremse nach der Gaspreisumlage zum nächsten Fiasko der Chaos-„Ampel“ werden. Vom „Doppel-Wumms“ des Kanzlers bliebe dann nur noch Doppel-Murks übrig!

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