Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erst der Anfang: Steuerzahler muß 26 Millionen für Merkels Maskengeschäfte zahlen

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Das Bonner Landgericht hat den Bund (also den Steuerzahler) zur Zahlung von insgesamt rund 26 Millionen Euro verurteilt. Rund 100 Klagen waren beim Bonner Landgericht eingegangen, weil die Regierung zu Beginn der Corona-Pandemie massenhaft FFP2-Masken bestellt und dann mit Hinweis auf Qualitätsmängel nicht bezahlt hatte.

Drei sogenannte Vorbehaltsurteile seien bisher gefällt worden, so eine Gerichtssprecherin laut n-tv. Dabei geht es in einem Fall um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. In einem weiteren Verfahren, sei bereits entschieden worden, daß der Bund bzw. Steuerzahler 3 Millionen berappen muß. Zwei Klagen seien bisher abgewiesen worden.

Ende März 2020 entschied die Regierung, jedem Lieferanten 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken zu zahlen. Die Logik laut n-tv: „Auf einem leergefegten Markt war der Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre. Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht. Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an – eine Vielzahl von Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen.“ Im Handel waren zu der Zeit Masken für weniger als einen Euro zu haben. Die Händler blieben auf ihren Einkäufen sitzen.

Die Regierung lehnte die Zahlungsforderungen von zahlreichen Firmen mit dem Hinweis auf angebliche Qualitätsmängel ab. Den Gelackmeierten blieb nur der Weg vor Gericht.

In dem Fall des 15-Millionen Euro Vorbehaltsurteils erklärte der Bund, daß die Masken bei einem Prüfinstitut durchgefallen seien. Das sah das Bonner Landgericht anders: Es sei nicht einmal klar, ob die Masken überhaupt geprüft worden sind, so das Gericht.

Die Richter halten die Gutachten nicht für aussagekräftig, da sie nicht als unparteiliche Prüfgutachten bewertet werden könne. Diese Entscheidung könnte Einfluß auf andere Klagen haben. Der Dumme ist einmal mehr der Steuerzahler. (MS)

 

 

 

 

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