Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ende des Impfwahns? Internes ELGA-Papier rüttelt massiv an Impfzwang in Österreich

Man soll den Tag nie vor dem Abend loben. Denn bei der Summe an Fakten die am Tisch liegen, wäre weltweit schon Lange das Ende aller Impfbegehrlichkeiten angesagt gewesen. Doch das System kämpft vehement um seine Milliarden, die mittels Masken, Tests und eben Impfungen umzuverteilen sind. Ein vertrauliches Papier der Betreiber der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA definiert allerdings jetzt: Der gesetzliche Impfzwang ist in Österreich absolut nicht umsetzbar.

Ein Kommentar von Willi Huber

Der gesetzlich angeordnete und mit strafbewehrte Impfzwang, auch Impfpflicht genannt, ist in Österreich zurzeit nicht Umsetzbar. Zu diesem Schluss kommen die Betreiber der Elektronischen Gesundheitsakte, welche diesen Impfzwang in die Tat umsetzen sollten. Das Vorhaben ist auf mehreren Ebenen unmöglich, sowohl rechtlich als auch technisch.

ELGA wurde durch das Impfpflichtgesetz die Verantwortung für die Realisierung des umstrittenen Regierungsvorhabens übertragen – ein ähnliches Vorhaben scheiterte gerade erst fulminant in Deutschland. Die österreichische Politik will das nicht wahr haben – dabei muss man nicht nur die Regierungsparteien erwähnen sondern vor allem die SPÖ unter der manisch zugunsten der Pharmaindustrie agierenden Pamela Rendi-Wagner als auch den NEOS, die von Anbeginn an jedes Häppchen des Pandemie-Narrativs bereitwillig aufgeschnappt haben.

ELGA prüfte nun die Machbarkeit und Umsetzbarkeit der ÖVP-grünen Gesetzgebung und hält fest:

  • Maßnahmen – wie etwa die COVID-19-Impfpflicht – können nur verhältnismäßig sein, wenn sie unter anderem geeignet und erforderlich sind. Beide Kriterien sind gegenwärtig nicht erfüllt.
  • Eine Eignung liegt nicht vor, weil sich nur mehr ein irrelevanter Anteil an Ungeimpften aufgrund der Impfpflicht impfen lassen wird.
  • Eine sanktionsbewehrte COVID-19-Impfpflicht ist daher unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig, weshalb – in weiterer Folge – auch die Verarbeitung zur Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht unzulässig ist.
  • Es sind noch nicht alle gelingeren Maßnahmen ausgeschöpft worden.
  • Die Covid-19-Impfpflicht wäre mit erheblichen Risiken behaftet, wie der Polarisierung der Gesellschaft, der Überlastung der öffentlichen Verwaltung, einem großen Streitpotential im Arbeitsrecht, einem generellen Vertrauensverlust in öffentliche Gesundheitsmaßnahmen oder einem irreversiblen Vertrauensverlust in ELGA wegen der Verhängung von Strafen auf Basis von Gesundheitsdaten.
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann nicht in positiver Weise erfolgen. Sollten unzulässige Datenverarbeitungen durchgeführt werden, könne dies zu Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe führen.

Im Grunde genommen hat ELGA mit dieser Analyse die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs erledigt, der in seiner jüngsten Entscheidung bewies, dass er an der Prüfung von Fakten nicht interessiert ist sondern blind den politischen Vorgaben der Regierung folgt.

Inwiefern sich die Politik für die detaillierte Ausarbeitung von ELGA interessiert, welche offenbar nur der von einer Young Global Leaderin (WEF) herausgegebenen Boulevardzeitung HEUTE vollständig vorliegt, bleibt abzuwarten. Der gelernte Österreicher weiß, dass die Politik zumeist nur vorgibt, auf Expertenrat zu hören – wenn ein Experte die falsche Expertise abgibt, wird er eben ersetzt. Wer weiß, ob wir nicht in den nächsten Tagen eine Umbildung an der Führungsspitze von ELGA erleben werden.

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