Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Entwurf für deutsches Impfpflichtgesetz: Weg frei für den Zwang zum Endlos-Impfabo

Der Entwurf für ein Impfpflichtgesetz mit dem Titel „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ ist mittlerweile öffentlich einsehbar – Sie finden ihn unter diesem Link. Er sieht den Impfzwang ab 1. Oktober für alle Menschen ab 18 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus müssen dann auf Anforderung den Krankenkassen vorgelegt werden (obwohl letztere bereits zu verstehen gegeben haben, dass sie die Impfpflicht nicht überprüfen wollen). Schon ab 15. Mai sollen die Krankenkassen alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Alle drei Monate soll die „Wirksamkeit“ des Gesetzes von der Bundesregierung geprüft werden; befristet ist es zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Federführend war unter anderem der grüne Impfzwang-Befürworter Janosch Dahmen.

In der „Begründung“ des Gesetzes beruft man sich auf wenige ausgewählte Studien, die das eigene Narrativ abbilden sollen, sowie auf Angaben des RKI. Die größte Lüge findet sich schon am Anfang:

Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schützen die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen .

„Nebenwirkungen“ haben deutschen Impffaschisten zufolge kurioserweise nur die Medikamente gegen Covid-19, nicht aber die Vakzine, die völlig hirn- und planlos in jeden lebenden Menschen ab 18 Jahren gespritzt werden sollen, der vor Covid nichts zu befürchten hat. Anstatt das Risiko von unerwünschten Reaktionen nur bei Personen einzugehen, die tatsächlich einer Behandlung bedürfen, redet man die bekanntermaßen chronisch untererfassten Nebenwirkungen der Vakzine klein und verordnet sie jedermann. „Bei allen zugelassenen Impfstoffen überwiegt der Nutzen der Impfung hinsichtlich der Verhinderung von COVID-19 einschließlich der von schweren Krankheitsverläufen deutlich die Risiken von sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfung“, heißt es da – wobei man geflissentlich ignoriert, dass junge Menschen keinerlei Vorteile durch die Impfung zu erwarten haben, also in Wahrheit das Risiko von Nebenwirkungen ohne irgendeinen Nutzen tragen müssen.

Behauptet wird nach wie vor, dass die Impfung eine signifikante Reduktion der Virusübertragung bewirkt – was erwiesenermaßen nicht der Wahrheit entspricht. Man fabuliert einen monströsen Anstieg von Fallzahlen und schweren Erkrankungen im Herbst herbei, für den man keinerlei Beweise anzugeben vermag, mit dem man aber den Zwang zur Impfung begründen möchte. Und damit nicht genug, will man der Bundesregierung auch noch ermöglichen, die Zahl von erforderlichen Dosen frei Schnauze „anzupassen“:

Damit kann bei Bedarf wahrscheinlich auch die verpflichtende Zehnfach-Impfung zum Faktum werden – vom Boden der Wissenschaft haben wir uns schließlich schon lange entfernt.

Im Entwurf findet sich zwar folgende Formulierung:

Im Rahmen der Angemessenheit ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Sanktionierung von Verstößen gegen die Impfpflicht auf die Verhängung von Bußgeldern beschränkt und nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden darf.

Besagte Geldbuße kann allerdings mit bis zu 2.500 Euro zu Buche schlagen. Hier nicht von Zwang reden zu wollen, ist reine Augenwischerei.

Den ganzen Entwurf lesen Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf

Am 17. März soll die Debatte zur Impfpflicht im Bundestag stattfinden. Neben dem eben geschilderten Entwurf werden noch weitere vorgestellt werden: Darunter einer, der die Erhöhung der Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht vorsieht, ein Antrag der AfD, der sich komplett gegen jede Impfpflicht ausspricht, und ein Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren.

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