Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Einspruch: FPÖ-Chef Kickl wehrt sich erfolgreich gegen Corona-Anzeige

Standhaftigkeit zahlt sich aus: Das beweist einmal mehr FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Seit weit mehr als einem Jahr ist Kickl auf Demonstrationen und kämpft Seite an Seite mit den Bürgern für die Freiheit. Da hagelte es auch Anzeigen für den FPÖ-Chef. Wie Wochenblick berichtete, wurde Kickl ja durch den Immunitätsausschuss zur Verfolgung ausgeliefert. Gegen eine Verwaltungsstrafe setzte er sich nun erfolgreich zur Wehr. Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren ein.

Der FPÖ-Chef ist bekannt dafür, dass er für die Grund-und Freiheitsrechte auf die Straße geht. Wie viele andere Teilnehmer auch, kassierte Herbert Kickl im Zuge einer Groß-Demo in Wien am 6. März 2021 eine Verwaltungsanzeige (Wochenblick berichtete über die Demo). Ihm wurde vorgeworfen, dass er auf der Demo, im Freien wohlgemerkt, keine FFP2-Maske getragen und den Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten habe. Gegen die Geldstrafe legte Kickl Beschwerde ein und bekam nun Recht. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren eingestellt.

Abstand vor polizeilicher Absperrung gar nicht möglich

In seiner Beschwerde habe Kickl vorgebracht, dass es ihm aufgrund der Begebenheiten zeitweise gar nicht möglich war, den Mindestabstand zu anderen Demo-Teilnehmern einzuhalten. Vor allem vor polizeilichen Absperrung wäre das nicht möglich gewesen. Die Maske habe der FPÖ-Obmann lediglich zum Trinken abgenommen. Das Verwaltungsgericht sei somit im Wesentlichen seinen Argumenten gefolgt. Diese seien im Verfahren auch durch Fotos und Videos belegt worden.

Polizist wusste genauen Tatort und Tatzeitpunkt nicht

Spannend ist aber auch, dass sich der anzeigende Polizist laut Medienberichten nicht mehr an den genauen Tatort und die genaue Tatzeit erinnern konnte. Damit begründete das Gericht auch die Aufhebung der Strafe. Beim FPÖ-Chef folgte nach der MEGA-Demo am 11. Dezember 2021 in Wien die nächste Forderung nach Aufhebung der politischen Immunität. Als bürgernaher Politiker ist Kickl dem Corona-Regime ganz offensichtlich ein Dorn im Auge. Wochenblick berichtete darüber:

Gegen widersinnige Anzeigen wehren

Laut dem FPÖ-Anwalt seien nun aber alle Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen gegen Kickl erledigt. Das zeigt jedenfalls einmal mehr, wie wichtig es ist, sich gegen derartige widersinnige Anzeigen durch das Corona-Regime zur Wehr zu setzen. Es sollte auch anderen Menschen den Mut dazu geben.

Für Kickl geht der Kampf gegen den Corona-Wahnsinn weiter. Der FPÖ-Chef sieht sich mit dem Vorwurf der Arzneimittelwerbung konfrontiert – er habe für Ivermectin zur Corona-Behandlung geworben und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Der Magistrat der Stadt Wien nun den Nationalrat dazu aufgefordert, seine Immunität aufzuheben. Die nächste Auslieferung soll folgen. Lesen Sie hier mehr zu den völlig absurden Anschuldigungen des Corona-Regimes gegen Kickl:

Ähnliche Nachrichten