Horst D. Deckert

Erneut Behördenwillkür auf Mallorca: Deutsche Abiturientinnen in Zwangsquarantäne

Die Serie an fragwürdiger Behördenwillkür gegenüber Schülern auf Abitur- bzw. Matura-Reise auf der beliebten Urlaubsinsel Mallorca reißt nicht ab. Nur wenige Tage, nachdem über 200 Jugendliche größtenteils unrechtmäßig in den Corona-Hotel-Knast gesperrt wurden, folgt die nächste Hiobsbotschaft. Denn eine Gruppe von vier deutschen Schülerinnen wurde – offenbar ohne nachvollziehbare Grundlage – in Zwangsquarantäne gesteckt. 

  • Erneut werden negativ getestete Jugendliche ohne Begründung und gegen ihren Willen in Quarantäne festgehalten
  • Hick-Hack um Quarantäne-Ort: Krankenhaus statt berüchtigtem Hotel, um mediale Öffentlichkeit zu vermeiden?
  • Es gibt offenbar keine gerichtliche Anordnung oder anderweitigen Bescheid zur Absonderung der vier Mädchen – aber man lässt sie nicht aus dem Krankenhaus
  • Anwalt durfte nicht mit Betroffenen sprechen, weil der Infektionsschutz wichtiger sei als das geltende Recht
  • Bereits der erste Fall droht sich zu einem handfesten Polit-Skandal auszuweiten, nachdem Regional-Regierung entgegen Polizei-Bedenken die Pauschal-Quarantäne illegal anwies.

4 Deutsche Mädels ohne Wasser in Spital-Quarantäne

Über den neuerlichen Vorfall berichtete der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Markus Haintz in seinem Telegram-Kanal. Er verfasste eine Presse-Erklärung über die Causa, in der Hoffnung, dass diesmal auch der deutsche Mainstream sich für die Geschichte interessiert, da es sich um Staatsbürger der Bundesrepublik handelt. Und die Story hat es in sich, denn sie legt nahe, dass die Behörden auf Mallorca offenbar ohne Rücksicht auf Verluste vorgehen und urlaubende Jugendliche völlig willkürlich beamtshandeln.

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Vier deutsche Abiturientinnen wollten am heutigen Samstag die Heimreise nach Deutschland antreten – aus diesem Grund unterzogen sie sich vorab einem Antigen-Test. Drei davon erhielten ein negatives Testresultat, ein Mädchen ein positives. Daraufhin verfrachteten Mitarbeiter des Gesundheitswesens das Quartett schon am Freitag in ein Krankenhaus. Laut Haintz soll ihnen dort trotz mehrfachen Hinweises auf den Durst sogar Wasser verwehrt worden sein. Auf der Baleareninsel hat es seit Tagen über 30 Grad Celsius, ein Ende der Hitze-Welle und Trockenheit ist nicht in Sicht…

„Infektionsschutz“ hebelt geltendes Recht offenbar aus

Dort blieben sie aber nicht, zur Übernachtung wurden sie nämlich in eine andere Klinik gebracht, wo man am Samstagmorgen PCR-Tests durchführte, deren Ergebnis ausständig ist. Aber auf das Ergebnis wollten die Behörden gar nicht warten: Man plante offenbar unabhängig dessen Ausganges, alle vier Mädchen in dasselbe Hotel zu bringen, aus dem erst diese Woche 181 von über 250 Schülern aus der Quarantäne freikamen, nachdem ein Gericht entschied, dass deren Kasernierung dort keine ausreichende Begründung hatte.

Daraufhin wollten sich Haintz und sein spanischer Anwaltskollege Luis Baenas des Falles annehmen und begaben sich ins Krankenhaus. Nach einigem Hin und Her wollte der mutmaßliche Chefarzt dies zuerst gestatten, verbat es aber letztlich. Gegenüber seinem spanischen Kollegen habe der Mediziner gesagt: Geltendes Recht zähle hier nicht, es gehe um den Infektionsschutz. Kaum hatten die beiden Juristen das Spital verlassen, hieß es plötzlich, dass die Mädchen nicht ins Quarantäne-Hotel kommen, sondern ihre Zwangsquarantäne überhaupt im Krankenhaus zubringen sollen.

Ohne Anordnung: Soll Öffentlichkeit ausbleiben?

Doppelt pikant: Haintz zufolge geschieht dies ohne jeglichen Gerichtsbeschluss oder eine schriftliche Anordnung einer Gesundheitsbehörde. Den vier Mädchen sagte man nur, sie dürften sich nicht aus dem Gebäude entfernen – und dort stehen sie nun unter der Überwachung von privaten Sicherheitsdiensten und dem Krankenhauspersonal. Für den mutigen Anwalt ist die Änderung des Quarantäneorts auf das Spital kein Zufall: „Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs liegt nahe, dass hier mediale Aufmerksamkeit verhindert werden soll.“ 

Nach Ansicht des Anwalts „erscheint das Vorgehen der Gesundheitsbehörden als offenkundig willkürlich“. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass erst zwei Tage zuvor – übrigens entgegen dem Wunsch der Regionalregierung – gerichtlich entschieden wurde, dass pauschale Quarantäne von negativ getesteten Personen unzulässig sei. Im Fall der vier deutschen Abiturientinnen ist indes sogar die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass die Mädchen eigentlich das Krankenhaus mangels offizieller Anordnung jederzeit verlassen dürftne. Einzig: Man lässt sie offenbar einfach nicht aus dem Spital heraus. Sie sind quasi wie Häftlinge ohne Haftbefehl – in einem Krankenhaus.

Polizei-Zweifel: Regierung forciert Corona-Knast

Dabei droht bereits der erste Fall um die über 250 Schüler mittlerweile auf den Balearen zu einem handfesten Politikum zu werden. Denn, wie ein auf der Insel tätiges,  deutschsprachiges Regional-Medium berichtet, hinterfragten die beauftragten Beamten nach der Weigerung der Schüler, der Maßnahme Folge zu leisten, die Anordnung selbst. Also erkundigten sie sich zuerst bei der zuständigen Gesundheitsbehörde darüber, ob diese Aktion überhaupt legal wäre – und dort bejahte man dies voreilig.

Nachdem der Sanktus von oben kam, verfrachteten sie sämtliche Jugendlichen in das Quarantäne-Hotel – einschließlich der negativ getesteten. Dabei soll die Regierung sogar unterbunden haben, dass die Beamten den Schülern zeitweise Ausgang gewähren. Letztlich stellte sich die Weisung als illegal heraus. Im Ernstfall könnte den Unterzeichnern der Anordnung nun sogar ein Gerichtsverfahren wegen Freiheitsberaubung in 181 Fällen drohen. Und auch die sozialistische Regionalpräsidentin Francina Armengol ist infolge ihrer fragwürdigen Rolle in der Causa zusehends angezählt…

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