Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Entscheidung VG Berlin – Verkürzung des Genesenen-Status rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer, gestern durch die klagende Anwältin Jessica Hamed veröffentlichten Entscheidung, einem Kläger recht gegeben und damit die Entscheidung über die Verkürzung des Genesenen-Status für rechtswidrig erklärt. Somit wurde der Status von „ursprünglich“ 180 Tagen bestätigt.

Somit hat das VG Berlin entschieden, dass der, durch das RKI verkürzte Genesungsstatus rechtswidrig ist.

Wir haben vor dem VG Berlin in Sachen #Genesenenstatus vollumfänglich gewonnen; das Gerichte folgte unsere Argumentation. Es bestätigte zudem, dass ausnahmsweise alle Betroffenen direkt gegen D @BMG_Bund klagen können und das VG Berlin zuständig ist.
??t.co/7VarcADznm

— Jessica Hamed (@jeha2019) February 16, 2022

Herber Rückschlag für Lauterbachs „Allmachtsgelüste“

Wir haben ja bereits in der Vergangenheit gelernt, dass Gesundheitsminister Lauterbach, mit delegieren, Anerkennung vor „Fremdkompetenz“ und Infragestellungseiner Allmachtstendenzen ein ziemliches Problem zu haben scheint.

Forderte jüngst auch FDP Fraktionsvorsitzender Christian Dürr die Aufhebung der Corona-Maßnahmen, worauf Lauterbachs SPD einlenkte und die Lockerung spätestens für 19. März in Aussicht stellte.

Auch mit dem RKI ging der Minister hart ins Gericht indem er die Änderung des Genesenen-Status von deren Seite scharf kritisierte und mit Entzug der Kompetenzen drohte. „über tiefgreifende Entscheidungen, wie etwa den Genesenen Status, möchte ich selbst und direkt entscheiden“ erklärte er dazu.

„Die Geister die er rief“, denn hiermit fliegt ihm nun eindeutig die Auslagerung der Entscheidungsgewalt an RKI und PEI kräftig um die Ohren.

Nun aber muss er sich die Frage stellen wie umzugehen, mit der mühsam über jahrelanges Talk-Show „Panikmache-Training“, erworbenen Machtstellung in Pandemie-Fragen, die nun zu bröckeln beginnt.

Technisches Problem ermöglicht momentane 180 Tage-Gültigkeit

Darüber hinaus kam es auf Grund technischer Probleme zu einem weiteren „Missgeschick“ in Lauterbachs „Einfluss-Sphäre“. Die Gültigkeit des Zertifikates galt auf Grund dieses Problems daher sowieso bei Ausstellung für die ursprünglichen 180 Tage.

Entscheidung des VG Berlin nur für diesen Kläger gültig

Wie in derlei Fällen üblich braucht es einmal jemand Mutigen der eine solche Klage einbringt. Dieses Urteil ist also an genau diesen Kläger ergangen, der Vorteil daran ist allerdings, dass sich nun alle weiteren „Klagswilligen“ an dieser Klage orientieren können und mit der darin angeführten Argumentation ebenfalls erfolgreich sein können.

Dem zu Folge ist aber davon auszugehen, dass das Gesundheitsministerium die Verordnung kurzfristig selber anpassen wird.

In weiterer Folge haben wir den Link zu diesem „Muster-Antrag“ beigefügt. Das bedeutet jeder kann diesen Antrag kopieren (als PDF zum Download eingefügt) und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.

Im Klartet heißt es also ab nun, eine Verkürzung des Genesenen-Status durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann noch in Beschwerde gehen. Dieser Rechtsweg würde aber nach dem klaren Hinweis des Bundesverfassungsgerichts und nach Einschätzung von RA Ralf Ludwig, wohl nur sehr teuer werden.

Hierzu äußert sich auch RA Friedemann Däblitz in seinem Telegram Kanal, one More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenen-Status. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach, stellen können:

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte.

Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.


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