Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Enteignen wird hipp: Die Linke ist wieder in ihrem Element

Linkspopulistische Wahlkampfmotive (Foto:dts-Nachrichtenagentur)

Die Zeichen stehen auf Rot-rot-grün im Bund, und was in Berlin seit 2016 immer wieder geprobt, wenn auch nicht gerichtsfest durchgesetzt wurde, das soll fortan auf Bundesebene    zum neuen politischen Regelinstrument werden: Die Enteignung von missliebigen Unternehmen, bedarfsweise auch im großen Stil. Natürlich stehen hier die Wohnungsbau- und Immobilienunternehmen ganz oben auf der Wunsch- wie Abschussliste vor allem der Linken. Das Feindbild privaten Wohneigentums, das – wann immer nicht zum Eigenbedarf genutzt – unter Aufbietung 150 Jahre alter Klischees als „Spekulantentum“ verächtlich gemacht wird, wird auch im 21. Jahrhundert eifrig gepflegt.

Da überrascht es dann wenig, dass sich heute Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch ganz nonchalant und nassforsch für die Enteignung großer Wohnkonzerne ausspricht: „Die Möglichkeit zu enteignen, ist im Grundgesetz festgeschrieben“, so Bartsch zum Nachrichtenportal „t-Online“ in gewohnt selektiver, dreist verkürzter Wiedergabe der GG-Bestimmungen. Am häufigsten werde „in Bayern enteignet„, so Bartsch, dies sei ja auch eine „grundgesetzlich verbriefte Option„. Man wolle „Omas nicht den Garten und Familien nicht das Eigenheim nehmen und auch nicht höher besteuern„. Es der Linken nur Großkonzerne, die die „Gesellschaft mit ihrer wirtschaftlichen Macht aus dem Gleichgewicht bringen“ – und hier seien Enteignungen „nicht verfassungsfeindlich, im Gegenteil„, so Bartsch, der dabei hinterlistig und wider besseres Wissen ausblendet, in welchen engen Grenzen und Ausnahmefällen diese radikale staatliche Maßnahme, wenn überhaupt, Anwendung finden darf.

Klischees und Feindbilder von gestern

Denn nicht weil linken Volkstribunen die (durch ihre eigene Sozial- und Flüchtlingspolitik künstlich nach oben getriebenen) Mieten in Ballungsräumen zu hoch erscheinen darf enteignet werden, oder weil etwa die Linken-Wählerklientel in Sozialneid zerfließt – sondern es müssen unter Berücksichtigung der Wahl des mildesten Mittels Sachzwänge bestehen für eine solche hoheitliche Zwangsmaßnahme. Wesentlich ist im Sinne der Bestimmungen von Artikel 14 GG, der die soziale Verpflichtung des Eigentums regelt, bei Enteignungen nicht nur das Vorliegen einer „kausalen und zurechenbaren Verbindung zwischen der hoheitlichen Maßnahme und der Beeinträchtigung„, sondern auch noch ein sogenannter „innerer Zusammenhang„, der das vom Enteigneten zu erbringende „Sonderopfer“ unverzichtbar macht. Auf Deutsch: in konkreten Fällen – etwa beim Bau von Straßen oder Gebäuden auf Privatgrundstücken im absoluten öffentlichen Interesse – darf enteignet werden. Nicht aber, weil freie Marktteilnehmer eine aus Sicht bestimmter Parteien für „obszön“ erachtete Wettbewerbsposition erreicht haben. Am Ende wird es dann nämlich auch nicht bei einer Branche – etwa Wohnungsbau – bleiben: Ganz unumwunden denkt Bartsch laut über andere „schädliche Monopole“ nach, die es „auch im Finanz- und Energiebereich“ gäbe, wie „dts Nachrichtenagentur“ berichtet. Diese dürfen dann natürlich ebenfalls bald mit Zwangskollektivierung rechnen – wenn linksgrün am Ruder ist.

Der schlimmste Monopolist von allen ist der Staat, und wann immer er sich das von seinen Bürgern erwirtschaftete Eigentum aneignete, war der Zusammenbruch vorprogrammiert. Dass die Rechtsnachfolger der Mauerschützenpartei aus der Geschichte nichts gelernt haben, ist nicht verwunderlich. Doch wenn nun auch SPD und Grüne auf diesem Ticket segeln, die im Namen des Klimaschutzes und der Energiewende zu allen Dammbrüchen entschlossen scheinen (man denke nur an die BMW-Verstaatlichungsphantasien ihres Parteivizes, Studienabbrecher und Zivilversager Kevin Kühnert), dann droht uns in Deutschland akut die nächste sozialistische Episode – mit erwartbarem Fiasko.

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