Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Gesundheitsämter üben massiven Druck auf Ungeimpfte aus

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland ist faktisch eine Nachweispflicht – doch die Gesundheitsämter überschreiten offensichtlich immer wieder ihre Kompetenzen und scheinen einen tatsächlichen Zwang zur Covid-Impfung durchsetzen zu wollen. Die Good Governance Gewerkschaft leistet Widerstand.

Wie das Medium „Tichys Einblick“ berichtet, übt man bei einigen Ämtern ganz offen Druck auf Ungeimpfte aus und nötigt sie zum Covid-Schuss: „Die Leitung Ihres Arbeitgebers hat hier gemeldet, dass Sie eine Grundimmunisierung nicht nachgewiesen haben. Ich fordere Sie daher […] auf, innerhalb der nächsten Tage […] einen Nachweis über die erfolgte Erstimpfung hier vorzulegen“, ist da etwa in einem Schreiben zu lesen. Die angeschriebene (und nebenbei auch noch offiziell als genesen geltende) Person bekommt darin eine Frist von zehn Tagen gesetzt, um ihre Erstimpfung gegen Covid-19 nachzuweisen; innerhalb von 42 Tagen nach erfolgter Erstimpfung soll der Nachweis über den Zweitschuss eingereicht werden.

Das steht dem Gesundheitsamt aber überhaupt nicht zu: Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist schließlich in Wahrheit eine Nachweispflicht. Marcel Luthe, Vorstand der Good Governance Gewerkschaft, die für ihre Mitglieder gegen den Covid-Impfzwang kämpft, konstatiert gegenüber TE: „Natürlich ist niemand zu einer Impfung verpflichtet, sondern muss nur eine Auskunft – nun gegenüber dem Gesundheitsamt erteilen. Und dies auch nur dann, wenn er tatsächlich der Norm des § 20a IfSG unterfällt.“

Luthe betrachtet derartige Schreiben klar als übergriffig – sie sind jedoch keine Einzelfälle: Die GGG habe seit Mitte März bereits Hunderte von Fällen betreut, bei denen Gesundheitsämter oder Arbeitgeber offenbar die Rechtslage verkennen. Gegen das für das oben zitierte Schreiben verantwortliche Gesundheitsamt hat die Gewerkschaft bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim bereits Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf:

„Vorliegend versucht der Verfasser dieser Schreiben die Empfänger zu einer Handlung, der Erstimpfung zu bewegen indem dieser eine – in Wirklichkeit gar nicht bestehende – gesetzliche Verpflichtung dazu behauptet […]. Der Verfasser wirkt so unter Ausnutzung seiner Amtsstellung auf die freie Willensbildung der Empfänger dieser Schreiben ein und kann bewirken, dass diese einen medizinischen Eingriff vornehmen lassen, den sie nach ihrem eigenen, freien Willen gar nicht vornehmen lassen wollen.“

Quelle

Damit käme laut Gewerkschaft eine „Körperverletzung im Amt in mittelbarer Täterschaft in Betracht“, gegebenenfalls auch eine „Rechtsbeugung“.

Unterstützung für Betroffene durch die GGG

Die Good Governance Gewerkschaft setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein und kämpft im Rahmen dessen auch gegen den Impfzwang am Arbeitsplatz. Auf der Website der Gewerkschaft ist zu lesen:

Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und  Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen.

Alle Informationen zur Mitgliedschaft bei der GGG finden Sie hier: gg-gewerkschaft.de

Auch in Österreich existiert eine solche Gewerkschaft: souveraenitaet.org (Union Souveränität)

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