Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Dr. Andreas Unterberger: Konvention gegen die illegale Migration

Von Dr. Andreas Unterberger

 

Was wäre es nun konkret, was Europa dringend tun sollte, was die Sozialdemokraten (endlich) möglich machen sollten, wenn ihre Wortspenden der letzten Tage ernst gemeint sind?

Die nötige Konvention

Es muss vor allem um ganz ernsthafte rechtliche Maßnahmen gehen. Die EU-Länder müssten dringend eine völker- oder europarechtliche Konvention beschließen, welche die Fehlentwicklung der Judikatur der diversen Gerichtshöfe in Europa und Österreich stoppt, die so vielen illegalen Eindringlingen ein Verbleiben in Europa ermöglicht hat:

  1. Es darf keinerlei Möglichkeit für illegale Migranten mehr geben, rechtlich ein Verbleiben in Europa zu erreichen, außer in den nachgewiesenen Fällen konkreter individueller Verfolgung gemäß der Flüchtlingskonvention. Für alle anderen darf es keinen Abschiebeschutz mehr geben.
  2. Mehrfache Asylanträge der gleichen Person müssen sofort ohne jede Verzögerung abgelehnt werden.
  3. Asylanspruch darf es nur noch in unmittelbar an das eigene Land angrenzenden Staaten geben (diese Bestimmung ist politisch durch finanzielle Hilfe für diese Aufnahmestaaten zu ergänzen).
  4. „Push Back“-Aktionen, also das sofortige Zurückschieben von Menschen aus nicht benachbarten Ländern über die EU-Außengrenze, werden generell legalisiert.
  5. Alle EU-Länder erhalten das Recht, Asylsuchende in Lagern entlang der Grenze festzuhalten, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, und diese im negativen Fall wieder über die gleiche Grenze abzuschieben.
  6. Alle Länder werden verpflichtet, Schiffe zu beschlagnahmen, die – etwa – im Mittelmeer gezielt Migranten von Schlepperbooten übernehmen, um sie nach Europa zu bringen.
  7. Das Vermögen aller Organisationen, die solche Schlepperhilfen organisieren, wird beschlagnahmt.
  8. Länder, die eigene Bürger, oder Länder, die bei ihnen durchgereiste Migranten nicht zurücknehmen, verlieren mit rechtlicher Automatik jedes Handelsprivileg in der EU, jeden Anspruch auf Entwicklungshilfe und jede Möglichkeit auf ein EU-Einreisevisum für ihre Politiker und Beamten.
  9. Die Einrichtung von auch militärisch zu schützenden Anlandeplattformen für jene abgewiesenen Asylwerber, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, wird zur rechtlichen Pflicht der EU-Kommission.
  10. Aufgenommene Asylanten verlieren Asyl und Aufenthaltsrecht, wenn sie in den ersten 15 Jahren nach Ankunft ein mit mindestens einem Jahr bestraftes Vorsatzdelikt begehen.

In allen genannten Punkten geht es letztlich um die Notwendigkeit, mit klaren rechtlichen Regelungen die europazerstörerische Judikatur weltfremder Höchstrichter zu stoppen. Denn diese sind – wenn auch ideologisch geprägt durch Rot, Grün und Pink – längst zu den Hauptschuldigen an der Katastrophe geworden.

[…]

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die deutsche Merkel-Politik ist genauso wie die europäische Linke an der Migrationskatastrophe schuld. Aber da gibt es jetzt zumindest Hoffnung auf eine Änderung durch Merkels Abgang. Die Hoffnung ist freilich ganz klein, hat doch der CSU-Innenminister Seehofer gerade erst Österreich „Egoismus“ vorgeworfen, weil es in der EU gegen die Pläne einer zwangsweisen Umverteilung der „Flüchtlinge“ aufgetreten ist. Als ob Österreich verpflichtet wäre, den deutschen Selbstvernichtungsdrang zu übernehmen …

Dies ist eine teilweise Übernahme eines Textes, den Sie komplett auf www.andreas-unterberger.at/ lesen können, Österreichs meistgelesenem politischen Blog.


Ähnliche Nachrichten