Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Endlich gerichtlich bestätigt: Windkraft macht krank

„Gesunder“ Klimaschutz (Symbolbild:Shutterstock)

Dass Windräder krankmachen, die seelische und letztlich auch physische Gesundheit jener beeinträchtigen, die in ihrer Nähe leben müssen, wird von Verfechtern der Landschaftsverspargelung inklusive mit ihr einhergehender Bodenversiegelung seit jeher bestritten. Klassische hippe Grünwähler, die in aus öffentlichen Geldern klimasanierten Altbauwohnungen mit Stuckdecken inmitten hipper gentrifizierter Großstadtquartieren an ihrem fair getradeten Chai-Dinkel-Moccachino nippen, während sie ihre Work-Life-Balance justieren, können sich diese negativen Begleiterscheinungen der von ihnen maßgeblich vorangetriebenen „Energiewende” auch 30 Jahre nach Errichtung der ersten kommerziellen WKAs nicht vorstellen, und sie interessieren sie auch nicht. Wie wenig diese wohlstandsverwahrloste Klientel für ländliche Kollateralopfer des Klimawahns übrig haben, zeigt sich schon in ihrem Ruf nach Abschaffung der Pendlerpauschale. Wer mit dem Lastenstrampler zum nahegelegenen Alnatura cruist, den jucken Spritpreise nicht.

Doch nun kommt von wissenschaftlicher und juristischer Seite, gewissermaßen Schwarz auf Weiß, die Bestätigung der Gesundheitsschädlichkeit von Windrädern – wenn auch nicht aus Deutschland, sondern Frankreich: In Toulouse bejahte nun ein französisches Berufungsgericht in einem spektakulären Urteil, über das „Tichy’s Einblick” (TE) berichtet, den Schadenersatzanspruch von Klägern, die in der Umgebung von Windrädern leben müssen, und stellte eindeutige Zusammenhänge fest. Die Entscheidung dürfte auch für die Windindustrie in Deutschland erhebliche Folgen haben, denn prinzipiell sind die Erkenntnisse des Prozesses und der Urteilsbegründung übertragbar.

Dauerschädigender Infraschall

Das Appellationsgericht bestätigte dem klagenden Ehepaar aus dem Languedoc, a sogenannten „Windturbinensyndrom”, das auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführen ist. Die Kläger haben, schreibt TE, somit Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen vor allem durch Infraschall und unmerkliche Dauerlärmbelästugung hätten sich nicht sofort gezeigt, sondern seien erst mit den Jahren evident geworden. Die Schallemissionen treten, so TE, einmal durch die turbulente Luftströmung an den Blattspitzen und zum anderen während des Vorbeistreifens der Rotorblätter vor dem Mast auf, wobei sich der Luftdruck kurzzeitig verändert und tieffrequenter Schall ausgesendet wird. Dieser nur als tiefes Brummen wahrnehmbare Schalldruck belastet jedoch den Organismus und generiert krankmachende Stresssymptome. Die Langzeitschädigung versetzen Fein- und Mikrostrukturen im Knochenbau, Gewebe und Gehirn in ständige Bewegungen und Vibrationen, mit schwerwiegenden Folgen von Wachstumsschädigung bei Föten und Kindern bis zur Beinträchtigung innerer Organe und Nervensystem.

Das Urteil ist durchaus geeignet, die bislang eher windkraftbetreiberfreundliche Rechtsprechung der „grünen” Justiz in Deutschland zu revidieren – denn (noch) geben deutsche Richter körperlicher Unversehrtheit einen Vorrang vor dem allgegenwärtigen Klima-Mindset. Der Paradigmenwechsel hinsichtlich Grund- und Freiheitsrechten in der Coronazeit – zuerst bei der höchstrichterlichen vorläufigen Absegnung der Bundesnotbremse durch die Karlsruher Richter, dann durch die zunehmende Akzeptanz der Diskriminierung Ungeimpfter – könnte zwar auch hier demnächst andere Prioritäten bewirken, Doch es spricht einiges dafür, zitiert TE einen namhaften deutschen Verwaltungsrechtler, dass die Argumente des französischen Prozesses gegen Windkraft auch die hiesige Rechtsprechung auf den Prüfstand stellen dürften.

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